
Der Dauerstreit, ob im Hotelgeschäft mit der Plattform Booking.com ein dominierender Akteur entstanden ist, der Herbergen Vermittlungskonditionen nahezu diktieren kann, wird um eine Facette reicher. Eine Studie der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO Valais-Wallis) kommt zu dem Ergebnis, dass sich für die Mehrheit der Buchungen, nämlich 51,3 Prozent, Reisende direkt an Hotels wenden, über deren eigene Internetseite, per Mail oder per Telefon. Über Portale erfolgen europaweit 29,9 Prozent der Buchungen, in Deutschland sind es 31,9 Prozent; allerdings ist unter den Hotelportalen Booking.com den anderen Plattformbetreibern weit enteilt. Der restliche Anteil entfällt unter anderem auf Buchungen in Reisebüros und auf Zimmer, die als Teil von Pauschalreisen samt Flug vermarktet werden.
Den Markt hatten der europäische Hotelverband Hotrec und mehrere nationale Verbände untersuchen lassen. Die Lobbyisten der Hotellerie sehen sich trotz des großen Direktbuchungsanteils in ihrer Kritik bestätigt, dass Booking.com eine marktbeherrschende Stellung erlangt habe. Der Studie zufolge werden in Europa 66,1 Prozent aller Zimmer, die über Hotelportale gewählt werden, bei Booking.com gebucht. In Deutschland sind es laut den Zahlen 69,2 Prozent. Der Zweitplatzierte Expedia erreicht hierzulande einen Anteil von 11,1 Prozent, der deutsche Rivale HRS, der hierzulande einst Buchungsplattformen populär machte, kommt auf 9,9 Prozent.
„Hotels brauchen digitale Plattformen, aber sie brauchen auch echte Wahlfreiheit. Wachsende Konzentration darf nicht in wachsende Abhängigkeit umschlagen“, sagt Hotrec-Präsident Alexandros Vassilikos. Tobias Warnecke, Geschäftsführer des deutschen Hotelverbands IHA, sieht zudem die Einschätzung der Europäischen Kommission bestätigt, dass Booking in der Onlinevermittlung von Hotelzimmern „marktbeherrschend“ sei. Jüngst hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) die mit diesem Argument begründete Kommissionsentscheidung bestätigt, Booking die Übernahme des Flugportals Etraveli zu verbieten. Die Studie liefere „dazu die betriebswirtschaftliche Entsprechung“, so Warnecke.
Hotels und Buchungsportal im Dauerstreit
Hotels beklagen seit Langem, dass Booking hohe Vermittlungsprovisionen von 15 Prozent oder mehr des Übernachtungspreises fordere und in der Vergangenheit sogar vertraglich verlangt hatte, dass nirgendwo günstigere Konditionen als auf dem Portal angeboten werden. Diese sogenannten Bestpreisklauseln darf Booking mittlerweile nicht mehr anwenden. Über Klagen versuchen nun zahlreiche Hotels einen Schaden geltend zu machen, da diese ehemaligen Klauseln sie zu niedrigen Preisen gezwungen hätten.
Booking sieht sich zu Unrecht am Pranger. Konzernchef Glenn Fogel hatte im Frühjahr in der F.A.Z. auf Vorzüge für kleinere Hotels verwiesen, denen die Marketingkraft großer Unterkunftskonzerne fehle. „Kaum beachtet wird, dass wir Hotels für Millionen mögliche Kunden erst auffindbar machen“, sagte er. Zudem beklagte er, dass Kunden bei Booking.com suchten und danach doch auf einer Hotel-Webseite buchten.
Auf welchem Weg Reisende Zimmer am günstigsten bekommen, dokumentiert die HES-SO-Studie nicht. Allerdings berichteten 51 Prozent der befragten Hotels, dass Plattformen, die Provisionen kassierten, die vom Hotel gesetzten Preise häufig oder gelegentlich unterböten. In vier von fünf Fällen hätten die Unterkünfte den niedrigeren Raten nicht zugestimmt. Der einfache Buchungsprozess auf Portalen sorgt aus Sicht der Unterkunftsbetreiber für ein weiteres Ärgernis: Während nur neun Prozent der Direktbuchungen im Hotel später wieder storniert würden, geschehe dies bei 19 Prozent der Buchungen über Booking.com.
