Der August ist in Italien der heilige Ferienmonat. Und der heiligste Tag im heiligen Monat August ist Ferragosto. Der 15. August ist seit 1929 gesetzlicher Feiertag in Italien. Er geht zurück auf die „Feriae Augusti“ (Ferien des Augustus) in heidnischen Zeiten. Kaiser Augustus (63 vor Christus bis 14 nach Christus) hatte seinen Untertanen ursprünglich zu Beginn des nach ihm benannten Monats einen freien Tag gewährt.
Später wanderte der Feiertag in die Monatsmitte. Dort verschmolz er mit dem christlichen Feiertag Mariä Himmelfahrt. Diese Verbindung hält bis heute: Der Feiertag eines als Gott verehrten Kaisers geht auf in dem Feiertag zu Ehren der einen und einzigen Muttergottes, behält aber informell seinen Namen.
An Ferragosto wird aber auch eine andere „heilige“ Verbindung zelebriert: die Familie. Neben Weihnachten und Ostersonntag ist Ferragosto der wichtigste Familienfeiertag für die Italiener. Man verbringt ihn in dem Strandbad, das man seit jeher frequentiert, oder anderswo in der Sommerfrische, am besten mit den Vertretern möglichst vieler Generationen und Verzweigungen der Familie.
Für Italiens „Waldfamilie“ sah Ferragosto in diesem Jahr anders aus. Seit fast neun Monaten sind Catherine Birmingham, ursprünglich aus Melbourne in Australien, und Nathan Trevallion, der aus Bristol im Südwesten Englands stammt, von ihren drei Kindern getrennt. Ihre Hoffnung auf eine Familienzusammenführung rechtzeitig zum Ferienmonat August hat sich nicht erfüllt.
Eltern haben das Haus inzwischen umgebaut
Dabei hatte ihr Anwalt schon am 20. Juni beim zuständigen Jugendgericht in L’Aquila ein Konvolut von Dokumenten zu baulichen Veränderungen im Haus der Familie und von Gutachten verschiedener Kinderpsychologen eingereicht. Die zuständige Richterin sollte davon überzeugt werden, dass es im Interesse der Kinder und der Eltern sei, die langen Sommerferien gemeinsam daheim statt weiter getrennt zu verbringen. Doch die Richterin ging selbst in Urlaub, ohne über den Fall zu entscheiden.
Ende November 2025 waren Mitarbeiter des Jugendamtes, begleitet von mehreren Carabinieri, in das abgelegene Häuschen der Familie nahe Palmoli in den Abruzzen gekommen und hatten die heute neun Jahre alte Tochter sowie die jetzt sieben Jahre alten Zwillinge mitgenommen. Seither leben die Kinder in einer staatlichen Einrichtung in Vasto, rund 30 Kilometer vom Haus der Familie entfernt. Die Eltern haben in dem Heim Besuchsrecht bei ihren Kindern, sofern die Jugendrichterin dieses nicht suspendiert, weil sich die Mutter nach ihrer Überzeugung renitent verhalten hat.

Die Behörden hatten die Inobhutnahme der Kinder angeordnet, weil in dem Haus, das nicht an die öffentliche Wasserversorgung und das Stromnetz angeschlossen ist, nach ihrer Ansicht „unzureichende Lebensbedingungen“ für die Kinder herrschten. Außerdem hatten sie beanstandet, dass die Eltern weder der Schulpflicht für ihre Kinder nachgekommen seien noch ihre Kinder ausreichend zu Hause unterrichtet hätten. Kinderpsychologen kritisieren, die monatelange Trennung von den erkennbar fürsorglichen und liebevollen Eltern füge den Kindern mehr Schaden zu, als durch das Leben in sehr einfachen Verhältnissen jemals hätte verursacht werden können.
Der Fall polarisiert auch politisch
Der Fall wird seit Monaten von den italienischen Medien behandelt. Auch in den sozialen Medien findet er breiten Widerhall – von herzlicher Solidarität mit den Eltern, denen „der Staat die Kinder gestohlen“ habe, bis zu hasserfüllter Ablehnung der ausländischen „Spinner“, die aus Italien verschwinden sollten, wenn es ihnen hier nicht passe.
Der Fall ist zudem ins Räderwerk der polarisierten politischen Auseinandersetzung geraten. Die zuständige Jugendrichterin in L’Aquila ist eine ehemalige kommunistische Parlamentsabgeordnete, während Unterstützer der „Waldfamilie“ meist aus dem rechten politischen Lager kommen, Mitglieder der amtierenden Mitte-rechts-Koalition unter Regierungschefin Giorgia Meloni eingeschlossen.
Jedenfalls verbringen die Eltern der Waldfamilie den Ferienmonat August ohne ihre Kinder – und die Kinder ohne ihre Eltern. Stattdessen sind Catherine Birmingham und Nathan Trevallion zu Ferragosto auf Buch-Tour. Im Juni ist Birminghams Buch „La mia verità. Memorie e pensieri della mamma nel bosco“ (Meine Wahrheit. Erinnerungen und Gedanken der Waldmama) erschienen.
In dem Buch verschränkt sich der Lebensbericht der 46 Jahre alten Autorin mit deren radikal-ökologischen Visionen. Neben der Heimat Australien waren Deutschland, Belgien, Japan, Malaysia, Singapur, Indonesien und seit 2021 Italien Stationen ihrer Lebenswanderschaft. Und immer war die Liebe zu Pferden Antrieb und Begleiter. Ihre zunächst angestrebte Laufbahn als Trainerin und Reiterin von Dressurpferden musste Birmingham aufgeben.
Das Buch wird überwiegend freundlich besprochen
Den Konflikt mit den italienischen Behörden spart sie in ihrem Buch aus, wohl auch wegen des anhaltenden Rechtsstreits um ihre Kinder. Im Mittelpunkt steht stattdessen das Bekenntnis zu einem ganzheitlichen Leben als Familie – im Einklang mit der Natur, gemeinsam mit Haustieren, fernab von den Anfechtungen einer materialistisch verheerten Welt. Deshalb wählte sie mit ihrem Mann und zum Wohl der gemeinsamen Kinder das Leben „Off Grid“ in einem einfachen Bauernhaus am Rande eines Dorfes in der mittelitalienischen Region Abruzzen.
In den vergangenen Wochen haben Birmingham und Trevallion wieder vermehrt Unterstützung erfahren: von Rezensenten des Buches mit überwiegend freundlichen Besprechungen; von Bürgermeistern kleiner Städte im ländlichen Mittelitalien, die sie zu Buchvorstellungen einluden; von der Schriftstellerin Susanna Tamaro, die den Fall als „riesigen Skandal“ bezeichnete; sogar von Papst Leo XIV., der in seiner Antwort auf einen Brief der Eltern diese seiner Gebete versicherte.
Geholfen hat es der „Waldfamilie“ bisher nicht. Im September, nach dem Ende der Ferien, sollen die drei Kinder nach dem Willen der Jugendrichterin eine öffentliche Schule besuchen. Ob sie im Heim in Vasto bleiben müssen oder nach Palmoli zu ihren Eltern zurückkehren dürfen, wird sie erst nach dem Urlaub entscheiden.
