
Es brach tosender Jubel aus, als die Todesurteile gegen Baschar al-Assad, seinen Bruder Maher und seinen Cousin Atef Nadschib sowie weitere Erfüllungsgehilfen des Regimes verkündet wurden. Im südsyrischen Darra, wo der Aufstand gegen den Gewaltherrscher 2011 begonnen hatte, ertönten Freudengesänge. Gebannt hatten viele Menschen dort die im Staatsfernsehen übertragene Verlesung der Urteile in Damaskus verfolgt. Die Richter begründeten ihr Urteil gegen den gestürzten Machthaber und seinen Bruder mit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Es handelt sich um das erste Urteil gegen Assad. Unter seiner Herrschaft waren Abertausende von Syriern zu Tode gefoltert worden. Im Krieg um seine Herrschaft setzte das Militär Giftgas gegen Zivilisten ein, führte gezielte Angriffe gegen zivile Infrastruktur und brutale Belagerungskampagnen, machte ganze Stadtteile dem Erdboden gleich und hungerte deren Bevölkerung aus. Die Richter verwiesen auf die Rolle Assads als oberster Entscheidungsträger des alten Regimes, der die Verantwortung für die Verbrechen staatlicher Institutionen unter seiner Regie trage.
Der frühere Präsident, der im Dezember 2024 durch einen spektakulären Vormarsch islamistischer Rebellen vertrieben worden war, lebt in Russland im Exil. Sein Cousin Atef Nadschib war in Häftlingskluft vor Gericht anwesend. Er trägt nach Angaben der Richter als Leiter der Sicherheitsbehörden in Daraa die Verantwortung für Verbrechen wie die vorsätzliche Tötung von Kindern unter 15 Jahren sowie Folter mit Todesfolge.
Aufarbeitung noch unvollständig
Der Vorsitzende der Nationalen Kommission für Übergangsjustiz, Abdul Basit Abdul Latif, sprach von einem wichtigen Schritt in Richtung Gerechtigkeit und zur Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit.
Von regierungskritischen Beobachtern wurde der Schritt indes kritisiert. „Das Urteil erzeugt sicher aufsehenerregende Schlagzeilen, aber es zeugt auch von einem Mangel an Ernsthaftigkeit“, sagt Malik al-Abdeh, ein syrischer Politikberater. Er und andere politische Beobachter wundern sich über die Geschwindigkeit, in der es gefällt wurde. Andere Prozesse dieser Größenordnung hätten womöglich Jahre gebraucht, hieß es. Gesetze für die Übergangsjustiz seien noch gar nicht verabschiedet worden, es werde noch immer das Gesetz des gestürzten Regimes angewendet.
Auch sind führende Erfüllungsgehilfen des Gewaltherrschers noch nicht vor Gericht gebracht worden; dazu zählen ranghohe Geheimdienstfunktionäre wie Ali Mamluk, Hussam Luka oder Jamil al Hassan, unter deren Regie abertausende Menschen zu Tode gefoltert wurden. Die Aufarbeitung eines Systems, in dem das Assad-Regime seine Gegner in Massen verschwinden ließ und umbrachte – und sich zugleich bereicherte, indem es Angehörigen Erpressungsgelder abpresste – ist mit dem Prozess nicht geleistet worden.
Zweifel an einer tatsächlichen Vollstreckung
Für Malik al-Abdeh sind die Urteile gegen den ehemaligen Gewaltherrscher und seinen Bruder eher Resultat einer politischen Entscheidung und der Versuch, den Eindruck von Tatkraft zu vermitteln.
Die neue islamistisch geprägte Führung steht unter dem Druck der eigenen Klientel, Assad und seine Erfüllungsgehilfen zur Rechenschaft zu ziehen. In der Bevölkerung herrscht zunehmender Frust, vor allem über die am Boden liegende Ökonomie und den enormen alltäglichen wirtschaftlichen Überlebensdruck, der damit einhergeht. Der Unmut wird dadurch verstärkt, weil Assad-treue Geschäftsleute und Anhänger seines Regimes wirtschaftlich vergleichsweise besser gestellt sind.
Ein syrischer Beobachter in der Hauptstadt Damaskus, der mit Fragen der Übergangsjustiz befasst ist, sagt: „Das klingt erst einmal gut, aber ich bezweifle, dass Assad fürchten muss, dass das Urteil auch vollstreckt wird.“ Auch westliche Diplomaten gehen nicht davon aus, dass der russische Präsident Wladimir Putin, der Assad im Krieg militärisch massiv unterstützt hatte, seinen einstigen Schützling ausliefert. Das würde aus seiner Sicht einen zu starken Glaubwürdigkeitsverlust bedeuten, heißt es zur Begründung. Das Todesurteil könnte Putin außerdem als Vorwand dienen, eine Auslieferung aus angeblich humanitären Gründen zu unterlassen.
Übergangspräsident will Russlands Präsenz zurückdrängen
Die Frage einer Assad-Auslieferung belastet die syrisch-russischen Beziehungen. Moskau unterhielt in der Assad-Ära mehrere Militärbasen, im Hafen von Tartus ebenso wie am Luftwaffenstützpunkt Hmeimin. Die Führung unter Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa will Russlands Präsenz zurückdrängen. Sie steht in dieser Hinsicht auch unter amerikanischem Druck. Zugleich ist Damaskus noch immer abhängig von russischen Öl- und Weizenlieferungen. Auch die syrische Währung wird noch immer in Russland gedruckt.
Am Sonntag vermeldete die amtliche syrische Nachrichtenagentur Sana eine syrisch-russische Absichtsklärung, gemäß der die russische Präsenz in Syrien neu organisiert werden soll. Die zivilen Teile der betreffenden Einrichtungen sollen schrittweise in die zivile Verwaltung Syriens integriert werden. Weiter hieß es, beide hätten sich darauf geeinigt, „die Rolle der derzeit für militärische Zwecke genutzten Einrichtungen neu zu definieren“. Russische Militärstützpunkte sollen laut Sana in gemeinsame Ausbildungs- und Weiterbildungszentren umgewandelt werden. Das Memorandum sieht eine Frist von höchstens drei Übergangsmonaten vor, bis die die neuen Regelungen in Kraft treten.
Das syrische Außenministerium bezeichnete die Vereinbarung als die „bedeutendste Entwicklung“ seit Beginn der Verhandlungen mit Moskau vor etwa anderthalb Jahren. Diese ebne den Weg für eine neue Phase in den syrisch-russischen Beziehungen. Diplomaten und syrische Beobachter werteten die Übereinkunft eher als Zeichen dafür, dass die neue Führung zähneknirschend akzeptiert hat, dass sich der nun zum Tode verurteilte Assad dem Arm des syrischen Gesetzes entziehen wird.
