
Gut verdienende Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber müssen vom kommenden Jahr an erheblich mehr Sozialabgaben zahlen – und zwar zusammen bis zu 2915 Euro. Davon entfallen 1543 Euro im Jahr oder 129 Euro im Monat auf Beiträge der Arbeitnehmer. Grund ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung zum Jahreswechsel. Sie geht diesmal für Kranken- und Pflegekassen weit über die übliche Anpassung an den allgemeinen Lohnanstieg hinaus.
Einzelheiten zeigt der Entwurf einer Verordnung für die neuen Sozialversicherungseckwerte, den das Bundesarbeitsministerium fertiggestellt hat. Er liegt der F.A.Z. vor. Die Bemessungsgrenzen geben an, bis zu welcher Höhe ihres Gehalts sich Beschäftigte Sozialbeiträge abziehen lassen müssen.
Bis zu 1208 Euro höhere Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr
Die Erhöhung für Renten- und Arbeitslosenversicherung orientiert sich wie üblich am statistisch ermittelten Anstieg des allgemeinen Lohnniveaus. Daraus ergibt sich eine Anhebung um 400 Euro auf künftig 8850 Euro im Monat. Da sich die Beitragssätze der beiden Versicherungszweige auf 21,2 Prozent addieren, macht dies eine Beitragserhöhung um 84,80 Euro im Monat oder 1017,60 Euro im Jahr für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus.
Die Grenze der Krankenversicherung wird außerplanmäßig stärker erhöht. Das ergibt sich aus dem Gesetz gegen Finanznöte, das der Bundestag vor dem Sommer beschlossen hat. Die Bemessungsgrenze der Krankenkassen steigt damit von bisher 5812,50 Euro auf 6375 Euro im Monat. Es müssen also auf weitere 562,50 Euro Gehalt Beiträge entrichtet werden. Mit einem Beitragssatz von 17,9 Prozent führt das zu Mehrzahlungen von jährlich 1208 Euro, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer je hälftig zu entrichten haben.
Beitragslast für Pflege-Sozialversicherung steigt am rasantesten
Welche Mehrbelastung zusätzlich durch die Pflegeversicherung anfällt, ist indes formal noch nicht entschieden. Nach heutiger Gesetzeslage würde ihre Bemessungsgrenze im Gleichschritt mit jener der Krankenkassen steigen. Aber der seit Frühsommer vorliegende Entwurf eines Gesetzes gegen die Finanznöte der Pflegekassen sieht eine noch stärkere Erhöhung vor. Ihre Bemessungsgrenze soll damit auf das Niveau der „Jahresarbeitsentgeltgrenze nach Paragraph 6, Absatz 6, des Fünften Sozialgesetzbuchs“ steigen, wie es darin heißt.
Was das in Zahlen bedeutet, lässt sich nun aus der neuen Verordnung ablesen: Diese Grenze liegt 2027 bei 7012,50 Euro im Monat oder 84.150 Euro im Jahr. Das ist eine Erhöhung um 1200 Euro im Monat oder 14.400 Euro im Jahr. Auf diese zusätzlichen Summen wird dann der Pflegebeitragssatz erhoben. Er beträgt für Kinderlose bisher 4,2 Prozent, soll aber 2027 außerdem auf 4,3 Prozent steigen. Im Ergebnis fallen die Zahlungen an die Pflegeversicherung 2027 um bis zu 689 Euro höher aus als in diesem Jahr.
Den Pflege-Gesetzentwurf hatte noch Nina Warken (CDU) als Gesundheitsministerin vorgelegt. Ihr Nachfolger Carsten Linnemann (CDU) will ihn aber übernehmen. Den bisherigen Zeitplänen zufolge will ihn die Regierung noch im September beschließen. Es gibt aber Konflikte, weil die SPD zusätzlich einen neuen „Pflegesoli“ einführen will. Ihn müssten Privatversicherte neben den Beiträgen für ihre Vorsorge zahlen, um den Sozialkassen zu helfen. Würde das Gesetz dadurch ganz blockiert, müssten die Beitragssätze für alle Sozialversicherten um 0,5 Prozentpunkte steigen.
Ob die Beitragssätze der anderen Sozialkassen 2027 stabil bleiben, ist offen. Auch die Arbeitslosenversicherung kämpft mit Finanznöten. Falls die Regierung keinen Weg findet, dies anders zu lösen, könnte dort eine Beitragserhöhung um 0,3 Punkte auf 2,9 Prozent nötig werden. Für Gutverdiener und ihre Arbeitgeber wäre das eine jährliche Mehrbelastung um 319 Euro. Im Jahr 2028 steigt überdies der Rentenbeitragssatz, erwartet wird ein Sprung um 1,3 Prozentpunkte auf 19,9 Prozent. Das wäre dann eine Mehrbelastung um weitere 1381 Euro im Jahr.
