Im 104. Brief seiner berühmten „Epistulae morales ad Lucilium“ schreibt Seneca: „Nicht weil es schwierig ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwierig.“ Sind es die schwierigen Umstände, die die Bundesrepublik bislang davon abgehalten haben, den Status kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter in Polen abschließend zu klären? Oder fehlt es an Entschlossenheit?
Eine neue Resolution von mehr als neunzig Wissenschaftlern will die Sache in Bewegung bringen. Sie appellieren an die Bundesregierung und den Bundestag, auf Eigentumsansprüche an diesen Beständen zu verzichten. „Es ist höchste Zeit, dass der Deutsche Bundestag gegenüber Polen ein klares Zeichen setzt“, heißt es in dem Schreiben der Initiatoren, der Osteuropahistoriker Ricarda Vulpius und Martin Aust sowie der Literaturwissenschaftlerin Vanessa de Senarclens. Das Schreiben liegt der F.A.Z. vor und ist auch den kulturpolitischen Sprechern der Fraktionen zugegangen. Zu den Unterzeichnern zählen neben der Direktorin des Leibniz-Instituts für Geschichte und Kultur des östlichen Europas, Maren Röger, auch der Osteuropahistoriker Martin Schulze Wessel.
Fortwährende Verantwortung
Gegenstand der Resolution sind Dokumente, die im Zuge des Zweiten Weltkriegs aus dem Deutschen Reich ins heutige Polen verlegt wurden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der sogenannten Berlinka, einer Sammlung von mehreren Hunderttausend Einzelstücken mit hoher kulturhistorischer Bedeutung. Diese Bestände lagerten bis während des Zweiten Weltkriegs in der Preußischen Staatsbibliothek in Berlin. Heute befinden sie sich in der Jagiellonen-Bibliothek in Krakau.
Die „Berlinka“ enthält 443 Musikautographen, unter anderem von Bach, Mozart und Beethoven, Nachlässe und Teilnachlässe von Alexander von Humboldt, Hoffmann von Fallersleben und Gustav Freytag sowie mehr als 1400 abendländische mittelalterliche und neuere Handschriften in spanischer, portugiesischer und rätoromanischer Sprache.
Anders als im Falle deutschen Kulturguts habe Polen sich dieser Kulturgüter nicht als Raubgut bemächtigt, heißt es in der Begründung der Initiatoren. Der Vernichtungskrieg NS-Deutschlands verpflichte seine Nachfahren „zu fortwährender Verantwortung für eine Versöhnung mit Polen“. Nach der deutschen Kapitulation trugen Polinnen und Polen zum Schutz dieser Bestände bei und sicherten sie mitunter vor dem Raub durch sowjetische Soldaten.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hält dagegen an ihrem Eigentumsanspruch auf die Bestände fest. Sie verweist auf die Rückgabe von unter anderem 73 Pergamenturkunden aus dem Geheimen Staatsarchiv an Polen. Unberührt von diesen Rückgaben seien jedoch die Ansprüche hinsichtlich „kriegsbedingt verlagerter Objekte, die sich heute in Polen befinden“, wie es auf F.A.Z.-Anfrage heißt.
Diese Ansprüche reichen schon länger zurück. In einem F.A.Z.-Gastbeitrag von 2007 bezeichnete der ehemalige Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Klaus-Dieter Lehmann, die „Berlinka“ als „geistiges Tagebuch der Deutschen“. Er betonte, diese sei in einem Berliner „Sammlungszusammenhang“ entstanden und habe – anders als Kulturgüter, die sich bereits vor der Evakuierung im heutigen Polen befanden – keinen Bezug zu den ehemaligen deutschen Ostgebieten. Die Briefe von Dürer, Luther, Leibniz und Kant seien zudem „wissenschaftlich ohne den in Berlin noch vorhandenen Kontext wichtiger und aussagekräftiger Teile beraubt“.
De Senarclens entgegnet, die Bestände in Krakau seien für Wissenschaftler zugänglich. Den praktischen Nachteil der räumlichen Trennung stellt sie gegenüber dem möglichen positiven Effekt eines deutschen Eigentumsverzichts „für intensivierte wissenschaftliche Kooperationsmöglichkeiten und für die deutsch-polnischen Beziehungen im allgemeinen“ zurück.
Auswärtiges Amt gibt Eigentumsanspruch nicht auf
Infolge des unklaren Rechtsstatus ist in der Resolution von einer „Lähmung der wissenschaftlichen Beziehungen“ die Rede. De Senarclens nennt als Beispiel das „Jagiellonian Centre for Research on the Berlin Collections“, das im Januar dieses Jahres in Krakau gegründet wurde. Dieses betreibt nach eigenen Angaben interdisziplinäre Forschungen zur „Berlinka“. Während Länder wie Norwegen in die Digitalisierung der „Berlinka“ investiert hätten, so de Senarclens, habe sich Deutschland finanziell nicht daran beteiligt.
Die Staatsbibliothek verweist dagegen auf eine „gute“ Zusammenarbeit mit der Jagiellonen-Bibliothek. Die beiden Institutionen hatten 2007 bei der Erstellung eines Gesamtkatalogs der „Sammlung Autographa“ zusammengearbeitet – mehr als 220.000 Schriftstücke aus dem 16. bis frühen 20. Jahrhundert, die sich als Teil der „Berlinka“ in Krakau befinden.
Die Wissenschaftler kritisieren zudem, dass Nutzer in der Berliner Staatsbibliothek noch bei vielen Kataloganfragen auf den Vermerk „Kriegsverlust“ stießen, auch wenn bekannt sei, dass das gesuchte Buch in Polen existiere. Dem widerspricht die Staatsbibliothek: Es werde der Hinweis „kriegsbedingt verlagert“ verwendet. Wo der polnische Standort bekannt sei, werde dieser zudem im Katalog angezeigt.
Auch das Auswärtige Amt beschäftigt sich mit den Beständen. Auf F.A.Z.-Anfrage heißt es, es sei „der Bundesregierung ein Anliegen, den im deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag von 1991 angelegten Prozess zum Thema Kulturgutrückführungen voranzubringen“. Zu diesem Zweck gebe es eine gemeinsame Arbeitsgruppe deutscher und polnischer Experten. Ähnlich wie die Staatsbibliothek verweist auch das Auswärtige Amt darauf, dass Raubgut zurückgegeben werden müsse. „Ansprüche der Bundesrepublik auf Rückführung von kriegsbedingt nach Polen verlagerten Kulturgütern bleiben davon unberührt.“ Die Gespräche mit Polen verliefen vertraulich.
Doch den Wissenschaftlern gehen die bisherigen Gespräche nicht weit genug. Seit der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Freundschaftsvertrages seien 35 Jahre ins Land gegangen, sagt der Historiker Aust. Es sei nun an der Zeit, mit der Resolution eine öffentliche Debatte über die Eigentumsfrage anzustoßen.
Aus der Sicht einer vertraulichen Quelle besteht vonseiten des Auswärtigen Amtes die Befürchtung, dass ein öffentlicher Verzicht von der AfD oder der polnischen PiS aufgegriffen und für eigene politische Zwecke genutzt werden könnte. Konkrete Äußerungen aus den Parteien seien aber nicht bekannt, die Befürchtungen bloß abstrakt. In Polen wiederum könnte ein deutscher Verzicht als „trojanisches Pferd“ interpretiert werden, hinter dem sich eine deutsche List verberge.
