
Mit seinen jüngsten Aussagen über die Zukunft der Alterssicherung in Deutschland hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wieder einmal eine Welle politischer Empörung ausgelöst. Der Grünen-Rentenpolitiker Armin Grau warf ihm nach seiner Ansprache auf dem Empfang des Bankenverbands vor, „die gesetzliche Rente zu einem Billigprodukt zu degradieren, auf das sich die Menschen nicht mehr verlassen können“. Und SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf drohte dem Kanzler sogar „erbitterten Widerstand der Sozialdemokratie“ an.
Allerdings wurde nicht ganz klar, wer in der Kontroverse welche Position vertritt. Hatte Merz nicht eigentlich im Kern die heute geltende Rechtslage zur Rolle der gesetzlichen Rentenversicherung dargestellt? Regen sich SPD und Grüne etwa schon darüber auf? Stein des Anstoßes war jedenfalls dieser Satz: Die gesetzliche Rente allein sei künftig „allenfalls noch die Basisabsicherung für das Alter“, sagte Merz. „Sie wird nicht mehr ausreichen, auf Dauer den Lebensstandard zu sichern.“ Merz begründete dies damit, dass man Sozialbeiträge und Lohnnebenkosten dringend begrenzen müsse, um den Wirtschaftsstandort zu stärken. Deswegen müssten „kapitalgedeckte Elemente einer betrieblichen und privaten Altersversorgung hinzutreten“.
Die Riester-Rentenreform als Vorbild
Mindestens bis hierhin hat Merz nur wiedergegeben, was seit 25 Jahren gilt. Das verdeutlicht ein Blick in das „Altersvermögensgesetz“, die im Jahr 2001 von der rot-grünen Regierungskoalition beschlossene große Rentenreform. Ein stabiler Beitragssatz sei wichtig „für mehr Wachstum und Beschäftigung und zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes“, hieß es dort. „Für die Sicherung des Lebensstandards im Alter ist daher der eigenverantwortliche Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge unerlässlich.“
Bekannter wurde das Gesetz durch den Begriff „Riester-Reform“, denn der Urheber war Sozialminister Walter Riester (SPD). Es brachte aber nicht nur die nach ihm benannte „Riester-Rente“, eine private, kapitalgedeckte Zusatzvorsorge mit staatlicher Förderung. Es war auch explizit die Abkehr vom früheren Leitbild, dass die gesetzliche Rente allein den Lebensstandard im Alter sichern solle.
Das sogenannte Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente, also die Dynamik künftiger Erhöhungen, wurde mit dieser Reform einschneidend gekürzt. Die jährlichen Rentenerhöhungen bleiben in der Folge für etliche Jahre deutlich hinter dem allgemeinen Lohnanstieg zurück. Auch dadurch wurde es möglich, den hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu zahlenden Rentenbeitragssatz von zeitweilig mehr als 20 Prozent auf unter 19 Prozent des Bruttolohns zu senken.
Zusatzvorsorge weniger verbreitet als erhofft
Die sich dadurch öffnende „Rentenlücke“ sollte indes vor allem mit der gestärkten Zusatzvorsorge geschlossen werden. Allerdings wich Rot-Grün 2001 unter dem Druck einer politischen Empörungswelle im letzten Moment in einem zentralen Punkt von Riesters ursprünglichem Reformplan ab. Dieser sah vor, die neue Zusatzvorsorge obligatorisch vorzuschreiben. Doch als die „Bild“-Zeitung dies als „Zwangsrente“ skandalisiert hatte, rückte man davon ab. Die geförderte Zusatzvorsorge kam zwar, aber freiwillig.
Gut 15 Millionen Versicherte haben daraufhin sogenannte Riester-Verträge abgeschlossen. Das Ursprungsziel aber, dass fast alle mit Sparbeiträgen in Höhe von vier Prozent ihres Bruttolohns vorsorgen sollten, blieb in weiter Ferne. Welchen Unterschied eine solche Vorsorge ausmacht, weist die Regierung bis heute jährlich im Rentenversicherungsbericht aus. 2025 lag die sogenannte Standardrente im gesetzlichen System bei monatlich 1836 Euro. Mit Riester-Vertrag im vorgesehenen Umfang kamen 163 Euro oder 8,9 Prozent hinzu. Bis 2039 wächst der (potentielle) Zuschlag durch eine solche Vorsorge sogar auf 17 Prozent der dann geltenden Standardrente.
