
Yasin G. kann sich an vieles nicht mehr erinnern: wegen welcher Essstörung er vor einigen Jahren einmal behandelt wurde, dass er im Wagen auf den Weg in die Justizvollzugsanstalt randaliert haben soll – oder auch wer ihn für die Tat angeworben hat, für die er sich vor dem Amtsgericht verantworten muss.
Fest steht aber, dass Yasin G. am 29. Dezember des vergangenen Jahres um kurz nach vier Uhr in der Früh einen selbstgebauten Molotowcocktail vor der Shishabar „La Luna Coffee and More“ in der Frankfurter Innenstadt in Brand gesetzt hat. Der Angeklagte gibt diesen Vorwurf der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Dienstag vor Gericht zu. Auf Videoaufnahmen aus der Nacht wurde er von den Ermittlern zudem identifiziert.
In der Bar und auch davor befand sich zu dieser Zeit niemand, die letzte Mitarbeiterin hatte das Lokal nach Angaben der Richterin eine Stunde zuvor verlassen. Durch die Detonation zersprang der Glaseinsatz der linken Eingangstür. Glasscherben sowie Plastikteile, Teile von Plastikflaschen, Metallteile, Papierfetzen sowie sonstige Gegenstände verteilten sich über den Gehweg vor dem Lokal bis auf den Fahrstreifen. Die Hauswand und eine Markise wurden durch den entstandenen Brand ebenfalls beschädigt.
Erinnerungslücken durch Drogenkonsum – oder aus Angst?
Warum die Bar an der Brönnerstraße als Ziel für den Anschlag ausgesucht wurde und vor allem, von wem der Angeklagte angesprochen wurde, kann in diesem Prozess nicht aufgeklärt werden. Der Betreiber der Bar ist zwar als Zeuge geladen, erscheint aber nicht. Der Polizei gegenüber soll er in der Tatnacht angegeben haben, es habe in der vergangenen Zeit keinen Streit gegeben, wie die Richterin aus einem Polizeibericht vorliest.
Über die Hintermänner will oder kann der Angeklagte auch nichts sagen. Einmal gibt er an, ein „J.“ habe ihn angeworben, wenig später soll er den Auftrag von einem „Sonic“ erhalten haben. In einem Brief an seine Eltern, den er während der Untersuchungshaft geschrieben hat, schreibt Yasin G., er sei zu der Tat gezwungen worden. Im Auto sei ihm eine Waffe an den Kopf gehalten worden. Auf Nachfrage der Richterin bejaht er das.
Möglich ist, dass Yasin G. aus Angst keine Angaben zu den anderen Personen machen will, wie es sein Verteidiger bereits zu Beginn der Verhandlung gesagt hatte. Möglich ist aber auch, dass die Gedächtnislücken, die auch bei allerlei anderen Fragen der Richterin immer wieder auftreten, durch seinen Drogenkonsum entstanden sind.
Durch jahrelange Drogensucht vermindert schuldfähig
Yasin G., 24 Jahre alt und gelernter Maschinen- und Anlagenführer, ist nach eigenen Angaben seit dem 16. Lebensjahr drogenabhängig. Laut einem Gutachten aus dem Sommer 2025 konsumierte er permanent und fast täglich sogenanntes Ballerliquid, „um auf sein Leben klarzukommen“. Bei der Droge handelt es sich um schnell abhängig machendes synthetisches Cannabinoid. Unter anderem leide er unter Psychosen, heißt es weiter. Aus seinem Elternhaus ist er aufgrund seines Drogenkonsums rausgeflogen. Zuletzt lebte er in einem Männerwohnheim in Hanau.
Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass die Anwerber den Angeklagten aufgrund seiner Situation bewusst ausgesucht haben. Ein Vorgehen, das nicht ungewöhnlich für das Phänomen „Crime as a Service“ ist, zu dem auch diese Tat gehören soll. In der Anklage heißt es dazu: Yasin G. sei „wegen seines Persönlichkeitsdefizits in Kombination mit der Abhängigkeitserkrankung erheblich in seiner Fähigkeit eingeschränkt, Handlungsimpulse gegenüber externen Verlockungen und Einflüssen ausreichend zu kontrollieren beziehungsweise sich abgrenzen zu können“.
Die Anklage und auch das Gericht in seinem Urteil gehen deshalb davon aus, dass G. die Tat unter verminderter Schuldfähigkeit begangen hat. Das Gericht verurteilt ihn letztlich zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren und ordnet die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, ohne Vorwegvollzug.
Wie einfach es für die Hintermänner gewesen zu sein scheint, den jungen Mann zum Zünden des Molotowcocktails anzuwerben, zeigt vor allem die angebotene Belohnung: 100 Euro sollen ihm dafür versprochen worden sein, wie es in der Anklage heißt. Yasin G. selbst spricht im Prozess davon, dass es auch 500 Euro gewesen sein könnten, genau wisse er es nicht mehr. Das Geld hat er nie erhalten.
