
Und so ging etwas unter, was die Versammlung in einer drei Seiten langen Entschließung von der EU-Kommission forderte: den speziellen europäischen Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge abzuschaffen und ein Recht auf Zurückweisungen einzuführen, wenn Migranten irregulär aus sicheren Drittstaaten einreisen oder instrumentalisiert werden. Alle drei Punkte wurden von der CDU durchgesetzt. Sie gehen weit über das gerade reformierte Asylrecht hinaus – und bergen erheblichen Konfliktstoff, sowohl rechtlich als auch politisch.
Den Wiener Antrag hatten die Gastgeber von der Österreichischen Volkspartei vorbereitet. Die verfolgt einen klaren Kurs gegen illegale Migration. Und so stand im der F.A.Z. vorliegenden Entwurf alles drin, was Konservative vielerorts fordern: dass das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) nun konsequent umgesetzt werden soll, mit konsequenten Abschiebungen auch in sichere Drittstaaten und mehr Druck auf Herkunftsländer, ihre Bürger zurückzunehmen.
Ein Recht auf Zurückweisungen
Die EU-Kommissarin Dubravka Šuica aus Kroatien, Vizepräsidentin der EVP, schärfte den Text noch an: Statt „irreguläre“ sollte es durchgehend „illegale Migration“ heißen. Und die spanische Volkspartei setzte zwei Passagen durch, die sich gegen die groß angelegte Legalisierung von irregulären Migranten richteten – wie sie die sozialistische Regierung von Pedro Sánchez in Spanien betreibt.
Wäre es dabei geblieben, würde es sich nicht lohnen, den Text näher zu betrachten. Doch kamen dann noch Änderungsanträge von der CDU, die es in sich hatten. „Die CDU Deutschland hat sie in Wien eingebracht und durchgesetzt“, bestätigt der Bundestagsabgeordnete Detlef Seif. Der Rechtsanwalt aus dem Rheinland ist der Beauftragte der Unionsfraktion im Bundestag für die Umsetzung der Asyl- und Migrationswende und ihr Obmann im Innenausschuss. „Wir senden damit ein wichtiges Signal: dass wir über das GEAS hinausgehen und das Asylrecht grundsätzlich ändern wollen“, sagt Seif. „Denn auch das reformierte Asylrecht wird es uns in der nächsten Krise nicht ermöglichen, einen massenhaften Zustrom wirksam zu begrenzen.“
In der Entschließung wird die EU-Kommission aufgefordert, „weitere legislative Maßnahmen zu prüfen, um die illegale Migration in die EU zu verhindern, einschließlich des ausdrücklichen Rechts der Mitgliedstaaten, Asylverfahren an den Außengrenzen der EU in Fällen von Instrumentalisierung sowie in Fällen abzulehnen, in denen illegale Migranten versuchen, aus einem sicheren Drittstaat in die EU einzureisen“.
Spielraum hängt von Gerichtsentscheidungen ab
Der CDU-Antrag geht deshalb noch deutlich weiter: Er fordert ein ausdrückliches Recht auf Zurückweisungen auf europäischer Ebene. Ob das rechtlich möglich ist, hängt davon ab, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in drei Leitverfahren entscheidet, die dort anhängig sind. Zurückgewiesene Migranten haben gegen Polen, Lettland und Litauen wegen Pushbacks an der Grenze zu Belarus geklagt. Sie berufen sich auf das Verbot von Kollektivausweisungen und das Refoulement-Verbot. Gemäß diesem Grundsatz des Flüchtlingsrechts dürfen Menschen nicht in ein Land zurückgeschickt werden, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben droht. Ob das hier der Fall war, werden die Richter bald entscheiden.
Humanitäre Kontingente statt individuelles Recht auf Asyl
Der zweite Fall – die Zurückweisung in ein sicheres Drittland – betrifft einen seit Langem schwärenden Konflikt zwischen dem deutschen und dem europäischen Asylrecht. Wer aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist, kann sich seit einer Grundgesetzänderung von 1993 nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Da Deutschland nur von sicheren Staaten umgeben ist, kann seither niemand mehr Asyl beantragen, der auf dem Landweg einreist. „Diesen Grundsatz wollen wir auch im EU-Recht verankern und über ein Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention des Europarats absichern“, sagt der Abgeordnete Seif.
Das geltende europäische Asylrecht erlaubt keine pauschalen Zurückweisungen. Vielmehr ist eine Prüfung des individuellen Asylgesuchs vorgeschrieben – schon um festzustellen, welches Ersteinreiseland in der EU dafür zuständig ist. Die Bundesregierung setzt sich zwar seit ihrem Amtsantritt darüber hinweg, indem sie sich auf eine Ausnahme nach Artikel 72 beruft. Allerdings hat das Verwaltungsgericht Berlin dies in mehreren Beschlüssen als rechtswidrig eingestuft. Ein explizites europäisches Recht auf Zurückweisungen würde die Regierung aus ihrer Begründungsnot befreien.
