Am Sonntag oder am Feiertag keine Getränke mehr im Kühlschrank, kein Brot oder keine Milch mehr vorhanden? Bald dürfen die Menschen in Schleswig-Holstein nicht nur in Tourismusorten an bestimmten Sonntagen dank Bäderregelung einkaufen, sondern auch auf dem Dorf. Von der Reform der Ladenöffnungszeiten in Schleswig-Holstein werden vor allem die Menschen auf dem Land profitieren, wie Wirtschaftsstaatssekretärin Julia Carstens (CDU) der Deutschen Presse-Agentur sagte.
In dieser Woche will der Landtag den Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU und Grünen beschließen. Eine Zustimmung des Landtags gilt als sicher.
Die Attraktivität des ländlichen Raumes solle mit der neuen Regelung steigen, sagte Carstens. «Dafür werden wir es in Gemeinden bis 2.500 Einwohnern erlauben, dass personallose Supermärkte aufmachen können, wo man quasi mit Karte bezahlen kann oder auch bar.» Personal dürfe in den Läden nicht arbeiten.
Wer darf künftig öffnen?
Schwarz-Grün will mit der Novelle eine rechtssichere Öffnungsregelung für Kleinstsupermärkte ohne Personal schaffen, die über maximal 350 Quadratmeter Verkaufsfläche verfügen. Das soll Dörfer attraktiver machen und auch die Daseinsvorsorge verbessern.
Nach Angaben von Carstens gibt es inzwischen 15 solcher Supermärkte, die künftig ganzjährig auch sonn- und feiertags öffnen können. Dabei soll es nicht bleiben. «Wir haben auch vor allem im ländlichen Raum die Markttreffs, die wir ja auch als Landesregierung fördern. Und da haben wir potenziell noch 13 weitere Supermärkte, die auch von unserer Regelung profitieren können.» Eine Menge Menschen werde die Auswirkungen der Reform merken.
«Wir schaffen so natürlich eine ganzjährige Möglichkeit, auch im ländlichen Raum sonntags einzukaufen, natürlich auch für die Touristinnen und Touristen, die sich ja auch verstärkt ins Binnenland verirren sollen bei uns», sagte Carstens. Das Binnenland solle davon profitieren. «Und deshalb ist es natürlich auch aus touristischer Sicht ein Schritt nach vorne.»
Verband optimistisch
Der Handelsverband Nord begrüßt die geplante Reform. Er hoffe, dass diese Regelung zu einer besseren Versorgung auf dem Land beitrage, sagte Hauptgeschäftsführer Dierk Böckenholt. Angesichts notwendiger Investitionen, um einen Laden auch ohne Personal betreiben zu können, sei der Sonntag als Öffnungszeit unabdingbar. Einige Unternehmen zeigten, dass dies möglich sei. «Ich bin zuversichtlich, dass weitere Standorte hinzukommen werden.»
Von der Bäderregelung profitieren in der Urlaubssaison Geschäfte in ausgewählten touristisch geprägten Orten, wie beispielsweise Gemeinden auf den Inseln sowie Dagebüll, Malente, Damp, Eutin, Scharbeutz, Plön und Eckernförde. Insgesamt fallen 95 Städte und Gemeinden unter diese Regelung.
Dort dürfen Geschäfte vom 15. März bis 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis zum 8. Januar an Sonn- und Feiertagen sechs Stunden innerhalb eines Zeitkorridors von 11.00 bis 19.00 Uhr öffnen. Für Helgoland gilt eine Sonderregelung: Dort können Verkaufsstellen vom 15. Dezember bis 31. Oktober an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet sein.
Warum die Grenze?
Zu weitgehende Regelungen bergen nach Ministeriumsangaben die Gefahr, gerichtlich als verfassungswidrig eingestuft zu werden. «Wir haben die Grenze bei den 2.500 Einwohnern gesetzt, weil sie sich angleicht mit der Förderung der Markttreffs, also auch dort der Förderung des ländlichen Raums», sagte Carstens. Die neue Öffnungsklausel sei rechtssicher.
Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) hatte bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs betont: «Wenn Supermärkte sonntags nicht personalfrei öffnen dürfen, macht dies ihr Überleben in dünn besiedelten Regionen wirtschaftlich noch schwieriger – auch wegen des Fachkräftemangels.»
Sonntags öffnen dürfen künftig landesweit auch Hofläden, wenn sie nahezu nur eigene landwirtschaftliche Erzeugnisse (90 Prozent) anbieten. In Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern gilt diese Einschränkung des Sortiments nicht.
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