In Nordrhein-Westfalen laufen in mehreren Städten Durchsuchungen bei mutmaßlichen Rechtsextremisten. Laut Sicherheitskreisen gehe es um zehn Beschuldigte. Sie seien alle deutsche Staatsbürger. Einer der Beschuldigten sei wegen einer anderen Angelegenheit bereits zuvor in Untersuchungshaft gekommen.
Die Maßnahmen in landesweit acht Städten richteten sich den Angaben zufolge gegen die Gruppe Jung und Stark. An der Aufklärung der Gruppe war auch das Bundesamt für Verfassungsschutz beteiligt.
Neben Nordrhein-Westfalen kommt es auch in Berlin und Brandenburg zu Einsätzen. In Berlin werde an mehreren Orten durchsucht, bestätigte ein Sprecher der Polizei. Auch in Brandenburg gab es nach Angaben aus Sicherheitskreisen Razzien.
Seit 2024 kommt es verstärkt zu Gewalttaten von teils sehr jungen Neonazis, etwa bei Angriffen auf Paraden zum Christopher Street Day. »Die Polizeibehörden aus Bund und Ländern beobachten seit etwa Mitte vergangenen Jahres, dass in der rechten Szene neue Jugendgruppen in Erscheinung getreten sind, die sich zunächst im virtuellen Raum gegründet haben«, teilte das Bundeskriminalamt mit. Diese träten inzwischen vermehrt durch Veranstaltungen, Störaktionen und Straftaten in Erscheinung.
Rechte Gewalt auf Höchststand seit 2016
Die größte dieser Gruppen war dem Bundeskriminalamt zufolge Jung und Stark mit einer Anhängerzahl im mittleren dreistelligen Bereich.
Auch die Gruppe Deutsche Jugend Voran steht in der Aufmerksamkeit der Ermittler.
Schätzungsweise mehr als hundert Menschen fühlen sich demnach dieser Gruppe
zugehörig. Weitere relevante Vereinigungen seien Der Störtrupp sowie die sogenannte Letzte Verteidigungswelle. Mutmaßliche Angehörige der Letzten
Verteidigungswelle stehen derzeit in Hamburg wegen mehrerer Gewalttaten vor
Gericht.
Die Polizei in Deutschland hat 2025 so viele rechts motivierte Gewalttaten
registriert wie seit 2016 nicht mehr. Nach Angaben der Bundesregierung haben
die Bundesländer dem Bundeskriminalamt für 2025 insgesamt 1.598
solcher Taten gemeldet. In den meisten Fällen handelte es sich um
Körperverletzung oder gefährliche Körperverletzung. Zu Gewaltdelikten
zählen Tötungsdelikte, Körperverletzung oder Landfriedensbruch.
