
Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) hatte im Wahlkampf des künftigen Ministerpräsidenten Cem Özdemir (Grüne) eine klar definierte Aufgabe: Er unterstützte Özdemir bei mehreren Wahlkampfauftritten zum Thema Bürokratieabbau und erschloss den Grünen damit zusätzliche Wählerschichten im bürgerlichen Spektrum.
Bis zur Bildung der grün-schwarzen Koalition und der Bestätigung der Regierung durch den Landtag Mitte Mai versuchen die Grünen nun zu klären, ob Palmer ein Staatsrat mit dem Aufgabengebiet „Entbürokratisierung“ werden könnte.
Palmer ist laut Meinungsumfragen nach Winfried Kretschmann und Cem Özdemir der drittbekannteste Politiker des Landes; Anfang des Jahres gaben in einer repräsentativen Umfrage des Instituts YouGov 39 Prozent der Befragten an, dass sie sich eine Aufgabe des 53 Jahre alten Politikers in der künftigen Regierung wünschen.
Zwei Probleme
Einer etwaigen Berufung Palmers stehen zwei Probleme im Wege: Er wurde 2006, 2014 und 2022 jeweils im ersten Wahlgang zum Oberbürgermeister von Tübingen direkt gewählt und will dieses Amt nicht aufgeben. Die verfassungsrechtliche Frage lautet deshalb: Kann Palmer in Doppelfunktion Oberbürgermeister und Staatsrat sein? Staatsräte sind eine Besonderheit der baden-württembergischen Landesverfassung, sie wurden aus der badischen Landesverfassung von 1947 in die des 1952 neu gegründeten Landes übernommen; es handelt sich um ein öffentliches Ehrenamt.
Staatsräte sollen landespolitische Aufgaben beratend begleiten und koordinieren. Sie werden nicht besoldet, exekutive Entscheidungsbefugnisse haben sie nicht. Da ein Staatsrat kein hauptamtliches Regierungsmitglied ist, wäre es mit dem Amt als Oberbürgermeister vereinbar. Und auch die Gemeindeordnung verbietet es nicht, dass kommunale Wahlbeamte weitere öffentliche Funktionen übernehmen.
Palmer müsste seine ehrenamtliche Nebentätigkeit nur anzeigen, eine Genehmigung benötigt er nicht. Allerdings müsste wohl sichergestellt werden, dass sich Palmer im Falle von Interessenkollisionen enthält, er muss aber nicht zwingend Stimmrecht im Kabinett haben.
Das zweite Hindernis, das Özdemir mit den Parteivorsitzenden Lena Schwelling und Pascal Haggenmüller besprechen müsste, ist politischer Natur: Würde der linke Flügel des baden-württembergischen Landesverbandes dauerhaft einen parteilosen Staatsrat Palmer ertragen, der ja – nach dem Dauerstreit über Rassismusdefinitionen und Identitätspolitik – die Grünen im Mai 2023 verlassen hatte?
Schließlich ist es denkbar, dass Palmer sein Talent zur politischen Zuspitzung in beiden Ämtern ausleben würde. Anders als bei früheren Konflikten könnten die Grünen aber darauf hinweisen, dass der „Radikalökologe“ Palmer kein Parteimitglied mehr ist. Im Wahlkampf wurde Palmers Kooperation mit Özdemir nicht öffentlich kritisiert.
Staatsräte gab es in baden-württembergischen Landesregierungen häufig – mit unterschiedlichen Aufgaben: 1952 wurden drei aus Baden stammende Staatsräte berufen, um den südbadischen Landesteil aufzuwerten. Später gab es zum Beispiel den für Kunst zuständigen Staatsrat Wolfgang Gönnenwein. Oder es wurden Staatsräte für Themen wie die BSE-Krise oder Demographie berufen. Zuletzt waren Gisela Erler (Grüne) und Barbara Bosch (parteilos) Staatsrätinnen für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft.
