Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Binnengrenzkontrollen an der luxemburgisch-deutschen Grenze zwischen März und September 2025 für rechtswidrig erklärt. Die Bundesrepublik Deutschland habe unter anderem nicht dargelegt, »dass
es sich bei der von ihr angenommenen Bedrohungslage durch eine hohe
Zahl unerlaubter Migrationsbewegungen um eine plötzliche Entwicklung
handele«, teilte das Gericht mit.

Eine gleichbleibende Migrationsbewegung über einen längeren Zeitraum reiche nicht als Begründung aus – für solche Kontrollen sei eine »aktuelle, nicht absehbare Entwicklung« nötig. Damit gab das Verwaltungsgericht einem privaten Kläger recht, der im Juni 2025 an der Grenze zwischen Luxemburg und dem Saarland in eine verdachtsunabhängige Identitätskontrolle durch Bedienstete der Bundespolizei geraten war. Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ist möglich.

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