
Die Überwachung des späteren CSD-Attentäters Abdul Ballout endete an dessen Haustür, als er sich zum Anschlagsort aufmachte. Hätte Schlimmeres verhindert werden können, wenn die Polizei Ballout auf seiner Fahrt hätten orten können, etwa mit einer Fußfessel? Über diese Frage wird seit dem Anschlag Ende Juli diskutiert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) drängt darauf, dass mit Personen, die wie Ballout von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft werden, künftig härter umgegangen wird. Er fordert unter anderem, Gefährder sollten standardmäßig per Fußfessel überwacht werden.
Noch ist unklar, was Dobrindt sich genau vorstellt und welche Gesetze er beabsichtigt zu ändern. Grundsätzlich kann einem Gefährder schon jetzt die Fußfessel von Richtern verordnet werden. Das ist immer ein Grundrechtseingriff. Geregelt ist die Rechtsgrundlage für diese Maßnahme in den Polizeigesetzen der Bundesländer.
Alle Länder sehen den Einsatz von Fußfesseln vor. In den allermeisten Gesetzen ist zudem festgelegt, dass die Gefahr einer bevorstehenden terroristischen Straftat bestehen muss. Die einfache Einstufung als Gefährder reicht also nicht aus. Genau das scheint aber Innenminister Dobrindt vorzuschweben. Auch ist es bislang so, dass ein Gefährder vorbestraft sein muss, bevor er eine Fußfessel verordnet bekommen kann.
Allerdings unterscheiden sich die Polizeigesetze, die eine Vielzahl von Dingen betreffen, je nach Bundesland zum Teil erheblich. Einige Länder reformierten ihre Gesetze in der jüngeren Vergangenheit, einige schärften sie auch nach – was den Wildwuchs innerhalb Deutschlands aber eher noch verstärkte. Der Bund stört sich seit Langem daran. Auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler kritisierte nach dem CSD-Anschlag die Unterschiedlichkeit der Regeln.
Die Gefahr muss unmittelbar bestehen
Im Rahmen der bestehenden Gesetze gibt es aber natürlich auch einen Handlungsspielraum. Das wurde dieser Tage in Berlin deutlich. Ballout, der als Gefährder eingestuft und auch vorbestraft war, trug keine Fußfessel. Das hatte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel nach der Tat auch noch einmal vor dem Innenausschuss des Bundestags verteidigt. Es sei schlicht nicht absehbar gewesen, dass Ballout unmittelbar vor solch einer Tat gestanden habe, so Meisel. Kurz nach dem Anschlag verhängte dasselbe Berliner Gericht auf Antrag der Polizei aber sehr wohl die Fußfessel für 30 Tage gegen vier islamistische Gefährder, drei Männer und eine Frau. Wie konkret sie vor einer Tat standen, ist unklar.
Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) befürwortet eine strengere Überwachung von Gefährdern. Dafür biete das novellierte Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz, also das Berliner Polizeigesetz, schon die Möglichkeiten. „Die zahlreichen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger können auch in Zukunft nur umfassend greifen, wenn wirklich auf sämtlichen Ebenen alle Mittel eingesetzt werden, die der Rechtsstaat zur Verfügung stellt“, sagte Spranger.
Darf ein Gefährder nicht mehr U-Bahn fahren?
Diskutiert wurde über die Fußfessel in den vergangenen Monaten besonders häufig in einem anderen Zusammenhang: zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Vor Kurzem hat der Bund die Gesetzeslage hierfür verschärft. Beim Kampf gegen häusliche Gewalt gilt die Fußfessel als Erfolgsmodell, weil sie Opfer und Polizei informiert, wenn sich der Täter nähert. Auch kann die Fußfessel in einem solchen Fall verordnet werden, so heißt es zumindest aus Hessen, bevor es eine Verurteilung gab. Wenn also etwa ein Mann seine Ehefrau mit den Worten bedroht „ich bringe dich um“, kann es unmittelbar zum Einsatz der Fußfessel führen, um die Frau zu schützen.
Derzeit, zum Stichtag 31. Juli, tragen 150 Personen in Deutschland eine Fußfessel. Überwacht werden sie von einer Zentralstelle in Hessen aus. Das Land hat seine eigenen Vorschriften kürzlich verschärft. Für bis zu vier Monate kann die Fußfessel nun verordnet werden. Geht es um Gefährder, müssen jedes Mal von Polizei und Gericht Objekte oder Gegenden festgelegt werden, die für den Fußfesselträger tabu sind. Soll der Gefährder nicht mehr U-Bahn fahren dürfen? Oder sich nicht mehr der Synagoge nähern? In Hessen wird per Fußfessel etwa auch verhindert, dass sich Drogendealer immer wieder im Frankfurter Bahnhofsviertel aufhalten.
Für eine engmaschige Beobachtung braucht es viel Personal
Unverdächtige Bewegungsprofile kann die elektronische Fußfessel zwar aufzeichnen, sie würde dann aber nicht Alarm schlagen. Ein umfassenderer Schutz vor Gefährdern bestünde dann nur über die Präventivhaft. Auch die will Dobrindt ausweiten. Von den Praktikern aus den Sicherheitsbehörden heißt es deswegen, dass die Fußfessel beim Schutz der öffentlichen Sicherheit helfen könne, aber kein Allheilmittel sei.
Hinzu kommt, dass für eine engmaschige Beobachtung von Gefährdern mit Fußfessel viel Personal notwendig ist. Auch der CSD-Attentäter wurde überwacht, per Video, die Intensität war aber vor der Tat heruntergefahren worden, weil das Personal knapp ist und es laut Polizei keine Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Tat gab. Insgesamt gibt es laut Bundeskriminalamt in ganz Deutschland knapp 500 Gefährder, also deutlich mehr, als derzeit insgesamt per Fußfessel überwacht werden.