Alle in Drittstaaten abschieben ist „politische Fiktion“
Diese Forderung ist rechtlich noch heikler. „Die Annahme, dass man ausnahmslos alle Flüchtlinge in sichere Drittstaaten abweisen kann, ist eine politische Fiktion“, erläutert Daniel Thym, der zu den führenden Europa- und Asylrechtlern zählt und auch schon die CDU beraten hat. Nicht nur weil man dafür kooperierende Drittstaaten finden müsse, die lauter fremde Personen bei sich aufnähmen. „Sondern auch weil die Rechtsprechung für Asylbewerber stets eine adäquate Schutzprüfung vorsieht, die es bisher in kaum einem Drittland gibt.“ Deshalb sei es realistischer, Personen ohne Schutzanspruch, die schon ein Asylverfahren in der EU durchlaufen haben, in Drittstaaten abzuschieben – wie die EU es mit den sogenannten Rückkehrzentren auch plant.
Kein Recht auf Schutz mehr für Bürgerkriegsflüchtlinge?
Bleibt noch eine weitere Forderung aus dem EVP-Beschluss in Wien, die von der CDU kommt. Die Partei fordert die EU-Kommission auf, „den Status des subsidiären Schutzes abzuschaffen und eine schnellere Rückführung von Flüchtlingen nach dem Ende eines Bürgerkriegs in ihren Herkunftsländern zu ermöglichen“. Dieser nachgeordnete Status ist für Personen, die zwar keine individuelle Verfolgung nachweisen können, aber dennoch zeitweilig Schutz benötigen, weil im Herkunftsland Folter oder die Todesstrafe drohen oder dort Krieg herrscht. In der EU haben Hunderttausende Syrer und Afghanen solchen Schutz bekommen.
Tatsächlich wäre das im üblichen Gesetzgebungsverfahren möglich. Dann reicht eine qualifizierte Mehrheit der Staaten aus – sofern es nur um weniger Rechte geht. Ob es möglich wäre, den subsidiären Status ganz abzuschaffen und durch ein humanitäres Kontingent zu ersetzen, ist rechtlich umstritten. Auch der Jurist Thym ist sich da nicht sicher. In jedem Fall müssten die Mitgliedstaaten aber das Refoulement-Verbot beachten, sagt er. „Sie dürfen Schutzbedürftige also auch dann nicht in Länder abweisen, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben droht, wenn das Kontingent erschöpft ist.“
Weber und von der Leyen halten am Asylrecht fest
Neben den rechtlichen Hürden gibt es auch politische – sogar in der Union selbst. Zwar wurde der Wiener Antrag einstimmig beschlossen, doch gab es weder dort noch vorher eine Aussprache zu den einzelnen Punkten. Der hessische Innenminister Roman Poseck, ein CDU-Mann, sagte kürzlich bei einer Diskussion in Brüssel: „Kurzfristig sehe ich nicht, dass der subsidiäre Schutz entfallen wird, im Übrigen auch nicht für syrische Flüchtlinge.“
Hinzu kommt, dass der Partei- und Fraktionsvorsitzende der EVP, der CSU-Politiker Manfred Weber, einen Systemwechsel ablehnt. „Wir müssen und werden die illegale Migration nach Europa stoppen“, sagt Weber. „Dazu gehört, die Schlupflöcher, die dem Geist unseres Asylrechts zuwiderlaufen, zu schließen.“ Also: Missbrauch verhindern, aber das Asylrecht erhalten. Für Weber ist das Teil seiner christlichen Grundeinstellung.
Allerdings zeigt dieser Fall auch, worin die Macht jener liegt, die einen Systemwechsel wollen. In Wien haben sie zum ersten Mal einen konkreten Beschluss der EVP darüber zustande gebracht. Vorher gab es immer nur Andeutungen, Prüfaufträge und ausbalancierte Kompromisstexte. Wenn sich die Christdemokraten für die Europawahl 2029 aufstellen, könnten diese Passagen in das Wahlprogramm übernommen werden. Das würde dann den nächsten Spitzenkandidaten und möglichen Kommissionspräsidenten politisch binden. Von der Leyen dürfte das kaum sein – ihr mächtiger Büroleiter Björn Seibert hat eine weitere Kandidatur kürzlich gegenüber Spitzenbeamten ausgeschlossen.
