
Auf einmal muss es ganz schnell gehen. Nachdem die Preise für Benzin und Diesel an den Tankstellen abermals in schmerzhafte Höhen gestiegen sind, kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine zügige Entlastung der Autofahrer an. Der Zeitpunkt ist sicherlich kein Zufall. Am Wochenende wird in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gewählt. Für CDU und SPD steht dort viel auf dem Spiel. Nun laufen die Drähte heiß zwischen dem Kanzleramt und den Ministerien für Finanzen und Wirtschaft. Eine zügige Einigung vor dem Wochenende wurde zuletzt erwartet.
Doch wie sollen die Autofahrer entlastet werden? Nochmals über eine befristete Senkung der Energiesteuer, wie beim Tankrabatt? Oder direkt mit einem festen Geldbetrag vom Bund? Schließlich soll das neue System für Direktauszahlungen inzwischen stehen. Oder doch ganz anders? Darauf deuteten die jüngsten Einlassungen von CDU-Seite hin.
Nachdem sich bereits Unionsfraktionschef Thorsten Frei für eine Mehrwertsteuersenkung ausgesprochen hatte, äußerte sich am Mittwoch auch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ähnlich. „Ein sinnvoller Ansatz wäre aus meiner Sicht eine vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer für Kraftstoffe von 19 auf sieben Prozent“, sagte sie am Rande des G-20-Treffens der Energieminister im amerikanischen Bundesstaat Texas. „Sie könnte dort ansetzen, wo die Belastung unmittelbar spürbar ist, direkt an der Zapfsäule. Und sie würde mit ihrer Einführung direkt wirken“, sagte Reiche.
Hilfe mit der Gießkanne – unabhängig vom Einkommen
Reiches Äußerung ist bemerkenswert, als die Wirtschaftsministerin bislang keine Verfechterin des Gießkannenprinzips war, mit dem möglichst vielen Menschen unabhängig vom Einkommen geholfen wird. Anfang der Woche hatte sie noch für zielgerichtete Hilfen speziell für Geringverdiener geworben. Der vom Finanzministerium entwickelte Direktauszahlungsmechanismus sieht eine Differenzierung nach Einkommen bislang nicht vor. „Ich weiß um die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, wenn sie morgens ihr Auto betanken müssen“, sagte Reiche nun.
Die Einlassungen von Frei und Reiche sind aus einem weiteren Grund bemerkenswert: Eine Senkung der Mehrwertsteuer für Benzin und Diesel lässt das Recht der Europäischen Union nicht zu. Die einschlägige Richtlinie listet im Anhang III die Güter und Dienstleistungen auf, die steuerlich ermäßigt oder gar nicht belastet werden dürfen. Treibstoff für den Individualverkehr findet sich dort nicht. Das hätten die beiden CDU-Politiker wissen können. Schließlich hatte die EU-Kommission Polen und Spanien ausdrücklich vor einem solchen Vorgehen gewarnt, als deren in diese Richtung zielenden Pläne bekannt geworden waren.
Wie hoch wäre der Effekt beim Spritpreis?
Gemessen an den bundesweiten Durchschnittspreisen vom Donnerstag würde eine Senkung der Mehrwertsteuer den Spritpreis um rund 23 bis 25 Cent je Liter vergünstigen. Der Effekt wäre größer als bei der Energiesteuersenkung im Mai und Juni, als der Preisnachlass brutto rund 17 Cent je Liter betrug. Für den Bund hätte der Weg über die Mehrwertsteuersenkung den Vorteil, dass er anders als bei der Energiesteuersenkung die Einnahmeausfälle nicht alleine tragen muss, sondern sich die Mindereinnahmen mit den Ländern teilt. In ähnlichen Fällen in der Vergangenheit wollten diese dafür eine Kompensation. Anders als bei einer (befristeten) Senkung der Energiesteuer müsste in dem Fall der Mehrwertsteuer der Bundesrat zustimmen.
Die Mehrwertsteuerermäßigung für Benzin und Diesel dürfte den Fiskus einen nennenswerten einstelligen Milliardenbetrag bis zum Jahresende kosten. Weil der Bund den Rahmen der Schuldenregel schon ausgeschöpft hat, pocht Finanzminister Lars Klingbeil (CDU) auf eine Gegenfinanzierung. Er wirbt für eine Wiederauflage der Übergewinnsteuer in der EU. Dabei kann er auf einen früheren Koalitionsbeschluss verweisen, nach dem dieser Weg geprüft werden sollte.
Eine europäische Übergewinnsteuer hat es schon einmal gegeben – allerdings in verkappter Form als Energiekrisenbeitrag, weil Steuerentscheidungen in der EU nur einstimmig getroffen werden können. Gegen die alte Übergewinnsteuer sind noch Klagen vor den europäischen Gerichten anhängig. Der Bundesfinanzhof hob hierzulande vor einem Jahr die Vollziehung des Energiekrisenbeitrags auf, weil „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angemeldeten und mit dem Einspruch angefochtenen EU-Energiekrisenbeitrags“ bestünden.
Unternehmen hätten nichts von einer geringeren Mehrwertsteuer
Unternehmen würde eine Mehrwertsteuersenkung nicht helfen, weil sie die Steuer verrechnen können. „Deshalb prüfen wir Wege, wie wir das mittelständische Transportgewerbe ebenfalls gezielt entlasten können“, sagte Reiche. „Und wenn die hohen Energiepreise länger anhalten, brauchen wir für Menschen mit niedrigem Einkommen auch einen verlässlichen Weg für gezielte weitere Entlastungen.“ Sie hoffe, dass ein Direktauszahlungsmechanismus Anfang kommenden Jahres zum Einsatz kommen könne.
Die Vorsitzende des Sachverständigenrats, Monika Schnitzer, verfolgt die Debatte mit Verwunderung. „Eine befristete Mehrwertsteuersenkung ist wie der Tankrabatt wenig zielgenau und die Weitergabe nicht garantiert“, sagte sie der F.A.Z. Kritisch sieht sie zudem, dass Transport- und Logistikunternehmen wegen des Vorsteuerabzugs kaum entlastet würden. „Ökonomisch sinnvoll ist weder der Tankrabatt noch eine Mehrwertsteuersenkung; die bessere Lösung wäre eine zielgerichtete Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen.“
Womöglich ist die CDU-Offensive für eine Mehrwertsteuersenkung auch der Versuch, die Forderung der SPD nach einem Spritpreisdeckel abzuwehren. „Der Deckel ist bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten gescheitert“, sagte Reiche in Houston. Dies sei der „erkennbar falsche Weg“. Auch eine Übergewinnsteuer sei „rechtlich mit erheblichen Unsicherheiten behaftet“. Die Wirtschaftsministerin befürchtet jenseits der juristischen Fragen, dass die Raffinerien in Deutschland die Produktion drosseln könnten, wenn die Branche mit einer solchen Steuer belegt würde.
