Die Hinterbliebenen von „Germanwings-Flug 9525“ gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Luftfahrt-Bundesamt – so wird es am Freitagmorgen vor dem Landgericht Braunschweig heißen. Dreißig Kläger wollen nicht nur eine höhere Entschädigung erstreiten. Der Düsseldorfer Opferanwalt Julius Reiter sagt: „Rechtlich handelt es sich bei diesem Verfahren um einen Schadenersatzprozess, aber kein Geld der Welt kann einen verlorenen Menschen ersetzen.“ Seinen Mandanten gehe es mit ihrer Klage auf Amtshaftungsansprüche mindestens ebenso sehr um Aufklärung, Verantwortung und die Frage, welche Lehre vor allem auch staatliche Stellen aus möglichen Fehlern ziehen müssten.
Doch die Chancen, dass das mehr als elf Jahre nach der Katastrophe vor dem Landgericht Braunschweig gelingt, stehen schlecht. Per schriftlichem Beschluss machte die zuständige Kammer das Ende Mai deutlich – dreieinhalb Jahre nach Klageeinreichung. Für die Angehörigen der Opfer einer der größten Katastrophen in der Geschichte der europäischen Luftfahrt zeichnet sich eine weitere zermürbende Erfahrung ab.
Der Germanwings-Flug 9525 war am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf. Um kurz vor elf Uhr raste die Maschine in ein Felsmassiv der französischen Alpen. „Germanwings-Flug 9525“ ist seither die Chiffre für eines der verstörendsten Verbrechen der jüngeren Vergangenheit.
Die Hinterbliebenen führten schon diverse Prozesse
Für die Ermittler in Frankreich und Deutschland bestand schnell kein Zweifel daran, dass Andreas L., ein junger Mann, der immer schon Pilot werden wollte und nach seiner Ausbildung in der Lufthansa-Verkehrsfliegerschule in Bremen seit 2013 endlich in seinem Traumberuf arbeiten konnte, die Maschine vorsätzlich und bewusst zum Absturz brachte, weil er seinem Leben ein Ende setzen wollte. Mit ihm kamen seine fünf Crewkolleginnen und -kollegen und 144 Passagiere um.

Andreas L. war krank. Seine Ausbildung bei der Lufthansa musste er 2008 wegen depressiver Störungen unterbrechen, dem Arzt einer Flugschule offenbarte er, Suizidgedanken zu haben. Er wurde mit einem Psychopharmakon behandelt und konnte seine Ausbildung fortsetzen. In den Monaten vor dem Absturz soll L. dann einen schweren Rückfall erlitten haben. Nach Erkenntnissen der Ermittler war er von der Angst geplagt, zu erblinden und nicht mehr fliegen zu dürfen. Laboruntersuchungen an seinen sterblichen Überresten ergaben, dass er unter dem Einfluss mehrerer Antidepressiva und eines Schlafmittels stand.
All diese verstörenden Informationen empfanden die Angehörigen als Katastrophe nach der Katastrophe. Dass niemand etwas mitbekommen haben wollte, konnten sie nicht glauben. Jahrelang versuchten einige Hinterbliebene, mutmaßliche Mitverantwortliche für den Tod ihrer Lieben ausfindig zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen. Sie führten mehrere Prozesse gegen die Lufthansa. Doch die angerufenen Landgerichte sahen keine Versäumnisse des Konzerns.
„Ein Sicherheitssystem muss ein bekanntes Risiko erkennen“
Im September 2021 verwarf auch das Oberlandesgericht Hamm Ansprüche gegen das Unternehmen, gab aber ebenfalls den Hinweis, dass die Sachverständigen bei der Pilotenuntersuchung eine hoheitliche Aufgabe wahrnähmen. Daher müsse sich die Haftung gegen das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig richten. Also reichte Opferanwalt Reiter beim dortigen Landgericht Klage ein.
„Meine Mandanten haben die Bundesrepublik nicht verklagt, weil wir uns nach einer Niederlage einfach einen neuen Gegner gesucht haben“, sagt Reiter. Sie hätten es getan, weil sie von anderen Gerichten genau auf die staatliche Verantwortung verwiesen worden seien. „Wir werfen dem Luftfahrt-Bundesamt ein mögliches Aufsichts- und Organisationsversagen im Bereich der flugmedizinischen Überwachung vor.“ Niemand verlange hellseherische Fähigkeiten vom Staat. „Aber ein bekanntes Risiko muss ein Sicherheitssystem erkennen, ernst nehmen und angemessen prüfen.“
Die Hinterbliebenen werden von Pontius zu Pilatus geschickt
Eine große Enttäuschung sei für es für die Angehörigen gewesen, als ihnen das Landgericht Braunschweig Ende Mai signalisierte, dass die Klage nach vorläufiger Einschätzung unschlüssig sein könnte. Amtshaftung, so die Kammer, dürfte wohl nur dann infrage kommen, wenn Kläger nicht auch von anderer Seite hätten Entschädigung verlangen können. Konkret hieß das: Die Kläger sollen das tun, was sie bereits erfolglos versucht haben – sie sollen sich an die Fluggesellschaft wenden, bei der die Mediziner angestellt waren, die L. regelmäßig begutachteten.
Die Hinterbliebenen fühlten sich nach dem Motto „Zurück auf Los“ von Pontius zu Pilatus geschickt, sagt Reiter. „Die Angehörigen dürfen nicht so lange zwischen Lufthansa und Staat hin- und hergeschickt werden, bis am Ende niemand verantwortlich ist.“ Am Ende müsse der Rechtsstaat auch eine Antwort auf die Verantwortungsfrage geben.
„Unser Ziel ist, zu verhindern, dass dieser Prozess endet, bevor die entscheidenden Fragen überhaupt gestellt und Beweise erhoben worden sind“, sagt Opferanwalt Reiter. In seinem Beschluss wies das Landgericht Braunschweig jedoch bereits im Mai darauf hin, dass der Zivilprozess lediglich dazu diene, mögliche Ansprüche zwischen natürlichen und juristischen Personen zu klären. Die inhaltliche Aufklärung sei nicht die Aufgabe des Zivilprozesses.
