
Das Landgericht Darmstadt hat den Rechtsterroristen Franco A. zu einer Gefängnisstrafe wegen Widerstands bei seiner Festnahme im Jahr 2022 verurteilt. Nach Überzeugung der Richter wehrte sich der heute 37 Jahre alte Mann heftig, als Polizisten ihn in der S-Bahn-Station am Ledermuseum in Offenbach kontrollieren wollten. Damit wollte er eine Tüte mit „Devotionalien“ mit Hakenkreuzsymbol verteidigen, die er bei sich trug, wie es am Mittwoch in der Urteilsbegründung hieß. Dafür verhängte das Gericht eine Strafe von einem Jahr Gefängnis.
Der Angeklagte sitzt derzeit in einem Gefängnis in Hessen eine vom Oberlandesgericht Frankfurt verhängte Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren ab. Mit dem Darmstädter Urteil werden beide Strafen zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren zusammengezogen. Wegen der langen Dauer des Verfahrens gelten nach dem Urteil drei Monate als verbüßt, sodass Franco A. drei Monate zusätzlich im Gefängnis bleiben muss. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Urteil: Anschlag aus antisemitischen Motiven
Der ehemalige Offizier der Bundeswehr war 2022 vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat schuldig gesprochen worden. Diesem Urteil zufolge hat er auch illegal Waffen besessen. Nach Überzeugung der Richter des Oberlandesgerichts wollte Franco A. aus einer völkisch-nationalistischen und antisemitischen Haltung heraus einen Terroranschlag begehen.
Außerdem wurde durch die Ermittlungen bekannt, dass der frühere Oberleutnant seit 2015 ein Doppelleben geführt und sich als syrischer Flüchtling ausgegeben hatte. Das Urteil des Oberlandesgerichts wurde ein Jahr später rechtskräftig, weil der Bundesgerichtshof einen Revisionsantrag als unbegründet verworfen hat. Daraufhin wurde der Offizier aus der Bundeswehr entlassen.
Mit dem Darmstädter Urteil folgten die Richter des Landgerichts nun dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Gesamtstrafe von sechs Jahren beantragt hatte. Was in der B-Ebene in Offenbach passiert sei, stehe fest, sagte die Vorsitzende Richterin Ingrid Schroff. Während des Prozesses um die Terrorvorbereitung vor dem Oberlandesgericht habe die Polizei den Angeklagten kontrolliert, weil damals drei Waffen als verschollen gegolten hätten.
Soldat mit Einzelkämpferausbildung
Der Soldat mit Einzelkämpferausbildung habe die Polizisten zwar nicht getreten oder geschlagen, sich aber mit erheblichem Einsatz gewehrt und ruckartig seine Arme weggezogen, als die Beamten ihm hätten Handschellen anlegen wollen. Erst im dritten Anlauf sei es mehreren Beamten gelungen, ihn zu überwältigen.
Einen besonders schweren Fall des Widerstands sehen die Richter deshalb, weil der Mann ein Taschenmesser, also eine Waffe, in seiner Hosentasche bei sich getragen habe, auch wenn er dieses nicht gezogen und eingesetzt habe. Für einen besonders schweren Fall sieht das Gesetz eine Strafe von bis zu fünf Jahren vor.
Die „Devotionalien“ aus der Zeit des Nationalsozialismus habe Franco A. am selben Tag aus Straßburg geholt. Weil ihm im damals laufenden Prozess in Frankfurt Terrorvorbereitung vorgeworfen worden sei, habe er die Orden mit Hakenkreuz vor den Ermittlern verbergen wollen.
Als „Schutzbehauptung“ bezeichnete die Vorsitzende Richterin die Darstellung des Angeklagten und der Verteidigung, er sei vorher unrechtmäßig von der Polizei behandelt worden. Vielmehr habe Franco A. eine „rechtsstaatsfeindliche Gesinnung“ gezeigt.
