
Die russischen Behörden haben Michael Martens, den Balkan-Korrespondenten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, zur Fahndung ausgeschrieben. Nach Angaben der staatlichen russischen Nachrichtenagentur TASS findet sich in der Fahndungsdatenbank des russischen Innenministeriums ein Eintrag unter seinem Namen, in dem als Grund für die Suche ein Strafverfahren angegeben wird.
Bereits am vorigen Wochenende hatte TASS unter Berufung auf Quellen in der Justiz gemeldet, dass gegen Martens ein Strafverfahren nach Artikel 282 des russischen Strafgesetzbuchs eröffnet worden sei. Dieser sieht für die „Aufstachelung zu Hass oder Feindschaft“ in Massenmedien bis zu sechs Jahre Haft vor.
Missverständlich formuliert
Die F.A.Z. teilte mit, dass die Fahndung ein Einschüchterungsversuch gegenüber einem deutschen Journalisten und der freien Presse sei. Man weise diesen Versuch zurück, unabhängige Berichterstattung durch strafrechtliche Drohungen zu behindern.
Widersprüchliche russische Medienberichte gab es darüber, ob auch ein internationaler Haftbefehl gegen Martens ausgestellt wurde. TASS meldete am Donnerstag, das sei noch nicht der Fall. Über diese Frage werde entschieden.
Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit seien von grundlegender Bedeutung für die Bundesregierung. Man werde von Russland „auch weiterhin in allen geeigneten Foren und über alle geeigneten Kanäle einfordern, seine internationalen, menschenrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten und die Kriminalisierung und Verfolgung von freier Meinungsäußerung einzustellen“.
Der Botschafter Russlands in Deutschland fordert von der Bundesregierung, sich von Martens zu distanzieren. Laut TASS sieht er in den Aussagen von Martens „eine Bedrohung für die in der BRD lebenden Bürger Russlands und Vertreter der russischsprachigen Gemeinschaft“.
