
Im Streit um die massiven Steigerungen der Trassenpreise im Öffentlichen Nahverkehr drohen die Länder dem Bund jetzt mit einer Klage. Grund dafür sind Mehrkosten von mehreren Hundert Millionen Euro an zusätzlichen Mautgebühren für die Schiene, die die Länder nach einem Gerichtsurteil zahlen müssen. Die konkreten Kosten werden von der Bundesnetzagentur festgesetzt.
„Die massiven Trassenpreissteigerungen sind so nicht akzeptabel“, sagte der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, der bayerische Verkehrsminister Christian Bernreiter, am Donnerstag nach einer digitalen Sonderkonferenz. „Für die Länder bedeutet die Entscheidung der Bundesnetzagentur Mehrkosten von mehreren hundert Millionen Euro zusätzlich zur ohnehin bestehenden riesigen Finanzierungslücke“, betonte er. Die Länder erwarteten eine vollständige finanzielle Kompensation für die aus den neuen Trassenpreisen resultierenden Mehrbelastungen und eine zügige strukturelle Weiterentwicklung des Trassen- und Entgeltsystems.
Nach einem Gerichtsurteil müssen die Länder Millionen nachzahlen
Die Forderung dürfte die Spannungen zwischen Bund und Ländern weiter erhöhen. Schon seit Jahren liegen sie im Clinch über die Finanzierung der immer weiter steigenden Kosten für den ÖPNV. Nach den langen Auseinandersetzungen um das Deutschlandticket liefern die Trassenpreise jetzt einen weiteren Grund. Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März. Darin kippten die europäischen Richter erwartungsgemäß eine Ausnahmeregelung, von der die Bundesländer jahrelang zulasten des Fern- und Güterverkehrs profitiert hatten. Die Vorschrift begrenzte nämlich im Nahverkehr die Mautgebühren für die Nutzung des Schienennetzes, umgekehrt mussten Eisenbahnunternehmen im Güter- und Fernverkehr überproportional mehr zahlen.
Als Konsequenz aus dem Urteil erhöhte die Bundesnetzagentur die Trassenpreise für den Nahverkehr von diesem Jahr an deutlich, während sie die Gebühren für den Fern- und Güterverkehr senkte. Die Länder sehen sich deshalb mit millionenschweren Nachforderungen der zuständigen Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, DB InfraGo, konfrontiert. Nun müsse der Bund entweder die Regionalisierungsmittel aufstocken oder anderweitig sicherstellen, dass die Länder die zusätzlichen Kosten nicht allein tragen.
Auch unter den Verkehrsunternehmen sorgt die notwendige Reform der Trassenpreise für Unruhe. In den vergangenen Jahren hat der Bund durch einen Zuschuss zu den Trassenpreisen die größte Not ausgeglichen, doch diese reichen inzwischen nicht mehr aus. Der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Verkehrsunternehmen (VDV), Oliver Wolff, nannte die auskömmliche Förderung der Trassenpreise als Sofortmaßnahme zwingend. Er warnte vor „flächendeckenden Abbestellungen von Verkehren im Schienenpersonennahverkehr“ und der Verlagerung von Gütertransporten zurück auf die Straße. Diese müssten verhindert werden. Hier sei der Bund dringend gefordert, trotz schwieriger Haushaltslage die entsprechenden Mittel bereitzustellen.
