
Über etwaige Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Arbeitsplätze wird viel diskutiert. Eine Klage gegen Meta wirft nun auch die Frage auf, inwiefern KI zum Entscheidungsinstrument für Entlassungen werden kann. Die Klage wurde zu Wochenbeginn vor einem Gericht in Kalifornien von insgesamt 26 Mitarbeitern des Internetkonzerns eingereicht, denen im Mai gekündigt worden ist.
Es handelt sich dabei um Beschäftigte, die wegen Krankheit, Schwangerschaft oder anderer Gründe freigestellt waren oder wegen Behinderungen eingeschränkt arbeitsfähig sind. Sie werfen Meta nun vor, seine „Entlassungsliste“ nicht auf Basis des Urteilsvermögens von Managern zusammengestellt zu haben, sondern mithilfe einer „Konstellation interner KI-Systeme“. Der Einsatz solcher Technologien habe dazu geführt, dass freigestellte Mitarbeiter oder Beschäftigte mit Behinderungen in „unverhältnismäßig“ großer Zahl von den Kündigungen betroffen gewesen seien.
Die Klage dürfte eine der ersten ihrer Art sein. Meta hat im April angekündigt, 8000 Arbeitsplätze abzubauen, was in etwa zehn Prozent der Belegschaft entspricht. Zur Begründung hieß es, das Unternehmen wolle seine Effizienz erhöhen und einen Ausgleich für Investitionen an anderer Stelle schaffen. Meta gibt enorme Summen für seine KI-Infrastruktur aus, insgesamt sind in diesem Jahr Investitionen von 125 Milliarden bis 145 Milliarden Dollar geplant.
Beschäftigte mit Behinderungen im Nachteil?
In der Klage sind eine ganze Reihe von KI-gestützten Technologien aufgelistet, die Meta im Zuge seiner jüngsten Entlassungsrunde als Entscheidungshilfe herangezogen haben soll. Dazu gehören KI-Agenten, die Kommunikation und Dokumente von Mitarbeitern auswerten. Meta habe auf seinen von Beschäftigten genutzten Computern auch diverse Daten gesammelt, etwa über aufgerufene Internetseiten oder die Nutzung von Tastatur und Computermaus, und daraus „Produktivitätsbewertungen“ erstellt. Auch die Nutzung von KI-Technologien durch Mitarbeiter sei gemessen worden.
Wie es in der Klage heißt, sei es freigestellten Mitarbeitern und Kollegen mit Behinderungen nicht möglich, bei diesen Kriterien gut abzuschneiden. Meta habe dies aber nicht berücksichtigt, weshalb Beschäftigte aus diesen Gruppen überproportional betroffen gewesen seien. Der Klage zufolge stellt Metas Auswahlprozess für Entlassungen einen Verstoß gegen den „Family and Medical Leave Act“ dar, ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1993. Demnach sei es verboten, Freistellungen als „negativen Faktor“ bei Entscheidungen über Entlassungen heranzuziehen. Auch gegen kalifornische Gesetze habe Meta verstoßen.
Kündigung zwei Tage vor Geburt
Die Kläger werden nicht namentlich genannt. Ihre Anwälte begründeten dies mit Angst vor „Vergeltung“. Sie werden allerdings in der Klage beschrieben. Demnach gehöre zu ihnen eine Mitarbeiterin, der zwei Tage vor der Geburt ihres Kindes gekündigt worden sei. Ein anderer Mitarbeiter habe nach einer verletzungsbedingten Auszeit eine schlechtere Leistungsbewertung bekommen.
Die Kündigungen der Mitarbeiter, die Meta verklagen, sind zwar schon im Mai ausgesprochen worden. Vollzogen werden sollen die meisten von ihnen aber erst am 22. Juli, wie es in der Klage heißt. Die Kläger fordern nun eine einstweilige Verfügung, die den „Status quo“ ihrer Beschäftigung vorerst aufrechterhält, also die Entlassung stoppt. Außerdem wird eine „unabhängige Überprüfung“ des Auswahlprozesses für die Kündigungen gefordert.
Meta hat die Vorwürfe in der Klage in scharfer Form zurückgewiesen. Ein Sprecher des Unternehmens sagte: „Das ist schlichtweg falsch.“ Personalentscheidungen würden „von Menschen, nicht von KI“ getroffen.
Die Entlassungen hat der Internetkonzern in einer Zeit angekündigt, in der es ihm finanziell glänzend geht. Im ersten Quartal hat er seinen Umsatz um 33 Prozent auf 56,3 Milliarden Dollar gesteigert und einen Nettogewinn von 26,8 Milliarden Dollar erwirtschaftet.
