
Was bisher über den Anschlagsversuch auf dem Leipziger Flughafen bekannt ist, enthält Hinweise auf die möglichen Täter und ihre Hintermänner. Der verwendete Sprengstoff legt staatliche oder zumindest staatlich unterstützte Akteure nahe; die Nähe einer aufgefundenen Drohne zu ukrainischen Flugzeugen verweist auf Russland. Aber es sind eben nur Hinweise, keine Gewissheiten.
Das deutsche Kompetenzwirrwarr
Es liegt in der Natur der hybriden Kriegführung, dass sie genau dieses Dilemma hervorruft: Sie stiftet Unruhe, kann sogar großen Schaden verursachen, aber sie lässt sich meist nicht eindeutig zurechnen. Deshalb kommt es hier in erster Linie auf die Abwehr an.
Da hat Deutschland im Jahr vier nach der „Zeitenwende“ offenbar immer noch erhebliche Defizite. Wie kann es sein, dass sieben große deutsche Flughäfen, unter ihnen der in Leipzig/Halle, immer noch auf eine Nachrüstung für die Erkennung und Abwehr von Drohnen warten? Dass eine Drohne zufällig von einem Mitarbeiter entdeckt wird, ist eine glückliche Fügung, aber darauf kann ein Erste-Welt-Land doch nicht ernsthaft seine Sicherheitsarchitektur aufbauen. Was macht eigentlich das neue Drohnenabwehrzentrum? Immerhin wurde es gerade zur Bekämpfung hybrider Bedrohungen gegründet. Und ist das Kompetenzwirrwarr bei der Drohnenabwehr wirklich schon ausreichend gelichtet zwischen Bundespolizei, Länderpolizei, Flughafen, Flugsicherung und Bundeswehr?
Diskussionen über Sicherheitsfragen enden in Deutschland oft mit der fatalistischen Feststellung, hundert Prozent Sicherheit könne es nicht geben. Das ist wahr, gerade auf dem sich rasch entwickelnden Feld der Drohnentechnik. Aber man sollte schon versuchen, sich den hundert Prozent so weit wie möglich zu nähern. Jede geglückte Abwehr verhindert, dass Menschen oder Sachen zu Schaden kommen.
