
Am 19. August 2024 begann am Landgericht Frankfurt der Prozess gegen einen Narkosearzt aus dem hessischen Bensheim. Durch eklatante Fehler, die er damals begangen hatte, hatten mehrere Kinder eine Blutvergiftung erlitten. Eine Vierjährige starb.
Im November desselben Jahres hatte die 1. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt den Mann zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zehneinhalb Jahren verurteilt. Nicht, wie die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert hatte, wegen Mordes und versuchten Mordes. Sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag sowie Körperverletzung und versuchten Totschlags.
Die Vorsitzende Richterin sagte bei der Urteilsverkündung, die hohe Haftstrafe komme angesichts des Alters des Angeklagten „lebenslänglich“ gleich. Das damalige Urteil wurde vom Bundesgerichtshof in wesentlichen Teilen aufgehoben. Nun, zwei Jahre später, steht tatsächlich „lebenslang“ im Raum. Denn eine neue Kammer soll in einem zweiten Prozess prüfen, ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht gehandelt habe oder sonstige niedrige Beweggründe ausschlaggebend für sein Handeln gewesen seien, hieß es in der BGH-Entscheidung.
Eine lange Liste von Fehlern und Verstößen
Und so sitzt auf den Tag genau zwei Jahre nach dem ersten Prozessauftakt der mittlerweile 69 Jahre alte Anästhesist wieder auf der Anklagebank. Anders als bei der ersten Verhandlung wird er an diesem Tag in Handschellen in den Saal geführt. Der Haftbefehl gegen ihn wurde 2024 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Nach der Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof hatte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben abermals die Anordnung der Untersuchungshaft beantragt. Die Entscheidung des BGH habe aus der Sicht der Behörde einen „erheblichen Fluchtanreiz“ geschaffen. Dem Antrag sei das Landgericht gefolgt.
Es ist eine lange Liste von Fehlern und Verstößen des Angeklagten, die die Staatsanwältin am Mittwoch vorträgt: Arzneimittel waren teilweise abgelaufen und nicht richtig gelagert, die Räume, in denen er sie lagerte, nicht genügend gereinigt, seine Kleidung wurde nicht vorschriftsgemäß gewaschen. Er beschäftigte außerdem keine Assistenzkraft und vernachlässigte die Überwachung der Narkosepatienten. Und: Er verwendete Einmalspritzen mehrfach und durchstach damit immer wieder dieselbe Flasche des Narkosemittels Propofol.
Durch dieses Vorgehen war im September 2021 eine der Propofolflaschen mit einem Pilz verunreinigt. Die Keime gelangten in den Blutkreislauf der Kinder, die von ihm in einer Kronberger Zahnarztpraxis narkotisiert wurden. Mehrere Kinder erlitten eine Sepsis und mussten aufgrund ihres „akut lebensbedrohlichen“ Zustands in der Frankfurter Uniklinik behandelt werden.
Auch die Familien müssen ein zweites Mal aussagen
Im Fall einer Vierjährigen war die zuvor schon mehrmals verwendete Propofolflasche noch mit weiteren Bakterien verunreinigt. Hinzu kommt, dass er wie bei den anderen Kindern auch ihr eine zu hohe Dosis Propofol und des Schmerzmittels Novalgin verabreichte. Die Aufwachphase verlief daraufhin auffällig: Der Herzschlag des Mädchens war viel zu hoch, und es erbrach sich blutig. Der Anästhesist versuchte, sie zu reanimieren. Als dies erfolglos blieb, rief er um 0.51 Uhr den Rettungswagen. Um 2.04 stellten die Sanitäter nach einer abermaligen erfolglosen Reanimation den Tod der Vierjährigen fest.
Er allein sei in der Verantwortung gewesen, einen Rettungswagen zu alarmieren, sagte die Staatsanwältin. Denn nur der Angeklagte habe gewusst, dass er hygienische Standards nicht eingehalten hatte und somit von einer Sepsis auszugehen sei.
Für die Familien bedeutet ein zweiter Prozess, abermals die Fragen aller Prozessbeteiligten dazu zu beantworten. Trug der Anästhesist Handschuhe? Wie war der Zustand der Kinder? Wann haben sie bemerkt, dass etwas nicht stimmte? Und wie hat der Arzt darauf reagiert?
Motiv des Angeklagten unklar
Für die Familie der Vierjährigen bedeutet das aber auch: Wieder müssen sie die letzten Stunden des Mädchens durchgehen. Und wieder müssen sie dem Mann ins Gesicht blicken, der für den Tod ihrer Tochter verantwortlich ist.
Am Ende des ersten Prozesses stand für die Kammer fest: Hätte der Narkosearzt früh genug einen Krankenwagen verständigt, wäre die Vierjährige wohl heute noch am Leben. Und auch der Zustand der anderen Kinder hätte sich womöglich nicht so sehr verschlimmert, wenn der Angeklagte anders gehandelt hätte. Die Eltern hatten telefonisch bei ihm nachgefragt, ob beispielsweise das tagelange Fieber normal sei. Der Narkosearzt habe den Zustand stets heruntergespielt.
Warum? Das muss das Gericht nun klären. Die Staatsanwaltschaft war im ersten Prozess davon überzeugt, dass er so die unhygienische Arbeitsweise vertuschen wollte. Als Arzt sei ihm klar gewesen, dass sich Sepsis-Erreger im Körper im Laufe der Zeit immer schwerer nachweisen ließen. Außerdem sei die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass der Praxismüll und damit wichtige Beweismittel nicht mehr hätten gesichert werden können. Dem folgte das Landgericht 2024 nicht in seinem Urteil.
Der Angeklagte selbst hatte im ersten Prozess den Großteil der Vorwürfe bestritten. Ob er sich in dieser Verhandlung äußern wird, ist noch unklar. Aktuell hat das Gericht Termine bis Anfang Oktober festgesetzt.
