
Der eine Bilderrahmen ist größer, der nächste etwas kleiner. Insgesamt stehen sechs Fotografien auf dem Tisch, für jedes Todesopfer des Attentats auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt eine. Die Angehörigen haben die Bilder zur Urteilsverkündung mit in den Gerichtssaal gebracht, um an ihre getöteten Familienmitglieder zu erinnern.
An diesem Freitagvormittag wird ihr Mörder Taleb Al A. vor dem Magdeburger Landgericht sein Urteil empfangen. In Fesseln wird der 50 Jahre alte Psychiater aus Saudi-Arabien von vermummten Justizbeamten in den Saal geführt. Auch heute muss er in seine besonders gesicherte gelbe Glaskabine, die aus der Ferne an eine große Skigondel erinnert. Der Richter verkündet das Strafmaß: Taleb Al. A wird wegen sechsfachen Mordes und mehr als 200 Fällen von versuchtem Mord zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht erkennt bei ihm zudem eine besondere Schwere der Schuld.
„Große Gefährlichkeit“ des Angeklagten
Eine Sicherungsverwahrung konnte formal zwar noch nicht angeordnet werden, da Taleb Al A. kein Wiederholungstäter ist. Man behalte sich die Sicherungsverwahrung jedoch wegen der „enormen Dimension der Tat“ und der „überaus großen Gefährlichkeit des Angeklagten“ weiterhin vor, erklärt der Richter. Taleb Al A. wird nun mehrere Jahrzehnte, womöglich den Rest seines Lebens, hinter Gittern und Zäunen verbringen. Auch eine Fahrerlaubnis wird er nie wieder erhalten, falls das Urteil seine Rechtsgültigkeit erlangt.
Während der Richter beginnt, kleinteilig die einzelnen Schmerzensgeldansprüche darzulegen, versucht sich der Anwalt von Taleb Al. A zu melden. Der Richter erklärt, dass er ihm an dieser Stelle des Prozesses nicht mehr das Wort erteilen könne. Der Anwalt gestikuliert in der gelben Glaskabine, während der Richter fortfährt. Kurze Zeit meldet sich der Anwalt nochmals per Knopfdruck. Der Richter erläutert ihm abermals die Rechtslage. Wieder wirft der Anwalt verzweifelt die Hände in die Luft. Jetzt dämmert es dem Richter: Der Ton in der Kabine des Angeklagten funktioniert nicht. Ein vermummter Justizbeamter trabt gemächlich aus der Kabine zur Richterbank und bestätigt das Problem. Warum sich die Beamten nicht schon zuvor aus der Kabine ans Gericht gewandt hatten, sondern dort weiter ungerührt wie die Säulenheiligen herumstanden, wissen wohl nur sie selbst. Bis das Problem behoben ist, muss der Prozess unterbrochen werden. Statt des Richters führt nun ein Techniker das Wort. „1,2,3,4,5, bin ich zu hören?“, spricht er wieder und wieder ins Mikrofon.
Die kleine Panne gibt Zeit, den Blick durch den mehrere tausend Quadratmeter großen und mehrere Millionen teuren Gerichtssaal schweifen zu lassen. Der Leichtbau wurde eigens für das Verfahren nahe der Elbe errichtet und wird demnächst wieder vollständig demontiert. Auch zur Urteilsverkündung ist der Saal bloß zu einem Drittel gefüllt, nur im separaten Bereich für die Zuschauer sind alle Plätze belegt. Nach einigen Minuten brandet dort Applaus auf: Einer der vermummten Beamten in der Glaskabine hat seinen erhobenen Daumen in Richtung des Technikers gezeigt. Der Ton funktioniert wieder, Gericht und Angeklagter können in den Saal zurückkehren. „Bisher hat alles gut funktioniert, heute nicht“, seufzt der Richter und beginnt abermals mit seiner Urteilsverkündung, die sich über mehrere Stunden erstrecken wird. Taleb Al. A nimmt die Ausführungen zum Abschluss des Prozesses bis zum Ende regungslos entgegen.
