
Vor dem Landgericht Duisburg hat am Mittwoch der Prozess gegen neun Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt begonnen. Laut Anklage haben die Beamten Anfang Januar 2024 einen Flüchtling aus Guinea in Mülheim an der Ruhr sowohl an Händen als auch an Füßen gefesselt. Anschließend sollen sie diese Fesselungen mit Kabelbindern auf dem Rücken verbunden haben. „Diese zusätzliche Verbindung war weder nach dem Polizeigesetz noch nach dem Strafgesetzbuch gerechtfertigt“, heißt es in der Anklage. Zum Prozessauftakt äußerten sich die 27 bis 54 Jahre alten Angeklagten nicht zu den Vorwürfen.
Nach der Fesselung war der Mann, dessen genaues Alter unbekannt ist, in einen Rettungswagen gebracht worden. Kurz darauf setzte sein Puls aus, die Reanimationsmaßnahmen blieben ohne Erfolg. Die Schuld am Tod des Mannes aus Guinea tragen die fünf Polizisten und vier Polizistinnen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nicht. „Der Tod wäre auch eingetreten, wenn die Angeklagten die Verbindung der beiden Fesselungen nicht vorgenommen hätten“, heißt es in der Anklage. Laut Obduktionsbericht starb der Mann an einer Kombination aus einem „lagebedingten Erstickungstod“, einem Herzinfarkt, Kokaineinfluss, Erregung und einer Lungenkrankheit.
Nach Erkenntnissen der Ermittler hatte der Mann am 6. Januar 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft randaliert. Nach dem Eintreffen der ersten Beamten soll er sich dann gegen seine Festnahme gewehrt haben, geflüchtet sein und Morddrohungen ausgestoßen haben. Dabei soll er auf einen der Beamten zugelaufen sein und gerufen haben: „Ich bring dich um.“ Außerdem soll er zwei Polizisten so stark gebissen haben, dass die Wunden bluteten. Die 6. Strafkammer des Duisburger Landgerichts hat für den Prozess bisher elf Verhandlungstage eingeplant.
