
Im Laufe des Jahres 2025 und Anfang 2026 tauschten wir noch einige wenige, etwas kürzere Briefe aus. Darin beschäftigte sich Sandra Ernst immer stärker mit ihrer Entlassung und der Zeit danach. Einen Monat vor dem Termin war sie in Kontakt mit drei verschiedenen Übergangseinrichtungen, die ihr zugesagt hatten, sie aufzunehmen, wenn tatsächlich ein Zimmer frei sei.
In dieser Gesamtsituation weiß ich momentan auch nicht, ob mein Dasein nach der Entlassung als Erfolgsgeschichte taugen kann. Nicht dass ich – wie manch andere – schon an meiner ersten Straftat nach der Entlassung planen würde, aber ob mir die Schritte „Wohnung, Arbeit, Engagement in der Freizeit“ hin zu einem wieder komplett bürgerlichen, eingebundenen Leben gelingen werden, wage ich nicht abzuschätzen. Dazu wird ja auch viel von anderen Menschen abhängen, eben Vermieter, Arbeitgeber etc., die mir ja erst mal eine Chance geben müssen. So schön solche Sätze wie „Alle Menschen haben eine zweite Chance verdient“ auch klingen, weiß ich doch, dass ich kein Anrecht darauf habe. Ich weiß aber auch, ich könnte Glück haben – irgendwo, irgendwann, irgendwie. Selbst Schuldige trifft manchmal das Glück. Denn Glück fragt niemals nach Verdienst.
Genau eine Woche nach ihrem Entlassungstermin erhalte ich die erste E-Mail von ihr. Sie teilt mir mit, dass es sie in eine Übergangseinrichtung in einer mittelgroßen Stadt im Norden verschlagen habe, eine Art Wohngemeinschaft von Ex-Inhaftierten. Das Leben fühle sich normaler an als erwartet. Nur die bürokratischen Verpflichtungen holten sie immer wieder in „die Parallel-Dimension“ zurück, weil sie auch bei einfachen Anliegen immer mitteilen müsse: „Ich wurde gerade aus der Haft entlassen.“ Das führe zu „speziellen Eigenheiten“, denen eben nur Ex-Häftlinge begegneten. Generell aber seien die Menschen „zum Teil aufgeschlossener und hilfsbereiter“, als sie es für möglich gehalten hätte.
In den folgenden Wochen mailen wir ein paarmal hin und her, dann steht der Tag fest, an dem wir uns das erste Mal persönlich begegnen werden – ein Mittwoch im Frühling. Vorab habe ich Sandra Ernst angekündigt, dass ich einige wenige Aspekte aus ihren Briefen vertiefen wolle, unter anderem die Frage: Ob sie etwas Positives aus ihrer Haftzeit mitgenommen hat?
Als vertraue sie nicht darauf, in unserem Gespräch alles sagen zu können, was sie sich vorgenommen hatte, antwortet sie bereits vorab umfassend per E-Mail. Am eindrücklichsten finde ich, was sie über ihre Haftzeit berichtet. Der erste Absatz lautet:
Die Zeit hat mir nichts gebracht, null!!!!! Der Knast hat mit mir nichts Gutes gemacht. Das System macht mit niemandem etwas Gutes, nicht mal mit den Leuten, die da arbeiten. Es kann jeder nur versuchen, so wenig Schaden wie möglich zu nehmen. Die ganzen blumigen, tollen Formulierungen in den Justizvollzugsgesetzen von wegen Resozialisierung und Förderung von Fähigkeiten oder Selbstständigkeit sind alles nur falsche Versprechungen und leere Phrasen.
In diesem Absatz steckt so viel, das will ich besser verstehen. Als wir uns nun im Park auf der Bank gegenübersitzen, frage ich, wie sie zu dieser desaströsen Einschätzung kommt.
Sie wollte nicht, dass die Beamten wussten, was ihr wichtig oder gar heilig ist
Ernst erzählt, die Bediensteten hätten sie behandelt, als sei ihre Haltung: Das ist ein Knasti, die gehört hierher, die hat’s versaut. „Knast ist wie ein Hochdruckkessel“, sagt sie. „Alle stehen unter Druck, auch die Bediensteten.“ Ihre Strategie sei gewesen, sich gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern distanziert zu verhalten. Sie wollte nicht, dass die Justizbeamten wussten, was ihr wichtig oder sogar heilig ist, damit sie es ihr nicht wegnehmen oder verbieten konnten. Das waren die Sportangebote, die Möglichkeit, Bücher zu lesen und Post zu bekommen, und irgendwann, nachdem fremdsprachige Sender zu empfangen waren, auch der Fernseher in der Zelle.
Die Distanziertheit sei für sie ein Schutz gewesen, sagt Ernst; man habe ihr diese aber als Arroganz ausgelegt. Bei den Bediensteten habe sie daher keinen einfachen Stand gehabt. Ich kann mir gut vorstellen, dass das zutrifft, spüre aber: Die Bediensteten hatten auch keinen einfachen Stand bei ihr. Sandra Ernst beschreibt sich als akribisch, rigoros und hartnäckig. Wenn diese Eigenschaften der JVA nutzten, hätten die Mitarbeiter gerne davon profitiert – zum Beispiel, wenn Ernst sich bei ihrem Job in der Bibliothek nicht von Mitinsassinnen bestechen ließ, sondern auf die Einhaltung der Regeln pochte. Wenn sich die Eigenschaften aber als nachteilig für die JVA erwiesen, seien sie ihr zum Vorwurf gemacht worden.
