
Seit ihrem Amtsantritt im Oktober 2025 gibt Evelyn Palla gerne die Managerin, die mit dem Stahlbesen durchkehrt. So auch jetzt wieder: „Wir greifen durch“, ließ sich die Bahn-Chefin in einer Mitteilung am Dienstag zitieren. „Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen.“ Zu oft habe man feststellen müssen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließe, auch die Gewalt zunehme. Deshalb komme jetzt das Alkoholverbot an Bahnhöfen. „Wir meinen es ernst mit der Sicherheit. Es geht um den Schutz unserer Mitarbeitenden und Fahrgäste.“
Grundsätzlich sind null Promille im Bahnhof nichts Neues. 30 Bahnhöfe in Deutschland seien schon heute alkoholfrei, rechnet der Staatskonzern vor, und nennt die Beispiele Köln, München, Hamburg und Frankfurt. Doch jetzt wird das Verbot in die Fläche getragen. Die neue Regel gilt demnach bundesweit und soll bis 15. Oktober schrittweise an 5400 Bahnhöfen umgesetzt werden. Als Nächstes würden zum 1. September die Stationen Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig „alkoholfrei“. Bis Mitte Oktober folgten nach und nach alle weiteren.
Doch wie genau soll das Alkoholverbot umgesetzt werden? Zunächst will man auf der administrativen Ebene aktiv werden. Die Bahn verweist auf ihr Hausrecht in den Bahnhöfen. „Dafür sind in den nächsten Wochen lokale Anpassungen von Hausordnungen in Abstimmung mit Kommunen, Behörden und Verwaltungen nötig.“ Dann werde das Verbot „mit Augenmaß umgesetzt und im Rahmen der Standardbestreifung“, wie es auf Anfrage hieß. DB-Mitarbeiter informieren demnach über die geänderte Hausordnung, zudem sollen Durchsagen und Aushänge im Bahnhof darauf hinweisen. Im Falle von Verstößen müssen Betroffene den Angaben zufolge mit Sanktionen rechnen, von Platzverweisen bis zu Hausverboten in Wiederholungsfällen.
Trinkverbot mit Ausnahmen
Vom Konsumverbot für Bier, Wein, Schnaps & Co. verspricht sich die Bahn laut Palla „weniger Gewalt und weniger Müll“: „Die Erfahrung dort ist eindeutig.“ Erste Erkenntnisse vom Hamburger Hauptbahnhof zeigen, dass nach einem Konsumverbot im April 2024 die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen und die Gewaltkriminalität zurückgegangen ist. Zudem verbesserte sich laut einer ersten Bilanz das Sicherheitsgefühl der Reisenden, und der Reinigungsaufwand sank.
Direkter Anlass für die Neuregelung ist der Angriff auf einen 26 Jahre alten Sicherheitsmitarbeiter der Bahn im Rahmen einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug in Baden-Württemberg am vergangenen Freitag. Nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft wurde er von einem Fahrgast geschlagen und getreten. Während des Gerangels gab die Zugtür nach, der Mitarbeiter fiel aus dem fahrenden Zug und verletzte sich dabei schwer. Der Täter soll alkoholisiert gewesen sein.
Die Bahn will ihr Trinkverbot mit Ausnahmen versehen. In der Bahnhofsgastronomie soll der Konsum erlaubt bleiben. Weiterhin soll es gestattet sein, an den Bahnsteigen und in den Bahnhofshallen Alkohol verschlossen im Gepäck oder aus Einkäufen mitzuführen. Ebenso ist von Verboten in den Zügen nicht die Rede, zumal die DB in den Bistros der ICEs selbst Bier und Wein ausschenkt.
Gemischte Reaktionen auf DB-Plan
Die Reaktionen auf die Ankündigung der Bahn fielen gemischt aus. „Ein Alkoholverbot an Bahnhöfen kann das Sicherheitsgefühl stärken und die Aufenthaltsqualität verbessern. Entscheidend ist aber, dass es konsequent und mit Augenmaß durchgesetzt wird“, sagte der Vorsitzende der Eisenbahngewerkschaft EVG, Martin Burkert, der dpa. Ähnlich äußerte sich der Fahrgastverband Pro Bahn. Wichtig sei, dass das Bahnpersonal mit gutem Vorbild vorangehe und zum Beispiel ein Feierabendbier dann auch erst außerhalb der Bahnhöfe öffne.
Allerdings gibt es vor allem von Gewerkschaftsseite gehörige Skepsis, ob sich angesichts der schieren Menge an Bahnhöfen in Deutschland und einer knappen Personaldecke die Einhaltung einer Anti-Alkohol-Verordnung überhaupt konsequent kontrollieren lässt. „Wir sind gebunden in Veranstaltungen, Großveranstaltungen und Grenzkontrollen mit der Bundespolizei. Das wird schwer, das umzusetzen“, sagte der Vizebundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Alexander Poitz, im Sender RTL/ntv.
Auch die Bundespolizeigewerkschaft (DPolG) hält die neue Regelung für nicht durchsetzbar. „Es muss von Beginn an deutlich werden, die Bundespolizei hat hier nicht die Verantwortung und ist für die Durchsetzung dieses Verbotes nicht zuständig“, sagte der Bundesvorsitzende der DPolG, Manuel Ostermann. Die Deutsche Bahn besitze das Hausrecht und müsse das Alkoholverbot an Bahnhöfen selbst vollziehen. „Es ist ein fatales Signal, etwas anzukündigen und das jetzt nicht durchsetzen zu können. Genau das wird hier passieren.“ GdP-Mann Poitz forderte zudem ein Verbot auch in Zügen: „Es macht keinen Sinn, an den Bahnhöfen ein Alkoholverbot umzusetzen und dann aber in der Bahn selbst Alkohol konsumieren zu dürfen.“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begrüßte den Vorstoß grundsätzlich, sieht aber noch Diskussionsbedarf. Er finde es „erst mal positiv, dass es eine Initiative der Deutschen Bahn gibt, genau in diese Richtung die Situation an Bahnhöfen zu verbessern“, sagte er am Dienstag in Berlin. Die Frage der Durchsetzung sei allerdings eine „problematische“. Dobrindt sagte, er würde gerne mit Bahnchefin Evelyn Palla „darüber sprechen, welche Grundlage, welche Informationen oder welche Studien sie vielleicht dazu hat“, die sie zu dieser Idee veranlasst hätten. „Aber es ist keine Idee, die man vom ersten Moment an direkt in die Tonne treten sollte.“
