
Das Verteidigungsministerium will seine Ausnahmegenehmigung aufrechterhalten, nach der alle Personen, die der Wehrüberwachung unterliegen, ohne weitere Genehmigung längere Auslandsreisen antreten können. Die Allgemeinverfügung des Ministeriums war erlassen worden, nachdem Presseberichte auf eine Passage im Wehrpflichtgesetz hingewiesen hatten, nach der jeder Mann eine Genehmigung benötigt, der Deutschland länger als drei Monate verlassen will, etwa zum Studium, einer Arbeit oder aus touristischen Gründen.
Wörtlich heißt es in dem Passus zu Paragraph 3: „Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen.“
Als darüber international berichtet wurde und eine Diskussion entbrannte, hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) klargestellt, aktuell werde es keine Genehmigungsverfahren geben: „Wir setzen die Genehmigungspflicht aus, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“ Dies regelte am 9. April ein Verwaltungsakt, der aus Sicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages rechtswidrig ist.
Ministerium hat eine andere Rechtsauffassung
Das Ressort von Pistorius widerspricht dem Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ausdrücklich. Dieses war im Mai auf Initiative der Linksfraktion erstellt worden. Man habe das Gutachten „zur Kenntnis genommen und intern geprüft. Die darin enthaltene Rechtsauffassung teilen wir nicht“, teilt das Ministerium mit. Das Ministerium habe laut Gesetz einen eigenständigen Handlungsspielraum für Ausnahmen und habe von dieser Möglichkeit mit der Allgemeinverfügung vom 9. April 2026 Gebrauch gemacht.
Weiter heißt es in der Stellungnahme des Ministeriums: „Unser Ziel und Anspruch war und ist es, eine rechtssichere, transparente und praktikable Lösung zu schaffen.“ Nach der gegenwärtigen Lage der Dinge wäre aktuell allen Wehrpflichtigen ausnahmslos die Genehmigung zum Reisen zu erteilen, „da derzeit keine verpflichtende Heranziehung zum Wehrdienst“ bestehe.
Deswegen argumentiert die Rechtsabteilung im Verteidigungsministerium, die zum Verantwortungsbereich von Staatssekretär Jan Stöß (SPD) gehört, folgendermaßen: „Eine Pflicht zu massenhaften Anträgen, obwohl die Genehmigung in der Sache in jedem Einzelfall zwingend erteilt werden müsste, wäre mithin nichts anderes als unnötiger Bürokratismus.“ Durch die generelle Ausnahmeregelung werde „im Ergebnis auch in keinem Fall eine andere rechtliche Lage geschaffen, als sie ohnehin bestanden hätte“. Und die besage, längere Auslandsaufenthalte von Wehrpflichtigen seien ausnahmslos möglich.
Das Ministerium weist darauf hin, dass es bereits vor der Veröffentlichung des Bundestagsgutachtens auf dem Weg gewesen sei, „um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen“. Dazu sei im Entwurf eines Reservestärkungsgesetzes vorgesehen, dass die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte künftig nur noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten solle. Bis das Gesetz, welches noch im Juni das Kabinett passieren soll, in Kraft tritt, werde man an der Allgemeinverfügung zur Ausnahmeregelung festhalten. So unterliege niemand einer Anzeige- beziehungsweise Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte.