Taleb Al A. begann nach Gerichtsurteil mit Attentatsplanung
Den Entschluss zu seiner Tat bringt das Landgericht Magdeburg in einen engen Zusammenhang mit einem Urteil eines Kölner Gerichts im August 2023. Taleb Al A. wurde damals zur Zahlung von 1300 Euro Schadenersatz an die „Säkulare Flüchtlingshilfe“ verurteilt. Taleb Al A., der 2016 als Islamkritiker und Regimekritiker Asyl in Deutschland erhielt, hatte mit der ebenfalls scharf islamkritischen Organisation zunächst zusammengearbeitet, dann allerdings überwarf er sich mit ihr und zog übel über sie her. Die Niederlage vor dem Kölner Gericht habe Taleb Al A., der selbst als Psychiater in einem Bernburger Maßregelvollzug tätig war, als „narzisstische Kränkung“ empfunden und in der Folge mit seinen Attentatsplanungen begonnen, erklärt der Vorsitzende Richter.
In einer E-Mail drohte der Islamkritiker nach dem Kölner Urteil, dass das deutsche Volk einen „enormen Preis bezahlen werde“ für seinen Umgang mit Oppositionellen aus Saudi-Arabien. Taleb Al A. erwog Sprayattacken und Schusswaffenangriffe, dachte über ein Straßencafé oder die Staatsanwaltschaft als Ziel nach. Am Ende entschied er sich für einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg, den er zuvor gründlich plante.
Am 20. Dezember fuhr er mit einem angemieteten und leistungsstarken BMW X3 in die Menschenmenge auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt. Im Verlauf des Prozesses stellte sich heraus, dass Taleb Al A. den Wagen während des Attentats bis auf eine Geschwindigkeit von 48 Kilometer in der Stunde beschleunigte. „Menschpflug“ nennt das Gericht diese Strategie. Insgesamt 64 Sekunden dauerte sein Attentat, bis der Attentäter sein Fahrzeug an einer Ampel stoppte und dort von Polizisten festgenommen wurde.
Während der Tat war der Psychiater aus Saudi-Arabien „emotional eiskalt“
Das Leid der Opfer, das Taleb Al A. mit seiner brachialen Gewalt auf dem Weihnachtsmarkt hinterließ, trat im Verlauf des Strafverfahrens vor dem Landgericht mehrfach deutlich hervor. Besonders erschütternd war die Aussage der Mutter des jüngsten Opfers. Sie hatte dem 9 Jahre alten André und seinem 20 Jahre alten Bruder auf dem Weihnachtsmarkt erlaubt, gemeinsam die Buden und Fahrgeschäfte zu erkunden. Damit habe sie den „größten Fehler überhaupt“ begangen, äußerte die Mutter als Zeugin vor Gericht. Als sie ihren älteren Sohn unmittelbar nach dem Attentat zu erreichen versucht, geht bereits ein Fremder ans Telefon und gibt den Standort durch. Dort findet sie ihren jüngeren Sohn blutüberströmt am Boden liegend. Sie fährt noch mit dem Auto dem Krankenwagen hinterher, doch in der Klinik wird ihr mitgeteilt, dass ihr Sohn tot ist.
Taleb Al A. hat so gut wie kein Mitgefühl für all das Leid gezeigt, das er bei seinen Opfern und ihren Angehörigen verursacht hat. Während der Tat war er nach Darlegung des Gerichts „emotional eiskalt“, in den Wochen nach dem Attentat dann euphorisch. Aus der Untersuchungshaft kündigte der Mann aus Saudi-Arabien weitere Taten an. Den Prozess schien er häufig als weitere Bühne für seine Selbstdarstellung zu begreifen, um sich selbst darzustellen. Mal kündigte er einen Hungerstreik an, mal hielt er einen Zettel mit Hinweis auf die anstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hoch, dann äußerte er sich wieder ausschweifend zur Weltlage. Ein psychiatrischer Gutachter hat Taleb Al A. eine narzisstische Persönlichkeitsstörung attestiert. Diese sei aber nicht so schwerwiegend, dass er schuldunfähig sei.
Taleb Al A. muss die Verantwortung für das Leid übernehmen, das er über Hunderte Besucher des Weihnachtsmarktes gebracht hat. Der Vorsitzende Richter listet die Verletzungen jedes einzelnen Opfers im Urteil noch einmal auf: Rippenbrüche, Schädeltraumata, Milzrupturen, Mittelgesichtsprellungen, Kniegelenksdistorsionen, zumeist mit dem Zusatz „potentiell lebensgefährlich“.
