Welchen Stand hat das Insolvenzverfahren?
Im Halbjahresturnus muss Insolvenzverwalter Michael Jaffé den Gläubigern Rechenschaft ablegen. Zum Stichtag Ende Juni 2026 lagen insgesamt 54.036 Forderungsanmeldungen vor; 52.936 davon stammten von früheren Wirecard-Aktionären. Die Summe der angemeldeten Forderungen belief sich auf mehr als 20,7 Milliarden Euro. Diese Zahl wird häufig als Richtwert genannt, wenn vom „Schaden“ im größten Bilanzskandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte die Rede ist. Anerkannt waren 1,79 Milliarden Euro der Forderungen; rund 8,95 Milliarden Euro bestritt Jaffé, über den Rest wurde noch nicht entschieden. In seinem jüngsten Bericht geht er davon aus, dass eine erste Abschlagsverteilung und eine belastbare Quotenerwartung weiterhin nicht absehbar sind (F.A.Z. vom 4. September 2026). Die derzeit verfügbare Insolvenzmasse beläuft sich auf rund 650 Millionen Euro.
Was heißt das für Kleinanleger?
Seit November 2025 haben sich die Aussichten früherer Wirecard-Aktionäre weiter eingetrübt. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs sind ihre kapitalmarktrechtlichen Schadenersatzansprüche keine einfachen Insolvenzforderungen. Sie stehen damit hinter den Ansprüchen der Insolvenzgläubiger, insbesondere der kreditgebenden Banken. Für den Insolvenzverwalter ist die Entscheidung von erheblicher Bedeutung: Andernfalls hätten die Aktionärsforderungen die Quote der sonstigen Gläubiger erheblich verwässert. Fazit: Es ist unwahrscheinlich, dass für Kleinanleger noch etwas aus der Insolvenzmasse übrig bleibt.
Wie stehen die Chancen im Kapitalanleger-Musterverfahren?
Aktionäre von Wirecard brauchen Geduld. Möglicherweise gibt es an anderer Stelle Geld für sie von den Verantwortlichen des Skandals. Das Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht kommt aber nur schleppend voran. Der Senat wies im Februar 2025 mit einem Teil-Musterentscheid einen großen Teil der Forderungen als unzulässig zurück. Das war ein Rückschlag für den Musterkläger. Rund 8500 Einzelklagen sind im Zusammenhang mit dem Musterverfahren ausgesetzt.
Der Wechsel an der Spitze des Senats, Unruhe im Lager des Musterklägers und eine beim Bundesgerichtshof anhängige Rechtsbeschwerde erschweren eine Prognose, wann das Verfahren abgeschlossen werden kann. Hinzu kommt: Wie Insolvenzverwalter Jaffé in seinem jüngsten Bericht schreibt, ist über die eigentlichen Ansprüche gegen Wirecard, deren Organe oder die Abschlussprüfer von EY bislang noch nicht einmal verhandelt worden.
Gibt es weitere Sammelklagen von Wirecard-Aktionären?
Vor dem Landgericht München I hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) für mehr als 13.000 institutionelle und private Anleger eine Schadenersatzklage gegen verschiedene EY-Gesellschaften eingereicht. Die Prüfungsgesellschaft war jahrelang mit der Prüfung der Wirecard-Abschlüsse betraut. Das Klagevolumen liegt bei mehr als 700 Millionen Euro. Daneben gibt es in den Niederlanden das Vorhaben, über eine Stiftung nach niederländischem Recht Druck aufzubauen. Über dieses Vehikel sollen Ansprüche gegen EY Deutschland und EY Global gebündelt durchgesetzt werden. Die Registrierung für die Initiative ist inzwischen geschlossen. In den Vereinigten Staaten lief ein Wertpapierverfahren vor einem Gericht in Pennsylvania. Es richtet sich gegen Wirecard, frühere Organmitglieder und Wirtschaftsprüfer. Gegen EY Deutschland wurde die Klage im Dezember 2023 abgewiesen; mehrere weitere Beklagte schieden aus prozessualen Gründen aus dem Verfahren aus.
Gib es Aussichten, dass der Insolvenzverwalter noch Geld von den Managerhaftpflichtversicherungen der Verantwortlichen bekommt?
Die Haftungsklage vor dem Landgericht München I gegen frühere Vorstandsmitglieder und ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied hat Insolvenzverwalter Michael Jaffé angestrengt. Im Kern verlangt er von den Beklagten eine dreistellige Millionensumme zurück. Dabei geht es um ein unbesichertes Darlehen von 100 Millionen Euro, das wenige Monate vor der Wirecard-Insolvenz von einer Tochtergesellschaft an die Singapurer Gesellschaft Ocap vergeben worden war. Außerdem steht eine Schuldverschreibung im Raum, deren Zeichnung nach Auffassung des Insolvenzverwalters nicht ausreichend geprüft worden war.

Das Landgericht München I gab Jaffé in erster Instanz teilweise recht: Drei ehemalige Vorstandsmitglieder wurden zu Schadenersatz in Höhe von insgesamt 140 Millionen Euro verurteilt, ein früheres Aufsichtsratsmitglied hingegen nicht. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand wird der Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht fortgeführt. Zusätzlich verklagt der Insolvenzverwalter mehrere namhafte Managerhaftpflichtversicherer, bei denen Wirecard ein D&O-Versicherungsprogramm abgeschlossen hatte. Ein schneller Erfolg zeichnet sich nicht ab. Jaffé selbst geht von langen Gerichtsverfahren aus. Ein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung sei derzeit nicht erkennbar.
Wann ist mit einem Urteil im Wirecard-Strafprozess zu rechnen?
Nach einer mehrwöchigen Sommerpause verhandelt die Vierte Große Strafkammer des Landgerichts München I ab diesem Mittwoch wieder gegen die drei Angeklagten. Neben Markus Braun müssen sich Stephan von Erffa, der frühere Chefbuchhalter des Zahlungsdienstleisters, und Oliver Bellenhaus, einst Statthalter von Wirecard in Dubai, strafrechtlich verantworten. Braun und von Erffa bestreiten die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Bellenhaus hat dagegen seine Beteiligung an dem milliardenschweren Betrugskomplex eingeräumt und Braun im Prozess schwer belastet.
Die Strafkammer teilte im Juli mit, dass die Beweisaufnahme bis auf wenige Zeugen weitgehend abgeschlossen sei. Über mögliche weitere Anträge der Verteidigung soll kurzfristig entschieden werden. Nach der derzeitigen Planung könnten ab dem 19. Oktober die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und anschließend der Verteidigung gehalten werden. Danach haben alle Angeklagten Gelegenheit zu einem letzten Wort. Braun hat schon angekündigt, dafür rund einen Tag zu benötigen. Sollte es bei diesem Zeitplan bleiben, wäre nach fast vier Jahren Verhandlungsdauer ein erstinstanzliches Urteil im zentralen Wirecard-Strafprozess bis zum Jahresende möglich. Diese Prognose steht allerdings unter einem Vorbehalt: Ein Ende des Mammutverfahrens war schon für 2024 und später für 2025 erwartet worden.
