
Herr Welling, die Rundfunkkommission hat gerade den Digitale-Medien-Staatsvertrag ausgearbeitet. Erwarten Sie, dass er trotz der jüngsten Landtagswahlergebnisse und unklaren Regierungslagen in Kraft treten kann?
Die Rundfunkkommission war immer handlungsfähig und wird handlungsfähig bleiben. Jedes einzelne der 16 Bundesländer ist nach dem Grundgesetz verpflichtet, eine vielfältige und unabhängige Medienordnung sicherzustellen. Dies zusammen zu tun, war und ist bislang der beste Weg dafür. Aber wir werden auch andere Wege finden, sollten sich Einzelne aus der Gemeinschaft verabschieden.
Der Digitale-Medien-Staatsvertrag soll für alle redaktionell-journalistisch verantworteten Online-Angebote gelten, auch für die der Presse. Bedeutet das nicht eine Einschränkung des Presseprivilegs?
Der Medienstaatsvertrag gilt schon heute auch für die sogenannte Online-Presse. Das ist nicht neu. Der Digitale-Medien-Staatsvertrag setzt hier konsequent auf. Er stärkt alle Medien – auch die Presse – in der digitalen Welt. Er nimmt Angebote mit journalistisch-redaktioneller Verantwortung insgesamt noch besser in den Blick und schützt sie vor algorithmischer Verdrängung. Das stärkt die freie Berichterstattung und entlastet Redaktionen vom Druck, sich den Logiken großer Plattformen unterzuordnen. Gleichzeitig verdienen Angebote unsere besondere Aufmerksamkeit, die sich am Markt nur schwer refinanzieren lassen: Dazu gehören Nachrichten, regionale Inhalte oder Angebote für Kinder. Auch Journalistinnen und Journalisten zu beschäftigen, honoriert der Markt nicht ohne Weiteres. Die Presse vom Digitalen-Medien-Staatsvertrag auszunehmen und sich selbst zu überlassen, wäre deshalb ein fatales Signal für die Medienvielfalt in Deutschland. Dass es hier ein gemeinsames Bedürfnis aller Medien in Deutschland gibt, zeigt das breite Bündnis journalistischer Medien und ihrer Verbände in diesen Tagen unter der Überschrift „Demokratie braucht viele Stimmen“.
Die Regelungen des neuen Staatsvertrags gehen weiter als zum Beispiel die Richtlinie für audiovisuelle Medien der EU. Muss nicht damit gerechnet werden, dass betroffene Plattformen, Intermediäre oder redaktionell-journalistische Angebote gegen den Staatsvertrag klagen?
Wir erleben leider heute schon, dass gegen medienrechtliche Vorschriften bis vor die europäischen Gerichte geklagt wird, gerade auch von Plattformen und Intermediären. Das gehört zu einem Rechtsstaat dazu. Es zeigt aber auch, dass wir nicht darauf setzen können, dass die Plattformen freiwillig ihren Beitrag für eine vielfältige Medienlandschaft leisten werden.
Sie haben KI-Informationssysteme als neue Kategorie von Online-Angeboten neu in den Gesetzestext aufgenommen. Warum?
Künstliche Intelligenz ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Menschen nutzen sie auch als Informationsquelle. Damit wird KI für die Meinungsbildung und den öffentlichen Diskurs immer wichtiger. KI beeinflusst, welche Themen Menschen wahrnehmen. Sie beeinflusst auch, wie sie Informationen einordnen und am öffentlichen Diskurs teilnehmen. KI-Informationssysteme im Sinne unserer Überlegungen nehmen dabei eine eigenständige Rolle ein. Sie führen journalistisch-redaktionelle Inhalte automatisiert zusammen und erzeugen daraus eigene Inhalte. Nutzer müssen nicht mehr auf die ursprünglichen Angebote zugreifen. Das ist bequem, schafft aber erhebliche Probleme. Für die genutzten Medien ist es ein großes Refinanzierungsproblem. Zudem sind KI-Antworten noch zu häufig falsch oder geben die genutzten Medien unzutreffend wieder. Genau hier setzen wir an.
