
Das Frankfurter Universitätsklinikum wird voraussichtlich auch weiterhin von Jürgen Graf geführt. Die strafrechtlichen Vorwürfe, wegen derer der Ärztliche Direktor nun seit Wochen in Stuttgart vor Gericht steht, konnten aus Sicht des Gerichts bislang nicht hinreichend belegt werden. Er kann deshalb mit einer Einstellung des Strafverfahrens nach Paragraph 153 der Strafprozessordnung rechnen und muss eventuell nur eine Geldauflage zahlen. In der vergangenen Woche gab es zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern ein Rechtsgespräch. Die Entscheidung liegt nun bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart.
Graf ist wegen verschiedener Untreuetatbestände angeklagt. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Versuch des Klinikums Stuttgart in den Jahren 2008 bis 2017, mit der Behandlung ausländischer Patienten extrabudgetäre Einnahmen zur Bilanzaufbesserung zu erwirtschaften. Graf war vor seinem Wechsel nach Frankfurt – von Januar 2014 bis zum März 2016 – für kurze Zeit der Ärztliche Direktor des Klinikums Stuttgart. Die organisatorisch schwach aufgestellte Abteilung zur Versorgung ausländischer Patienten war aber lange vor Grafs Amtsantritt gegründet worden.
In dem Prozess hatte Graf auch durch seinen Anwalt deutlich machen lassen, dass er durch die Anklage bei Verhandlungen mit dem Universitätsklinikum Frankfurt über eine Vertragsverlängerung Nachteile in Kauf nehmen musste und für den Fall einer Verurteilung eine „auflösende Bedingung“ in seinem Arbeitsvertrag greifen würde. Das heißt: Für diesen Fall müsste er die Leitung des Universitätsklinikums abgeben. Mit Graf sind der ehemalige Geschäftsführer des Klinikums und der damals für das Gesundheitswesen der Stadt zuständige beigeordnete Bürgermeister angeklagt.
Hauptangeklagter hat Strafe noch nicht verbüßt
Das größte Krankenhaus der baden-württembergischen Landeshauptstadt war als Haus der Maximalversorgung damals über viele Jahre defizitär. Im Zentrum des Strafverfahrens standen die Aussagen von Andreas Braun, dem ehemaligen Chef der „International Unit“ (IU), also der Abteilung, die die Behandlung und Abrechnungen mit den ausländischen Patienten organisiert hatte. Der Schaden für das Klinikum wird mit etwa elf Millionen Euro beziffert. Der Kernvorwurf der Anklage ist, dass sogenannte „Regiekosten“, also Hotel- und Unterhaltskosten, für die libyschen Patienten als Behandlungskosten abgerechnet wurden und an Patientenvermittler Bestechungsgelder bezahlt worden sind. Im Wesentlichen ging es um fehlerhafte Rechnungen für 372 kriegsverletzte Patienten aus Libyen und ein Kooperationsprojekt mit Kliniken in Kuwait.
Der Klinikskandal hatte in Baden-Württemberg auch deshalb eine politische Dimension, weil der Ideengeber für die Einrichtung der „International Unit“ der frühere Krankenhausbürgermeister der Stadt Stuttgart, Klaus-Peter Murawski, war. Der grüne Politiker war später Staatskanzleichef des grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Murawski hatte sein Amt 2018 aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben. Er stand zu diesem Zeitpunkt als Politiker, der für die Einrichtung der Auslandsabteilung verantwortlich war, über Monate in der Kritik. Im August 2024 hatte das Stuttgarter Landgericht den früheren Abteilungsleiter Braun dann zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Braun hat die Strafe noch nicht verbüßt.
Eine Auslandsabteilung versprach sagenhafte Rendite
Braun hatte die „organisierte Verantwortungslosigkeit“ beim Aufbau seiner Abteilung in der Hauptverhandlung kritisiert: „Alle, alle haben die Augen zugemacht.“ Das sei zynisch gewesen, denn man habe nur eine Umsatzrendite von 42 Prozent im Blick gehabt. „Wenn man sich auf eine solche Rendite einstellt, dann muss man sich auch auf solche Methoden einlassen“, hatte Braun gesagt und damit auch insinuiert, dass die Verantwortlichen in der Klinik und auch in der Stuttgarter Lokalpolitik kritischer hätten sein müssen. Über Graf sagte Braun, der habe kurz nach seinem Amtsantritt als Klinikchef die „organisierte Führungslosigkeit und organisierte Verantwortungslosigkeit“ erkannt und dann auch erstmals „strukturierte Quartalsberichte“ eingeführt. Er hatte auch bestätigt, dass er Graf einige Informationen vorenthalten habe, um die Geschäfte weiter betreiben zu können.
Über seine eigene Rolle als Chef der Auslandsabteilung sagte der Zeuge Braun: „Ich habe mich toll gefühlt, ich fand mich großartig und habe geglaubt, ich sei der Retter des Klinikums. Ich habe meinen Narzissmus ausgelebt.“ Über die angeblich schwer kriegsversehrten Patienten aus Libyen sagte Braun: Die Hälfte der Patienten habe geglaubt, sie seien auf St. Pauli gelandet, wenige seien schwer krank gewesen. „Etwa die Hälfte war nicht schwer krank, diese Herrschaften haben schwer alkoholisiert Ärger gemacht.“ Die Behauptung der Anklage, Graf könnte beim Abzeichnen von Rechnungen vorsätzlich gehandelt haben, weil er das ganze Ausmaß des Skandals gekannt habe, konnte nach Auffassung des Gerichts im Hauptverfahren nicht belegt werden.
Nach Grafs Darstellung und der von seinem Anwalt verlesenen Erklärung übernahm er das Klinikum 2014 mit vielen baulichen, finanziellen sowie Problemen in der medizinischen Versorgungsqualität. Um die Auslandsabteilung habe sich sogar sein Vorgänger noch gekümmert, der hierfür einen Beratervertrag gehabt habe. Graf will rechtswidrige Handlungen nicht geduldet haben, die Rechnungen habe Brauns Abteilung selbst gestellt. Von den Problemen des Projekts habe er erst durch die Quartalsberichte erfahren, die er ja selbst angeordnet habe.
Das Gericht hält eine Verurteilung Grafs wegen Untreue für unwahrscheinlich, auch spreche die geringe Schuld der Angeklagten dagegen, dass eine weitere Strafverfolgung im öffentlichen Interesse liege. Für die Staatsanwaltschaft Stuttgart wäre eine Verfahrenseinstellung eine Niederlage, sie will den Vorschlag des Gerichts gründlich prüfen. Ob die Verteidiger der Angeklagten dem Vorschlag des Gerichts letztendlich zustimmen, dürfte auch von der Höhe der Geldauflage abhängen.
