Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat eine
stärkere steuerliche Förderung der privaten Pflegevorsorge vorgeschlagen. Es müsse attraktiver werden,
zusätzlich eine private Pflegeversicherung
abzuschließen, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die private Vorsorge müsse ein stärkerer Baustein der Pflegefinanzierung werden. Dafür solle
ermöglicht werden, gezahlte Beiträge als Vorsorgeaufwand von der Steuer
abzusetzen.
Pflegezusatzversicherungen zählen im Steuerrecht zu den sogenannten
»sonstigen Vorsorgeaufwendungen«. Diese betreffen Beiträge zur Absicherung
gegen Lebensrisikien. Aktuell sind »sonstige Vorsorgeaufwendungen« für
Angestellte und Beamte bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 1.900 Euro und für
Selbstständige bis zu 2.800 Euro steuerlich
absetzbar. Da in dem Höchstbetrag allerdings auch Beiträge zur gesetzlichen
Kranken- und Pflegepflichtversicherung enthalten sind, gilt die steuerliche Wirkung als gering.
Eine Besprechung des Vorschlags innerhalb der Bundesregierung
steht noch aus. Ziel der geplanten Pflegereform ist es, die wachsende
Finanzierungslücke in der sozialen Pflegeversicherung zu schließen.
Bisherige Pläne zur Pflegereform
Die bisherigen Pläne sehen unter anderem vor, die Zuschüsse zu den Eigenanteilen für Menschen in Pflegeheimen zu erhöhen, indem diese langsamer wachsen als bisher. Für Versicherte soll es zudem
in Zukunft schwerer werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt oder in die
unteren Pflegegrade eingestuft zu werden. Auch Kinder von Pflegebedürftigen sollen
stärker zur Finanzierung herangezogen werden.
Die aktuelle Entwurf der Pflegereform steht von verschiedenen Seiten in der Kritik.
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