
Im Rhein-Main-Gebiet fehlt bezahlbarer Wohnraum. Umso ärgerlicher ist es, wenn Wohnungen und Häuser ohne vertretbaren Grund leer stehen. Die schwarz-rote Landesregierung hat daher im November vergangenen Jahres ein Leerstandsgesetz erlassen, das Kommunen erlaubt, eine Satzung zu verabschieden, die Leerstand verhindern soll. Bis jetzt wendet aber keine einzige Stadt in Hessen das neue Gesetz an, wie Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori (SPD) auf einen Berichtsantrag der FDP-Fraktion im Landtag jetzt in seiner Antwortet mitteilt. Dafür gibt es offenbar auch Gründe.
Theoretisch wäre es möglich, Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro zu verhängen, wenn Immobilieneigentümer ihre Wohnungen leer stehen lassen, um beispielsweise auf höhere Verkaufspreise zu spekulieren. Nicht vermietete Wohnungen lassen sich aufgrund der zahlreichen Schutzvorschriften für Mieter im Regelfall besser und teurer verkaufen. Allein in Frankfurt, so der Minister, würden derzeit rund 4600 Wohnungen länger als zwölf Monate leer stehen. Aber, so Mansoori weiter: „Nach Kenntnis der Landesregierung hat bislang keine Gemeinde eine Leerstandssatzung beschlossen, amtlich gemacht oder in Kraft gesetzt.“ Er gibt allerdings zu, dass es keine landeseinheitliche Übersicht dazu gibt, auch weil keine Anzeigenpflicht bestehe.
Frankfurt bereitet nach den Worten von Mansoori derzeit eine Leerstandssatzung vor. Das Bündnis aus CDU, Grünen, SPD und Volt im Frankfurter Stadtparlament hatte vereinbart, dieses Instrument zu nutzen. Der Satzungstext ist nach Informationen der F.A.Z. fertig, wird aber noch innerhalb der Verwaltung abgestimmt. Ziel sei es, die Satzung noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen, teilte das Dezernat für Planen und Wohnen auf Anfrage mit.
„Der Bedarf ist gleich null“
Für den FDP-Fraktionsvorsitzenden Stefan Naas steht indes fest, dass das Leerstandsgesetz gescheitert ist, weil es bisher von keiner Kommune angewendet werde. „Der Bedarf einer solchen Regelung ist also bei Weitem nicht so groß, wie es vor allem der zuständige Minister und seine Sozialdemokraten im Gesetzgebungsprozess weismachen wollten“, teilte Naas nach der jüngsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses mit. „Der Bedarf ist gleich null.“ Für den Fraktionschef ist das nicht überraschend, denn die Kommunen müssten zusätzliche Mitarbeiter einstellen, um eine solche Satzung zu überwachen und durchzusetzen, während es vollkommen unklar sei, ob damit tatsächlich Wohnungen in hoher Zahl für Mieter zur Verfügung gestellt werden könnten. Nass fordert, das Gesetz wieder abzuschaffen, da es nicht nur nutzlos sei, sondern auch Investoren verschrecke.
Grundlage für die Bekämpfung des Wohnungsleerstands ist die sogenannte Mieterschutzverordnung. Nach der alten, noch bis Ende November gültigen Fassung sind 49 Kommunen berechtigt, eine Leerstandssatzung zu erlassen. Derzeit bereitet die Landesregierung eine neue Verordnung vor: Laut Mansoori beginnen noch in dieser Woche die Regierungsanhörungen. Künftig sollen, so ist zu hören, mehr als 70 hessische Kommunen unter die Regeln der Mieterschutzverordnung fallen. In diesen Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten dann auch schärfere Regeln für Mieterhöhungen.
In Wiesbaden hatte das Linksbündnis von SPD, Grünen, Volt und Linken im vergangenen Jahr beschlossen, eine Leerstandsatzung zu erlassen. Die neue Koalition von CDU, Grünen, FDP und Volt hat einen Antrag der SPD zu diesem Thema jedoch erst einmal verschoben. Dies begründet der neue CDU-Fraktionschef Manuel Köhler damit, dass sich Sozialdezernent Andreas Kowol (Die Grünen) erst einmal mit anderen hessischen Städten abstimmen wolle.
Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) fordert unterdessen, die abgesenkte Kappungsgrenze, die in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt nur Mieterhöhungen von maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren zulässt, auslaufen zu lassen. „Die abgesenkte Kappungsgrenze ist eine regelrechte Umzugsbremse und damit eines der vielen Wachstumshemmnisse in Deutschland“, sagte VhU-Vizepräsident Thomas Reimann: „Ein immer starrerer Arbeitsmarkt erschwert es Arbeitskräften, dort zu wohnen, wo sie produktiv arbeiten können.“ Zudem löse die Kappungsgrenze den Wohnungsmangel nicht und behindere die effiziente Nutzung knappen Wohnraums. Sie bewirke sogar einen Lock-in-Effekt, denn Mieter würden auch dann nicht mehr umziehen, wenn es eigentlich sinnvoll wäre, weil die Miete einer neuen Wohnung sehr viel höher als in ihrer derzeit genutzten Wohnung sei.
