
Es könnte sein, dass sich die Geschichte des Umgangs mit der Nacktszene der damals dreizehn Jahre alten Nastassja Kinski in Wim Wenders’ Film „Falsche Bewegung“ in dem Moment, in dem der Regisseur einzulenken scheint, schon wieder in die andere Richtung dreht.
Er ziehe seinen Film vorerst zurück, teilte Wenders am Mittwoch mit, nachdem er sich über seine Anwälte gegenüber Nastassja Kinskis Bitte, die Szene aus seinem Film zu entfernen, jahrelang taub gezeigt hatte. Noch am vergangenen Freitag, bei der Verleihung der Ehren-Lola beim Deutschen Filmpreis, hatte Wenders sich zwar geknickt gezeigt, die Frage, ob er seinen Film aus dem Jahr 1975 nachträglich bearbeiten solle, aber ins Grundsätzliche gezogen und die Deutsche Filmakademie gebeten, darüber zu diskutieren. Dieser Bitte kommt die Filmakademie nun nach.
Die von Wenders aufgeworfene Frage, ob Filme und andere Kunstwerke nachträglich verändert werden sollten, müssten oder dürften, habe nicht nur öffentlich, sondern auch innerhalb der Filmakademie „intensive Debatten“ ausgelöst, sagte die beiden Präsidenten der Filmakademie, die Schauspielerin Vicky Krieps und der Regisseur Florian Gallenberger, am Donnerstag gegenüber der Deutschen Presseagentur.
„Juristische, ethische, künstlerische und kulturwissenschaftliche Dimensionen“
Die Fragestellung, heißt es weiter, berühre juristische, ethische, künstlerische und kulturwissenschaftliche Dimensionen gleichermaßen. Man wolle sich diesen Fragen – wie zitieren die dpa – „gemeinsam, offen und differenziert widmen“. Es brauche Zeit und Sorgfalt, sich inhaltlich auf einen fundierten Austausch vorzubereiten, daher sei im September eine Veranstaltung dazu geplant. Möglich ist, heißt es bei der dpa weiter, „dass frühestens ab Herbst dann auch eine Entscheidung gefällt werden könnte, wie mit dem Film weiter umgegangen werden soll“.
Kommt es dergestalt, wie den Worten der Präsidenten der Filmakademie, die sich vorher tagelang nicht geäußert hatten, zu entnehmen ist, liefe es doch so, wie Wenders es bei der Verleihung des Filmpreises ausdrückte, als er die Frage nach seiner persönlichen moralischen Verantwortung für die Nacktszene mit einem Kind zu einer scheinbar allgemeinen der Kunstfreiheit machte. Zu fragen wäre dann, was Wenders’ Entschuldigung bei Nastassja Kinski von diesem Mittwoch wert ist und bedeutet.
„Als einziger der damals für ,Falsche Bewegung‘ handelnden Verantwortlichen, der noch da ist, sehe ich, dass Nastassja Kinski damals hätte besser beschützt werden müssen. Dafür bitte ich dich um Entschuldigung, Nastassja, ohne Wenn und Aber“, hatte Wenders mitgeteilt. Die vielen Reaktionen, Hinweise und Gespräche der vergangenen Tage hätten seinen Blick auf die damaligen Ereignisse weiter geschärft. Nur „ein offener und respektvoller Austausch“ führe dazu, „Positionen zu überdenken und Verantwortungen neu wahrzunehmen“.
Zugleich betonte Wenders in seiner Erklärung, es sei nötig, dass „unsere Gesellschaft angemessene Umgangsweisen für strittige Filmwerke des 20. Jahrhunderts findet und sich neuen Lernprozessen und inklusiven Perspektiven in Bezug auf Filme stellt“. In dieser „wichtigen Debatte“ werde man einen „breiten Austausch“ suchen – unter anderem mit der Deutschen Filmakademie, dem Deutschen Filminstitut & Filmmuseum, weiteren Filmerbe-Institutionen und „anderen generationsübergreifenden Gruppen“.
Erst danach, auch wenn es länger dauern sollte, „und nachdem wir eine einvernehmliche Lösung, auch in Absprache mit Nastassja Kinski, haben vorlegen können, werden wir den Film wieder freigeben“.
Das klingt so, als könnte der Druck, der gerade auf Wim Wenders lastet, auf Nastassja Kinski umgeleitet werden. Ihr Anwalt Christian Schertz, der Wenders’ Versuch, aus der Frage, ob man eine Dreizehnjährige nackt vor die Kamera zerren darf, eine Zensur-Debatte zu machen, als „infam“ bezeichnet hatte, ist skeptisch. Man müsse abwarten, „was jetzt das Gesprächsangebot konkret bedeutet“.
