
Es war heiß gerade wieder, auch den Jurastudenten, die in diesen Tagen die Klausuren in der Pflichtfachprüfung für das erste Staatsexamen geschrieben haben, die meisten in Räumen ohne Klimaanlage, alle unter strenger Aufsicht. Zum Abschluss eines Studiums, das in der Überhöhung seinesgleichen sucht, dessen Sachwalter aber manchmal merkwürdig lax im Umgang mit Regularien sind.
Die aktuelle Prüfungsphase überschattet eine Panne, ein Skandal eigentlich. Ende Mai sind 24 Klausuren für das erste juristische Staatsexamen in Hessen verschwunden. Das Justizprüfungsamt hatte sie einem Prüfer mit einem Paketdienst zugeschickt, jedoch: Der Mann war verzogen, das Paket wurde nie mehr gesehen. Nach dem Vorfall waren Überlegungen dazu in Aussicht gestellt worden, wie künftig mit den Arbeiten der Studenten umgegangen werde. Die Überlegungen sind abgeschlossen. Der Versand der Klausuren per DHL soll von sofort an mit dem Zusatz „persönliche Übergabe“ geschehen, was zumindest heißt, dass der Zusteller sie im Falle von Nichtantreffen eines Berechtigten in einer Postfiliale deponieren muss und nicht einfach irgendwo ablegen kann. Das klingt wie Satire, ist aber real und geschieht im Jahr 2026.
Bundesweit hohe Durchfallquote
Erklären lässt sich alles. Juristen, die berechtigt sind, Prüfungsarbeiten zu korrigieren und vor allem auch dazu bereit sind, haben auch sonst viel zu tun, Richter und Staatsanwälte zumal. Niemand würde verlangen, dass Prüfer die Arbeiten irgendwo abholen. Dass dafür Sorge getragen wird, dass sie bei ihnen ankommen, darf man aber erwarten. Respektlos haben schon etliche angehende Juristen die Art und Weise genannt, wie das Justizprüfungsamt Hessen mit ihnen umgeht. Ganz falsch liegen sie damit nicht.
Besonders absurd wird das Ganze, wenn man sich vergegenwärtigt, wie Jurastudenten im ersten Semester oft geschildert wird, was vor ihnen liege. Kaum einer werde mit hoher Punktzahl abschließen, sagen Professoren gerne, ganz so, als wäre die Notenskala von null bis zu 18 Punkten mit ihren vielfachen Differenzierungsmöglichkeiten nicht einschüchternd genug. Wie selbstverständlich gehört für einen übergroßen Teil der Jurastudenten das privat bezahlte Repetitorium zur Ausbildung; trotzdem sind 2025 in ganz Deutschland knapp 28 Prozent der Kandidaten bei der staatlichen Pflichtfachprüfung zum ersten Staatsexamen durchgefallen.
Das Jurastudium ist anspruchsvoll und lernintensiv, viele schaffen es nicht. Wer es gut abgeschlossen hat, dem stehen zu Recht Türen offen, in der Justiz, in der Wirtschaft. Das erhöht aber auch den Druck, entsprechend groß ist unter Studenten die Anspannung in Prüfungsphasen. Schon deshalb ist es geboten, sorgfältig mit den Klausuren umzugehen. Erst jetzt, da die Einführung der elektronischen schriftlichen Pflichtfachprüfungen auch im ersten Staatsexamen am Horizont aufscheint, ringt sich das Justizprüfungsamt zu einem angemessenen Umgang mit Papierexemplaren durch. Das könnte witzig sein. Wenn es nicht traurig wäre.