Schnell war sie als Querulantin verrufen
Da sie immer wieder aneckte, erzählt sie, sei sie schnell als Querulantin verrufen gewesen. Während ihrer Haftzeit habe sie sich mehrmals gegen Regeln und Vorgaben gewehrt, die sie nicht nachvollziehen konnte, und sich über die offiziellen Wege beschwert. Ihr Resümee: „Jede Gefangene, die etwas hinterfragt oder verbessern will, wird als Problem gesehen, alle sollen sich unterordnen. Das System belohnt die, die am besten mitspielen.“
Die Brandstifterin Ernst wurde als Gewalttäterin eingestuft und sollte daher auf der sogenannten sozialtherapeutischen Station untergebracht werden. Diese unterliegt strengeren Regeln und bietet unterschiedliche Möglichkeiten der Behandlung. Ernst forderte die Anstaltsleitung auf, ihr zu erklären, welche Angebote man ihr dort für ihre individuelle Resozialisierung machen könne. Sie fragte nach dem Konzept der Station, bekam es aber nie zu Gesicht; angeblich gab es dazu nichts Schriftliches. Die Verlegung auf die Station lehnte Ernst ab – mit Erfolg. Ihr Verhalten trug jedoch dazu bei, dass sie keinen Tag früher entlassen wurde.
Sie erstritt sich das Recht, an der Fernuni Hagen ein bestimmtes Fach zu studieren. Die JVA sei nicht darum herumgekommen, ihr das Studium zu ermöglichen, erzählt sie, und habe bei offiziellen Anlässen oder Besuchen auch gerne darauf verwiesen, dass es einen Computerarbeitsplatz für Studierende gibt. Wortwörtlich habe es geheißen: „Hier können die Frauen studieren.“ Zugleich sei die JVA nicht fähig gewesen, die nötige Hard- und Software für ihren Studiengang bereitzustellen. Die technischen Hürden waren zu hoch, sodass sich Ernst für den Rest ihrer Haftzeit vom Studium beurlauben ließ.
Besonders unbeliebt machte sie sich, als sie Einsicht in ihre Therapieakte verlangte – also in jenes Dokument, in dem die Psychologen der JVA die Gespräche mit ihr festhielten und bewerteten. Ernst erklärt das System: Jeder Gefangene habe eine Therapieakte, eine Gefangenenpersonalakte und eine Medizinakte. Letztere war einsehbar, die beiden anderen jedoch nicht. Ernst aber wollte wissen, wie die Psychologen sie beurteilten. Sie stellte Anträge auf Einsicht über die vorgesehenen Kanäle, aber alle wurden abgelehnt. Daraufhin recherchierte sie ein Präzedenzurteil aus Nordrhein-Westfalen und informierte den Datenschutzbeauftragten des Landesjustizministeriums, das für sie zuständig war. Einige Zeit später wies dieser die JVA, in der sie untergebracht war, an, die Therapieakten aller Insassinnen freizugeben. Auch an alle anderen JVAs des Landes erging eine entsprechende Weisung.
Der Anstaltsleiter schrie sie an: Was sie sich erlaube?
Noch bevor Ernst offiziell informiert worden war, stand der stellvertretende Anstaltsleiter in ihrer Zelle und schrie sie an: Was sie sich erlaube? Sie wies ihn darauf hin, er selbst habe ihr doch immer wieder gesagt, der Beschwerdeweg stehe ihr offen. Während Sandra Ernst diese Geschichte erzählt, viele Monate später, merkt man ihr die Genugtuung darüber noch immer an. Sie schränkt ein, es sei nur ein „sekundenlanger Triumph“ gewesen.
An der Arbeit der JVA-Psychologen reibt sich Ernst besonders. Sie wirft ihnen ein schlechtes Urteilsvermögen vor, in ihrem eigenen Fall wie auch in anderen. Die Psychologen seien anfällig für Betrügerpersönlichkeiten, von denen es im Frauenknast viele gebe, und ließen sich manipulieren. Sie erzählt von einer Insassin, die schon nach wenigen Monaten aus der JVA auf einen Bauernhof verlegt worden war; dort durfte sie sich freier bewegen und ihr Handy nutzen. Nach drei Tagen war die Frau weg. Aber das sei keine Überraschung gewesen, sagt Sandra Ernst. Sie selbst, aber auch andere Mitgefangene hätten voraussagen können: Das wird nicht gut gehen. Denn alle hatten eine Mitinsassin erlebt, die sich ständig Dinge auslieh und sie nicht zurückgab, es bei den offiziellen Stellen aber schaffte, sich selbst als Opfer darzustellen, berichtet Ernst. Auch im Gespräch mit den Psychologen sei die Insassin gewieft genug gewesen, um zu wissen, was sie sagen und tun musste, um die Hafterleichterung zu erhalten.
Ernst selbst hingegen hatte in den verpflichtenden Sitzungen oft das Gefühl, dass die Psychologen ihr standardisierte Ratschläge gaben, die nicht zu ihr passten. Sie versuchte, sich den Psychologen verständlich zu machen, doch seien diese gar nicht auf sie eingegangen. Was sie schließlich in ihrer Therapieakte las, nennt sie „zu simplifizierend“ und „zu bewertend“.
