
Mit Strafverschärfungen und einem stärkeren Fokus auf Sicherheitsinteressen bei Bewährungsentscheidungen will die Bundesregierung Konsequenzen aus dem islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin ziehen. Ein Zehn-Punkte-Plan, über den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beraten will, sieht nach Angaben aus Regierungskreisen unter anderem eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für besonders gefährliche Körperverletzungen mit Messern und anderen gefährlichen Werkzeugen vor, wenn dadurch jemand in Lebensgefahr gebracht wird oder schwere Gesundheitsschäden drohen.
Der Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terrorismus solle noch am Mittwoch im Bundeskabinett „in Eckpunkten beschlossen“ werden und dann in die gesetzgeberische Umsetzung gehen, sagte Dobrindt vor Journalisten im Kanzleramt. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, der „brutale Anschlag auf den Berliner CSD“ habe erneut gezeigt, dass islamistischer Terrorismus eine „wirklich ernste Gefahr“ sei. Islamistische Anschläge waren in den vergangenen Jahren häufig mit Messern oder Fahrzeugen verübt worden. „Natürlich geht es hier nicht um Messerangriffe, die ausschließlich einen islamistischen terroristischen Hintergrund haben“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Bei Entscheidungen über eine Strafaussetzung zur Bewährung soll ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr künftig neben der Verteidigung der Rechtsordnung ausdrücklich auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt werden. Darauf haben sich Dobrindt und Hubig geeinigt. Beim Jugendstrafrecht soll klargestellt werden, dass in Fällen, in denen das Gericht dieses auf Heranwachsende anwendet, eine entsprechende Begründung dafür ausdrücklich verlangt wird. „Jugendstrafrecht ist keine Kuscheljustiz“, sagt Hubig.
Elektronische Fußfessel und Präventivgewahrsam nutzen
Der Zehn-Punkte-Plan, über den beraten werden soll, sieht außerdem vor, dass nicht nur Bundespolizei und Bundeskriminalamt, sondern auch die Ermittlungsbehörden der Länder Telekommunikationsanbieter zeitlich befristet zur Sicherung sogenannter Verkehrsdaten verpflichten können sollen. Dabei geht es um Informationen darüber, wer wann und wo mit wem kommuniziert hat. Die Sicherungsanordnung, für die eine entsprechende Befugnis im jeweiligen Landespolizeigesetz erforderlich ist, soll allerdings nur erlaubt sein, wenn es Anhaltspunkte für eine begangene Straftat gibt oder in einer bestehenden Gefahrenlage.
Dass Gefährdungserkenntnisse ausdrücklich an Strafgerichte und Radikalisierungshinweise aus der Untersuchungshaft an Staatsanwaltschaft und Gerichte übermittelt werden sollen, ist eine Maßnahme, die vor allem eine Vollzugslücke schließen würde.
Der in dem Plan vorgesehene Hinweis auf die Möglichkeiten von Präventivgewahrsam und elektronischen Fußfesseln benennt keine völlig neuen Instrumente. Beides existiert in Bund und Ländern bereits in unterschiedlicher Ausgestaltung. Einheitliche Standards, längere Gewahrsamsmöglichkeiten und die Erwartung eines stärkeren Einsatzes dieser Instrumente wären vor allem politische Vorgaben. Neue Befugnisse müssten vor allem landesrechtlich geregelt und an Verhältnismäßigkeit sowie Kontrolle durch ein Gericht gebunden werden.
Schließlich sieht das Maßnahmenpaket auch eine Stärkung der Prävention vor. Genannt wird hier auch eine stärkere Verantwortung digitaler Plattformen für extremistische Inhalte, Bildungsarbeit und „soziale Prävention in muslimischen Communities“. Zudem nennt der Plan auch verstärkte Bemühungen zur Deradikalisierung im Verbund mit Ländern und Kommunen.
