
In schwarzen Buchstaben steht auf dem grauen T-Shirt des Angeklagten „Freedom“. Weil er genau diese Freiheit seiner Ehefrau nicht zugestanden haben soll, muss er sich seit Dienstag vor dem Landgericht Frankfurt verantworten – unter anderem wegen Mordes an dem neuen Partner seiner von ihm getrennt lebenden Frau.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt zeichnet in ihrer Anklage ein Bild eines Mannes, der seine Frau als seinen Besitz ansieht und sie tyrannisiert, wenn sie sich nicht seinem Willen fügt. 2014 haben beide in Bulgarien geheiratet, nicht aus Liebe, wie es in der Anklage heißt. Der heute 37 Jahre alte Mann sei finanziell für die Wünsche seiner Frau aufgekommen, dafür habe er beinahe täglich Sex verlangt.
Spätestens von 2024 an soll die Eifersucht des Mannes dazu geführt haben, dass er seine Frau ständig kontrollierte, ihr drohte und sie schlug. Auch die beiden gemeinsamen Kinder soll er geschlagen haben. Laut Staatsanwaltschaft verbot er seiner Frau, bestimmte Kleidung und Schminke zu tragen und mit anderen Männern zu sprechen. Zudem soll er ihr Mobiltelefon und ihre E-Mails kontrolliert sowie ihren Standort mit einer Tracking-App verfolgt haben. Daneben soll er in dem gemeinsamen Auto Kameras installiert haben, die die Frau und ihre Telefonate aufzeichneten. Immer wieder soll er auch unangekündigt auf ihrer Arbeitsstelle aufgetaucht sein.
Angeklagter musste elektronische Fußfessel tragen
Die Frau habe es nicht geschafft sich zu trennen, weil er ihren Wunsch nach einer Scheidung nicht akzeptierte, heißt es weiter in der Anklage. So habe er nach mehreren Fällen der häuslichen Gewalt trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots die Frau mehrfach in der Wohnung aufgesucht. Als er einmal dabei entdeckt habe, dass sie Besuch von einem Arbeitskollegen hatte, sei er mit einem Obstmesser auf die Frau losgegangen und habe gedroht, sie umzubringen.
Danach sei er wieder in die Wohnung gezogen, um die Frau zu überwachen. Sie habe dies geduldet, in der Hoffnung, so doch noch eine einvernehmliche Scheidung erreichen zu können. Nach einem weiteren Vorfall, bei dem er die Frau vergewaltigte, wurde dem Mann im Februar 2025 nach richterlicher Anordnung eine elektronische Fußfessel angelegt. Diese wurde ihm im Juni darauf abgenommen. Das ihm vom Gericht auferlegte Tätertraining absolvierte er jedoch nicht.
Er wartete vor der Wohnungstür mit einem Messer
Laut Anklage dauerte es nur eineinhalb Wochen, bis er wieder zu der Wohnung der Frau im Frankfurter Stadtteil Bonames fuhr: Diesmal war er der Anklage nach mit einem Messer bewaffnet, weil er inzwischen vermutete, sie habe eine Affäre mit einem ehemaligen Nachbarn. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft beschloss er: Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssen beide mit ihrem Leben bezahlen.
Vor der Wohnungstür habe er das Paar dann belauscht und gewartet. Als die Frau die Tür geöffnet habe, um den gemeinsamen Sohn aus dem Kindergarten abzuholen, habe er sie unvermittelt mit dem Messer angegriffen und ihr in den Arm und in die Hand gestochen. Die Frau konnte den Angaben nach fliehen und holte Hilfe bei Nachbarn.
Der Angeklagte soll dann den neuen Partner der Frau attackiert und getötet haben. Er stach laut Anklage mehr als 70 Mal auf den Sechsundvierzigjährigen ein, der noch am Tatort starb. Danach habe er selbst die Polizei verständigt und sich widerstandslos festnehmen lassen.
Während der Staatsanwalt den brutalen Mord an dem Mann schildert, sitzt auch die Tochter des Getöteten in dem Saal. Sie ist eine von drei Nebenklägerinnen in dem Prozess. Nach der Verhandlung ist sie sichtlich aufgelöst. Im Gesicht des Angeklagten ist hingegen keine Regung wahrzunehmen. Zu den Mordvorwürfen will er sich nach Auskunft seines Verteidigers am nächsten Verhandlungstag äußern.