Auswertungen der Deutschen Rentenversicherung bestätigen allerdings, dass der Anteil der Beschäftigten mit ergänzender Riester-Vorsorge seit vielen Jahren bei weniger als einem Drittel stagniert. Auch wenn Beschäftigte im unteren Verdienstbereich etwas häufiger als der Durchschnitt einen solchen Vertrag haben, klaffen politischer Anspruch und Wirklichkeit insoweit deutlich auseinander.
Auf den Befund „Riester-Rente gescheitert“ folgte keine Reparatur
Zwar tragen auch Betriebsrenten dazu bei, die Lücke zu verkleinern. Etwa die Hälfte aller Beschäftigten hat eine Betriebsrente in Aussicht, zeigen Analysen der Rentenversicherung. Aber diese Form der Vorsorge ist vor allem in höheren Einkommensschichten stark verbreitet. Unter dem Strich sieht es so aus: Insgesamt 62 Prozent der Beschäftigten haben neben ihrer gesetzlichen Rente mindestens eine der beiden Zusatzrenten in Aussicht. In der Gruppe mit weniger als 2500 Euro Bruttolohn gilt das aber nur für knapp die Hälfte.
Dass der Ausbau der Zusatzvorsorge weit hinter den Zielen zurückblieb, ist indes auch politisch alles andere als neu. „Die Riester-Rente ist gescheitert“, stellten schon 2016 CSU-Chef Horst Seehofer und SPD-Chef Sigmar Gabriel öffentlichkeitswirksam fest. Allerdings zogen weder die damalige schwarz-rote Regierungskoalition noch ihre Nachfolger daraus die Konsequenz, das „Scheitern“ durch eine Reform der Riester-Rente zu beheben und damit das formal seit 2001 geltende Dreisäulenmodell der Alterssicherung in eine tragfähige Balance zu bringen.
Künftig Zusatzvorsorge „in weit größerem Umfang“
Stattdessen folgte eine Serie kostspieliger Änderungen an der gesetzlichen Rente, die bis dahin als weitgehend „demographiefest“ galt. Auf die umstrittene „Rente ab 63“ und eine erste Erhöhung der Mütterrente folgten weitere Stufen der Mütterrente und die Stilllegung des Demographiefaktors in der Rentenformel. Insgesamt hat dies die Rentenausgaben um mindestens 30 Milliarden Euro pro Jahr erhöht. Auch deshalb steht die Regierung nun unter Druck, mit einer Rentenreform etwas dagegen zu tun, dass der Rentenbeitrag bald auf 22 Prozent des Bruttolohns steigt und die außerdem nötigen Steuerzuschüsse den Bundeshaushalt sprengen.
Bundeskanzler Merz setzt wohl darauf, künftige Ausgabendämpfungen im Bereich der gesetzlichen Rente dadurch auszugleichen, dass die beiden anderen Säulen eine stärkere Rolle übernehmen. Seine umstrittenen Sätze rundete er mit diesem Ausblick ab: Betriebliche und private Vorsorge müssten künftig „in weit größerem Umfang“ hinzutreten, als es „gegenwärtig weitgehend auf der Basis von Freiwilligkeit“ der Fall sei.
Der aktuelle Protest von SPD und Grünen richtet sich insofern gegen den Ansatz der einstigen rot-grünen Koalition, die Alterssicherung gleichmäßiger auf die drei Säulen zu verteilen und damit nebenbei mehr Kapitaldeckung ins System zu bringen. In einer solchen Grundsatzperspektive ist aber auch Merz nicht frei von Widersprüchen: Das erste Rentenpaket seiner Regierung, beschlossen im Dezember, hat den Anstieg der gesetzlichen Renten und ihrer Kosten weiter beschleunigt. Merz setzte dies gegen den Widerstand der Jungen Union durch. Umso höher fallen nun die Gesamtkosten aus, wenn der Anteil der anderen Vorsorgesäulen trotzdem deutlich wachsen soll.
