
Die herkömmliche Fortschrittsgeschichte der Vergangenheitsbewältigung in der Bundesrepublik hält keine Erklärung für dieses Phänomen bereit: Das große Interesse an der Mitgliederkartei der NSDAP, die seit März online frei zugänglich ist, dürfte es nach dieser oft holzschnittartigen Lesart eigentlich gar nicht mehr geben. Schließlich gehört die Frage nach einer braunen Vergangenheit der Vätergeneration demnach schon seit 1968 zum erinnerungspolitischen Inventar der Bundesrepublik – und sollte längst beantwortet sein.
Heute sind die Achtundsechziger im Ruhestand, die Generation, die den Nationalsozialismus noch im Erwachsenenalter erlebte, ist nahezu ausgestorben. Dennoch herrscht in Familien offenbar Unklarheit darüber, wie der Vater, Großvater oder Urgroßvater – Frauen waren eine Minderheit in der NSDAP – es mit der Partei Hitlers hielt.
Zwei Zeitrechnungen der Vergangenheitsbewältigung
Um das in Erfahrung zu bringen, hätte es der NSDAP-Mitgliederkartei im Internet nicht bedurft. Eine Anfrage beim Bundesarchiv hätte genügt, um wenigstens herauszufinden, ob es überhaupt Unterlagen dazu gibt; erhalten sind nur achtzig Prozent der Mitgliedschaftseinträge. Aber das ist deutlich mühsamer als ein Zugriff über die Internetseite der National Archives in Washington und vor allem über die von „Zeit“ und „Spiegel“ aufbereiteten Versionen der NSDAP-Mitgliederkartei.
Der große Nutzerandrang ist deshalb für sich genommen noch kein Anzeichen für ein verstärktes Interesse an der NS-Vergangenheit. Ebenso wenig wie der Umstand, früher keine Anfrage beim Bundesarchiv in Sachen NSDAP-Mitgliedschaft von Angehörigen gestellt zu haben, noch niemanden zum Verfechter einer Schlussstrich-Mentalität macht.
Das Phänomen zeigt jedoch etwas anderes: Auch nach 81 Jahren ist – allen anderslautenden Behauptungen zum Trotz – noch längst nicht alles über die Jahre zwischen 1933 und 1945 gesagt und geschrieben. Das gilt vor allem für die Vergangenheitsbewältigung in den Familien. Die schon vor Jahren geäußerte Sorge, der Nationalsozialismus könnte in naher Zukunft nur noch als ein fernes historisches Ereignis wahrgenommen werden, wie die Reichsgründung 1871, erscheint in diesem Licht vorerst übertrieben. Es gab schon immer zwei Zeitrechnungen der Vergangenheitsbewältigung.
Warum haben die Amerikaner die Mitgliederkartei veröffentlicht?
Derzeit weichen sie allerdings besonders offenkundig voneinander ab: Da ist zum einen die historische Forschung. Sie hat mittlerweile das Wirken ehemaliger Nationalsozialisten und ihrer Seilschaften für viele Regierungsbehörden, Institutionen und Konzerne in der jungen Bundesrepublik untersucht. Das Ergebnis ist im Großen und Ganzen stets das Gleiche: Es gab eine starke personelle Kontinuität zwischen „Drittem Reich“ und junger Bundesrepublik. Anders hingegen sieht es mit der Aufarbeitung in den Familien aus. Diese hat in den vergangenen Jahren einen neuen Höhepunkt erlebt. Das dokumentiert auch die Welle von neuen Büchern, in denen sich die Autoren mit der Rolle ihrer Großväter und Väter im „Dritten Reich“ beschäftigen.
Wenig Beachtung hat bisher der kuriose Vorgang selbst gefunden: Das zentrale staatliche Archiv der Vereinigten Staaten macht Dokumente im Internet frei zugänglich, deren Originale seit 1994 im Bundesarchiv in Berlin aufbewahrt werden. Wäre es nicht Aufgabe des Bundesarchivs gewesen, das zu tun? Und welchen Beweggrund hatten die Amerikaner dafür? Für ein politisches Kalkül der Trump-Regierung gibt es keine Indizien. Eine Freigabe durch das Bundesarchiv verbot der Schutz der Persönlichkeitsrechte in Deutschland. Unterlagen werden erst zehn Jahre nach dem Tod der betreffenden Person oder falls sich das Todesdatum nicht ermitteln lässt, hundert Jahre nach deren Geburt freigegeben.
Es gab keinen Grund, für die NSDAP-Mitgliederkartei eine Ausnahme zu machen, wie sie für die Stasiunterlagen geschaffen wurde. Jeder hat ein Recht darauf, zu erfahren, von wem er bespitzelt wurde. Aber es gibt keinen Anspruch darauf, zu wissen, ob der Nachbar NSDAP-Mitglied war. Und was hätte es gebracht? Der Zugang zur Kartei ist nun einfacher geworden, nicht leichter geworden ist die Interpretation des Befundes. Eine Mitgliedschaft in der NSDAP war eine Loyalitätsbekundung gegenüber Hitler. Die Karteikarte allein sagt aber noch nichts darüber aus, ob es sich um einen fanatischen Nazi oder um einen Mitläufer handelt, jedenfalls nicht, wenn der Eintritt nach 1933 erfolgte.
Eine Beschäftigung mit der NS-Vergangenheit der eigenen Familie steht heute aber auch vor anderen Herausforderungen als früher. Dass Nazis liebevolle Familienmenschen sein konnten, ist seit mehr als achtzig Jahren bekannt. Hinzugekommen ist in den vergangenen Jahren die historische Erkenntnis, dass aus den meisten Nationalsozialisten – bei allem Fortwirken braunen Gedankenguts – Demokraten wurden, die wesentlich dazu beitrugen, die Bundesrepublik zum Erfolgsmodell zu machen. Das lässt sich nicht miteinander verrechnen, gehört aber auch zur Vergangenheitsbewältigung.
