
Die Koalition hält sich an ihr Versprechen, dass zwischen Bund und Ländern künftig – wie schon zwischen Ländern und Kommunen – das Prinzip gelten soll: Wer bestellt, der bezahlt. Zumindest, so der Koalitionsvertrag, wolle sich die Koalition daran „orientieren“. Die sogenannte Konnexität soll gewährleisten, dass keine staatliche Ebene übervorteilt wird. Die Gesetze, die in Berlin beschlossen werden, sollen nicht einseitig auf Kosten der Länder und Kommunen gehen.
Was die Bundesregierung nun versprochen hat, ist mehr, als zunächst möglich schien. Denn das Kanzleramt beharrte darauf, dass auch der Bund nicht überfordert werden dürfe – was er angesichts seiner Verschuldung aber jetzt schon ist. So kamen die Verhandlungen lange Zeit nicht von der Stelle.
Der Bund zeigte sich beweglich, aber nicht so biegsam, dass dabei tatsächlich eine gesetzlich fixierte „Konnexität“ herausgekommen wäre. Immer alles zu bezahlen, was er von Ländern und Kommunen bestellt, wäre dann doch zu viel des Guten gewesen. Steuergesetze bleiben ohnehin außen vor. Aber immerhin: Eine Kostenübernahme von 80 Prozent hat die Koalition zugesagt für alle anderen Gesetze, die eine Belastung der Länder und Kommunen von mehr als 200 Millionen Euro mit sich bringen.
Ab wann wird die neue Regelung greifen?
Die Länder sind zufrieden. Man wird sehen, wie sich die Regelung in der Praxis auswirkt. Gilt sie schon für die Gesundheitsreform? Aber wie sieht die Beschlusslage im Bundesrat aus? Wenn die Finanzierungsfrage so klar fixiert ist, müssen Gesetze, die im Bundestag beschlossen werden, nur noch „durchgewunken“ werden? Wozu überhaupt noch Zustimmungspflicht? Die Länder werden sich jedenfalls schwertun, wie bisher in Verhandlungen einen Preis für sich herauszuschlagen, der günstiger ist als der nun festgelegte Anteil von 20 Prozent.
Die Kommunen werden sich mit drei Fragen beschäftigen müssen. Erstens: Was ist mit den Altlasten? Die schnelle Einigung in den Bund-Länder-Gesprächen beruht auch auf dem Druck, der durch die akute Finanznot der Kommunen entstanden ist. Die Frage, was mit dem Defizit der Kommunen passiert, das sich in den vergangenen drei Jahren aufgebaut hat und noch steigen wird, ist bislang unbeantwortet.
Die zweite Frage: 80 Prozent Kostenübernahme, das Versprechen des Bundes klingt gut. Aber wem verspricht er sie? Den Ländern, den Kommunen? Geht es nach der Verfassung, sind die Länder verpflichtet, das Geld weiterzureichen, das der Bund ihnen gibt, um Aufgaben zu bezahlen, die den Kommunen übertragen werden. Das hat in der Vergangenheit nie reibungslos funktioniert. Die Länder hatten allzu „klebrige Finger“, wie die Kommunen sagen.
Und drittens: Auch das „Konnexitätsprinzip“ klingt gut und hat längst Eingang in die Landesverfassungen gefunden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Länder ihre Kommunen nicht hungern lassen. Aber der Erfindungsreichtum war und ist groß, aus einem nur scheinbar wasserfesten Prinzip einen Schweizer Käse werden zu lassen. Die Zahl der Konflikte, ob ein Gesetz unter das Konnexitätsprinzip fällt oder nicht, ist hoch. Ob das auch zwischen Bund und Ländern so kommt?
