
Eng ist es mit der Genehmigung auch in der Vergangenheit immer mal wieder gewesen. Doch diesmal macht die Stadt Mainz, konkret das für die Festzelt-Abnahme zuständige Bauamt, offenbar Ernst: Nach derzeitigem Stand sei das vom 8. bis zum 25. Oktober geplante und schon seit Längerem beworbene Mainzer Oktoberfest 2026 im dafür vorgesehenen Großzelt nicht zulässig, sagte Baudezernent Ludwig Holle (CDU) am Freitag im kurzfristig anberaumten Gespräch mit Medienvertretern.
Der Beigeordnete verwies auf eine seit Monaten andauernde Hängepartie, bei der es die Betreibergesellschaft um Geschäftsführer Karl Strack nicht geschafft habe, alle erforderlichen Unterlagen und Gutachten für Brandschutz und Statik in der verlangten Qualität vorzulegen. Eine letzte Frist, bis Freitag nächster Woche, wolle man den Verantwortlichen zwar noch einräumen, so Holle. Wenn die nötigen Unterlagen dann nicht vorlägen, müsse die Großveranstaltung, bei der mit rund 50.000 Besuchern gerechnet wird und für die bereits viele Eintrittskarten verkauft sind, in diesem Herbst abgesagt werden.
Festzelt muss sicherer Ort sein
Schlimmstenfalls könne am 8. Oktober also nicht „o’zapft“ werden, auch wenn er selbst und der Stadtvorstand um Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos) das seit zwei Jahrzehnten auf dem Messegelände an der Rheinhessenstraße zu erlebende Oktoberfest gerne im Jahreskalender der Stadt behalten würden, fügte Holle an. Doch gerade das verheerende Brandunglück am Silvesterabend im Keller der Schweizer Bar „Le Constellation“ in Crans-Montana hat Holle zufolge noch einmal verdeutlicht, „wie wichtig die Überwachung und stete Optimierung sicherheitsrelevanter Bauvorschriften bleibt“. Das Einhalten aller statischen Vorgaben, etwa beim Zeltaufbau, sei darüber hinaus wichtig, um auch für selten auftretende Wetterphänomene, wie Stürme und Starkregen, gerüstet zu sein.
Die Stadtverwaltung und Holle versicherten, mehrfach mit Vertretern der Mainzer Messe Gesellschaft mbH und den infrage kommenden Gutachtern gesprochen zu haben. Tatsächlich lägen die erforderlichen Unterlagen und Dokumentationen aber immer noch nicht vor. Schon 2025 habe man die Party, bei der an guten Tagen mit bis zu 4000 Gästen zu rechnen sei, nur per Duldung erlaubt. Im Gegensatz zu „Fliegenden Bauten“, die auf- und nach einigen Tagen oder Wochen wieder abgebaut werden, würden die über längere Zeiträume auf dem Messeareal stehenden Großzelte als Veranstaltungsstätten eingestuft, für die strengere Vorgaben gelten.
Die Stadt kann das Festzelt nicht selbst überprüfen, sondern muss sich laut Bauamt auf die Gutachter verlassen. Ebenso wenig dürfe die Kommune das Oktoberfest selbst absagen. Das müsse gegebenenfalls der Veranstalter tun, der sich gegenüber Medienvertretern für 2026 aber bereits gewohnt optimistisch gezeigt hat. Die Stadt kann, wenn erforderlich, nur die Nutzung des Festzelts untersagen. Man hoffe jedoch, so Holle, dass der Betreiber seine Hausaufgaben doch noch rechtzeitig erledige.
