Die Ausgestaltung des inzwischen abgeschafften bayerischen Familiengeldes ist nicht mit europäischem Recht vereinbar. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass solche pauschalen Familienleistungen nicht vom Wohnort des Kindes
abhängig gemacht werden dürften. Arbeitnehmer aus diesen Staaten
trügen mit ihren Steuern und Sozialabgaben zur Finanzierung der
Maßnahmen bei, hieß es zur Begründung.
Die Leistung war 2018 für Eltern mit Wohnsitz in Bayern eingeführt worden. Für die ersten beiden Kinder gab es jeweils 250 Euro, ab dem dritten Kind 300 Euro. Allerdings wurde weniger gezahlt, wenn ein betroffenes Kind in einem anderen EU-Land mit niedrigeren Lebenshaltungskosten aufwuchs. Dies war nach dem Urteil des EuGH illegal. Die Leistung ist mittlerweile abgeschafft worden und wird nur noch für
Kinder gezahlt, die vor 2025 geboren wurden und höchstens 36 Monate alt
sind.
In einem ähnlichen Fall hatte der EuGH 2022 bereits entschieden, dass EU-Staaten
Kindergeld und andere Familienleistungen einheitlich gewähren müssen.
Damals ging es um Regelungen aus Österreich.
Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.
