
Richter sind es gewohnt, Streit zu schlichten, selbst unter staatlichen Stellen. Vor diesem Hintergrund ist die Klage der DB InfraGo gegen die Bundesnetzagentur nichts Ungewöhnliches. Das Verwaltungsgericht Köln soll jetzt in einem Eilverfahren prüfen, ob die Bundesnetzagentur der gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte der Deutschen Bahn unzulässige Vorgaben gemacht hat, um Platz für neuen Wettbewerb im Fernverkehr zu schaffen.
Kurios allerdings ist, dass die neue Bahn-Konkurrenz aus Italien zum echten Politikum wird. Das Verfahren wirft ein Schlaglicht darauf, wie gut der Fernverkehr auf Wettbewerb vorbereitet ist: nämlich gar nicht.
Der deutlich kleinere Bahnkonkurrent Flixtrain erkämpft sich seit rund einem Jahrzehnt wacker einen winzigen Marktanteil, ohne allerdings einen entscheidenden Unterschied zu machen. Die deutlich günstigeren Tickets für die in die Jahre gekommenen Züge sind nur selten eine echte Alternative, zumal auch Flixtrain nicht vor Verspätungen und Zugausfällen gefeit ist.
Die Italiener drängen in den Markt
Doch kaum drängt ein italienischer Konkurrent mit Karacho auf dem Markt, kommt das System an seine Grenzen. Italo tritt so fordernd auf wie kein Eisenbahnunternehmen vor ihm, möchte Rahmenverträge und Sicherheit für sein milliardenschweres Investment. Dabei rennt er offene Türen ein: Als Bahnkunde wünscht man sich die roten Italo-Züge sehnlichst herbei in der Hoffnung, wenigstens die Italiener könnten der maroden deutschen Infrastruktur trotzen.
Das ist schon deshalb unwahrscheinlich, weil sich Italo schon am Torwächter der deutschen Schieneninfrastruktur die Zähne ausbeißt: Die DB InfraGo ist im Auftrag des Staates (und als Tochtergesellschaft des Bahn-Konzerns) für die Vergabe der Trassen zuständig. Natürlich hat die Verbindung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft ein Geschmäckle, da helfen auch keine Beteuerungen, die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft agiere als neutrale Instanz. Doch lässt sich das nicht mit einem Federstrich ändern.
Es darf auch kein Grund für falsche Zurückhaltung sein. Sollte es nachvollziehbare Kritik an den Vorgaben der Bundesnetzagentur geben, sind Gerichte dazu da, die Entscheidung zu korrigieren. Viel schwerer wiegt, dass sich die Politik in der Frage bisher dezent zurückgehalten gehalten hat. Da reicht es nicht, dass ein Bundesverkehrsminister nach dem nächsten beteuert, dass Wettbewerb auf der Schiene wünschenswert ist. Er muss schon die Rahmenbedingungen schaffen, dass der auch fair ablaufen kann.