Sind damit alle journalistisch-redaktionellen Angebote betroffen, die KI einsetzen?
Nein. Wir unterscheiden bewusst KI-Informationssysteme von journalistisch-redaktionell verantworteten Angeboten: Journalistisch-redaktionell verantwortete Angebote können Künstliche Intelligenz als Hilfsmittel einsetzen. Entscheidend ist, dass die veröffentlichten Inhalte einer menschlichen Überprüfung und redaktionellen Verantwortung unterliegen.
Inwieweit zwingt der Digitale-Medien-Staatsvertrag Plattformen, Intermediäre und KI-Informationssysteme Verantwortung für ihre Inhalte zu übernehmen?
Für Plattformen, Intermediäre und KI-Anbieter gibt es bereits Regeln und Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit. Der Digitale-Medien-Staatsvertrag greift diese für den Medienbereich auf. Neue Technologien verändern unsere Mediennutzung. Das war schon immer so. Deshalb müssen wir auch den rechtlichen Rahmen weiterentwickeln. Maßstab sind dabei Medienfreiheit und Medienvielfalt. Medienrechtliche Grundsätze wie Transparenz, Vielfalt und Verantwortlichkeit sind technologieneutral. Sie müssen deshalb auch für KI gelten.
Das Medienkonzentrationsrecht soll sich an den Umsätzen orientieren. Ab welcher Umsatzgröße besteht künftig eine Vermutung auf vorherrschende Meinungsmacht?
Das Medienkonzentrationsrecht hat sich schon viel zu lange auf das Fernsehen konzentriert. Mit dem Digitale-Medien-Staatsvertrag geben wir daher auch hier eine Antwort auf die digitale Realität. Umsätze aus Werbung und Vertrieb sind über alle Mediengattungen hinweg und auch für die Plattformen eine gut vergleichbare Messgröße. Als Grundlage für die nun auch öffentlich zu führende Debatte haben wir uns zunächst für eine Schwelle von jährlich 4 Milliarden Euro Umsatz in Deutschland entschieden. In diesem Bereich liegen derzeit die großen Akteure auf dem deutschen Markt. Was uns aber auch wichtig ist: Die relevanten Akteure sind sehr unterschiedlich stark reguliert. Das müssen und wollen wir berücksichtigen: Dritt- und Regionalfenster oder Maßnahmen zur besonderen Auffindbarkeit wirken sozusagen als „Meinungsmachtbremsen“ und sollen daher bei der Berechnung des maßgeblichen Umsatzes einbezogen werden. Das Überschreiten der Schwelle führt zudem nicht automatisch zur Feststellung vorherrschender Meinungsmacht. Es löst eine Prüfung aus, deren Ziel es ist, unternehmerisches Wachstum zu ermöglichen und mit der nötigen Vielfaltsverantwortung der großen Player zu verbinden.
Wer stellt fest, ob der Verdacht auf eine vorherrschende Meinungsmacht besteht?
Auch die Strukturen der Landesmedienanstalten wollen wir modernisieren. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) wollen wir zu einem „Rat für Konzentrationsermittlung und Medienökonomie“, kurz RKM, weiterentwickeln. Dieser soll künftig aus zehn Sachverständigen bestehen: fünf Sachverständige aus dem Kreis der Landesmedienanstalten sowie fünf aus den Bereichen Medienrecht, Wirtschaftsrecht und Medienökonomie. Der Rat soll mit seiner Expertise die Entwicklungen auf den Medienmärkten fortlaufend analysieren und damit jenseits konkreter Aufsichtsverfahren noch stärker als die KEK heute schon zum Kompetenzzentrum für diese Fragen werden. Dieser Rat soll prüfen, ob unter Beachtung etwaiger vielfaltssichernder Maßnahmen die entsprechenden Umsatzschwellen erreicht sind. Ist dies der Fall, übernimmt die Direktorenkonferenz die weitere Bearbeitung des Einzelfalls.
