
Die Rundfunkkommission der Länder hat am Montag die Vorschläge für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz in Deutschland (KI) veröffentlicht. Damit beginnt nach Angaben der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz die öffentliche Anhörung zum zweiten Teil des Digitale-Medien-Staatsvertrags. Mit der Novelle des Vertrags wollen die Länder nach Angaben der Staatskanzlei die Sichtbarkeit von Medienangeboten stärken. Medienstaatssekretär Torsten Welling (CDU), der die Rundfunkkommission der Länder koordiniert, sagte, damit seien die Länder „Impulsgeber für mehr digitale Souveränität in Deutschland und Europa“. In der öffentlichen Anhörung können bis zum 13. November Medienunternehmen, Branchenverbände, aber auch einzelne Bürgerinnen und Bürger zu dem Entwurf Stellung nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden anschließend ausgewertet und veröffentlicht, wenn eine Einwilligung vorliegt.
Mit der Novelle wollen die Bundesländer unter anderem Informationssysteme regulieren, die auf KI basieren. In dem Entwurf heißt es: „Anbieter von KI-Informationssystemen sind für die von diesen generierten Inhalte verantwortlich.“ Zugleich wollen die Länder die Regelungen für Werbung für private Radio- und Fernsehmedien lockern. So soll Werbung künftig nicht mehr in Blöcken gesendet werden müssen, und bundesweite Anbieter sollen regionalisierte Werbung senden dürfen. Auch das Medienkonzentrationsrecht soll neu gefasst werden.
Außerdem soll die Struktur der Medienaufsicht verändert werden, und die Landesmedienanstalten sollen die Möglichkeit erhalten, lokale Medien zu fördern. Auch das sogenannte Family Influencing, bei dem Eltern Bilder von ihren Kindern in sozialen Netzwerken veröffentlichen, soll mit dem Staatsvertrag geregelt werden. Dazu heißt es im Entwurf: „Werbung, bei der Kinder oder Jugendliche als Darsteller eingesetzt werden, darf nicht den Interessen von diesen Kindern oder Jugendlichen schaden oder deren Unerfahrenheit ausnutzen.“
