Lars Hild fühlt sich enteignet. „Ich musste meine Fläche den Bibern überlassen“, sagt der Landwirt aus dem Wetteraukreis. Teile der Wiesen, auf denen er früher Gras gemäht und Mais für die Silage angebaut hat, um sein Milchvieh zu füttern, stehen unter Wasser oder sind durch Staunässe unbrauchbar. In einem Flutgraben, der durch sein Grünland führt, hat sich eine Biberfamilie niedergelassen und die Landschaft nach ihren Vorstellungen neu gestaltet. Auf sechs bis acht Tiere schätzt Hild die Sippe.
Rund 7000 Quadratmeter seiner Wiesen seien für die landwirtschaftliche Nutzung verloren, sagt der Landwirt. Insgesamt seien fünf bis acht Hektar der Flächen betroffen, die er zusammen mit seinem Bruder Björn für den Milchviehbetrieb mit 400 Kühen bewirtschaftet. In seiner Nachbarschaft litten noch drei weitere Betriebe unter den Tieren.
Landwirten wie Hild und seinen Kollegen in Gedern-Nieder-Seemen will das Land Hessen jetzt helfen. Denn der Europäische Biber breitet sich in Hessens Gewässerlandschaften aus. Unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes gilt das als positive Entwicklung. Weil es aber negative Folgen für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Betriebe hat, will das hessische Umweltministerium für Entlastung sorgen.
Darum hat Umwelt- und Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (CDU) jetzt eine „Biber-Billigkeitsrichtlinie“ in Kraft gesetzt. Die sieht Ausgleichszahlungen bei wirtschaftlichen Schäden, etwa durch überflutete Äcker und Wiesen, beschädigte Drainagen, Ertragsverluste und Einschränkungen in der Bewirtschaftung, Fraßschäden an Kulturen und Bäumen oder Schäden an Teichanlagen, vor.
Ausgleich für Schäden von 250 bis 25.000 Euro
„Wir lassen die Betriebe mit den Folgen der Rückkehr des Bibers nicht allein“, so Jung. Bis zu 90 Prozent der anerkannten Schadenshöhe sollen den Betroffenen erstattet werden – von 250 Euro an bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 Euro je Schadensfall. Anträge können jeweils bis zum 30. April eines Jahres gestellt werden. „Die Schadensmeldung erfolgt unbürokratisch über die zuständigen Forstämter, die auch die Bewertung übernehmen“, heißt es vom Umweltministerium. „Wir setzen auf klare Verfahren und praktikable Lösungen“, so Jung. „Ziel ist, Konflikte zu reduzieren und die Situation vor Ort dauerhaft zu verbessern.“

Doch bei den Landwirten ist man skeptisch. „Was aus Sicht des Artenschutzes eine Erfolgsgeschichte ist, entwickelt sich für viele Bäuerinnen und Bauern zu einer enormen Belastung“, sagt Andrea Rahn-Farr, Vizepräsidentin des Hessischen Bauernverbands, und bezieht sich diesmal nicht auf den Wolf, sondern auf den Biber. Durch dessen Bautätigkeit seien einige Flächen inzwischen ganzjährig vernässt und könnten kaum noch bewirtschaftet werden. Selbst Drainagesysteme verlören ihre Wirkung, weil das Wasser nicht mehr abfließe. Dadurch seien zum Teil sogar Flächen betroffen, die nicht direkt an Gewässern lägen. Ausgleichsflächen aber seien rar, da insgesamt immer weniger nutzbare landwirtschaftliche Flächen zur Verfügung stünden, gibt die Landwirtin zu bedenken.
„Die Bewertung ist schwierig“
Insgesamt wertet der Bauernverband die neue Richtlinie positiv. „Die Hessische Landesregierung hat erkannt, dass eine Biber-Billigkeitsrichtlinie notwendig ist – aber sie kann nur ein Baustein eines umfassenden Bibermanagements sein“, sagt Rahn-Farr. Entscheidend sei, dass die Verfahren zügig abgewickelt würden und alle Seiten gemeinsam nach Lösungen suchten, sodass großflächige Einschränkungen für die landwirtschaftlichen Betriebe vermieden würden.
Dass das klappt, glauben nicht alle Landwirte. „Die Bewertung der Schäden ist sehr schwierig“, sagt Lars Hild. Es gebe zum Beispiel nur für tote Pflanzen Entschädigung. Was aber, wenn im Maisfeld der Boden durch die Nässe zu weich sei, um zu ernten, fragt er. Bleibe er dann auf seinem Schaden sitzen? Zudem gibt er zu bedenken, dass die Flächen, an denen sich der Biber angesiedelt habe, oft nur noch ein Drittel ihres früheren Werts hätten – auch dafür sähe er gerne einen Ausgleich. Und um die Bewertung der Schäden sollten sich nach Hilds Auffassung nicht die Forstbehörden kümmern, sondern die Gutachter, die in den Regionen auch für die Wildschäden zuständig sind. Das seien nämlich in der Regel Landwirte.
Rahn-Farr hebt hervor, dass es nicht darum gehe, die Rückkehr der Biber grundsätzlich infrage zu stellen, sondern um verlässliche Rahmenbedingungen für die Landwirte: „Die Entwicklungen sind kein tragbarer Zustand für die hessischen Betriebe. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Landwirtschaft und Artenschutz nebeneinander bestehen können.“
Auch Lars Hild möchte nicht, dass Landwirtschaft gegen Artenschutz ausgespielt wird. Er verbindet mit den Bibern auch positive Entwicklungen: Da, wo sie sich angesiedelt hätten, gebe es wieder viel mehr Insekten. „Da krabbelt und brummt es im Sommer wie früher auf den Misthaufen auf dem Feld“, sagt er. „Nur müssen wir halt schauen, dass wir genug Futter für die Kühe haben, um Lebensmittel zu produzieren.“
