
Wer wissen will, welche Gutachten einem Minister vorliegen, welche Verträge ein Ministerium mit Unternehmen geschlossen hat oder welche E-Mails in dessen Haus verschickt wurden, kann die Behörden danach fragen. Dafür gibt es das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Bundesministerien und zugehörige Behörden müssen Bürgern Auskunft geben über „amtliche Informationen“ – sofern keine sicherheitsrelevanten oder personenbezogenen Daten berührt werden.
Seit seinem Inkrafttreten 2006 wurden laut dem Portal „FragDenStaat“ mehr als 300.000 IFG-Anfragen gestellt. Allein vergangenes Jahr wollten Bürger, Presse und zivilgesellschaftliche Organisationen wie NGOs und Vereine fast 19.000-mal Einblick in Unterlagen des Bundes nehmen. Bislang muss niemand erklären, warum er diesen haben möchte.
Die Bundesregierung will das ändern. Sie begründet das mit Sicherheitsbedenken. In Zeiten „komplexer Bedrohungslagen von innen und außen“ wolle man die „staatliche Resilienz“ erhöhen, teilten Union und SPD nach dem Koalitionsausschuss vor der Sommerpause mit.
Informationszugang nur mit „berechtigtem Interesse“
Die Koalitionsspitzen haben sich auf drei zentrale Änderungen beim IFG geeinigt. Künftig sollen Antragsteller ein „berechtigtes Interesse“ vorweisen müssen. Wer Informationen haben möchte, müsste dann erklären, warum er sie überhaupt braucht. Für Journalisten könnte das bedeuten, ihr Rechercheinteresse offenlegen zu müssen.
Zweitens will die Koalition prüfen, den Kreis der berechtigten Personen auf „natürliche Personen“ zu beschränken. Nur noch „in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger“ sollen dann Informationen von den Behörden anfordern können. Organisationen wie das Onlineportal „FragDenStaat“, die regelmäßig mit dem IFG recherchieren, könnten Anträge nicht länger in eigenem Namen stellen. Sie müssten ihre Anfrage über eine Privatperson stellen.
Schließlich will die Bundesregierung die Gebühren erhöhen, die für einen solchen Antrag anfallen. Das soll „im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip“ geschehen. Sollte damit gemeint sein, dass der Aufwand in Mitarbeiterstunden, die eine Anfrage verursacht, erstattet werden muss, könnte das kostspielig werden. „Gerade Anfragen, mit denen strukturelle Erkenntnisse über politische Fehlentwicklungen gewonnen werden sollen, wären dann sehr teuer“, sagt Matthias Bäcker, Professor für Informationsrecht an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz.
Bundesdatenschutzbeauftragte warnt vor „Abschaffung“
Oppositionspolitiker und Nichtregierungsorganisationen kritisieren die Pläne. „Dieser Kahlschlag schwächt unseren Rechtsstaat und den Kampf gegen Desinformation“, sagt Marcel Emmerich, innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, gegenüber der F.A.Z. Die geplanten Beschränkungen würden „jenen in die Hände spielen, die Misstrauen schüren wollen“, fügt Emmerich hinzu. Das sieht auch ein Bündnis aus 122 zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Greenpeace, Abgeordnetenwatch und „FragDenStaat“ so. In einem offenen Brief fordern sie die Bundesregierung und Parlamentarier dazu auf, die geplante IFG-Reform zu stoppen. Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert zur Ablehnung der Pläne auf. Diese würden in der Konsequenz die „Abschaffung der Informationsfreiheit“ bedeuten.
Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, äußerte, dass die Maßnahmen im Ergebnis einer „Abschaffung“ nahekämen. Die Pläne würden den wesentlichen Grundgedanken des voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen in sein Gegenteil verkehren, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Bundesregierung verweist auf die „komplexe Bedrohungslage“
Die Bundesregierung weist die Kritik zurück. In der Regierungsbefragung im Bundestag Anfang Juli sagte Justizministerin Stefanie Hubig, es sei weiterhin garantiert, dass „die Regierung transparent über ihr Tun Rechenschaft ablegt“. Laut Vizekanzler Lars Klingbeil gehe es bei den Plänen nicht um die Abschaffung und auch nicht um die Aushöhlung des IFG. „Natürlich sollen NGOs und Journalisten ihre Arbeit weitermachen können“, beteuerte der Finanzminister im ARD-Sommerinterview. Eine Reform des IFG sei aufgrund der Bedrohungslage notwendig. Regierungssprecher Stefan Kornelius spricht von „Nachjustierungen“, die notwendig seien, um dem „Schutzbedarf im Bereich der kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr und der Terrorismusbekämpfung“ nachzukommen.
Die Reform mit der Sicherheitslage zu begründen, leuchte „nicht unmittelbar ein“, sagt BfDI-Sprecher Karsten Füllhaase gegenüber der F.A.Z. Tatsächlich nennt das Gesetz schon heute Ausnahmen zum Schutz von Sicherheitsbelangen – niemand kann sich über einen IFG-Antrag Einsatzpläne der Bundeswehr nach Hause schicken lassen. Ebenso bleiben etwa persönliche Daten unter Verschluss. Der Jurist Bäcker meint: Sollten dennoch Sicherheitsbedenken vorliegen, sei auch eine Reform des einzelnen betreffenden Paragraphen „möglich und völlig ausreichend“.
Geht es auch um die Arbeitsbelastung der Behörden?
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU Günter Krings begründet die Notwendigkeit der Reform derweil mit Blick auf die Arbeitslast in der Verwaltung. Manche Referate in den Bundesministerien würden „mehr Zeit mit der Beantwortung der Anfragen als mit ihrer eigentlichen Arbeit verbringen“, sagte Krings der F.A.Z.
Sind die Ministerien durch das IFG tatsächlich blockiert? Aus knapp 2300 Anträgen im Jahr 2006 sind inzwischen fast 19.000 geworden, wie die Statistik des BMI zeigt. Damit hat sich die Zahl der Anträge in den letzten zwanzig Jahren verachtfacht. Knapp jeder zweite Antrag landete im vergangenen Jahr im Geschäftsbereich von Lars Klingbeil. Wie groß der Arbeitsaufwand tatsächlich ist, kann das Bundesfinanzministerium auf Anfrage der F.A.Z. allerdings nicht beziffern. Es werde dazu keine Statistik geführt.
Auch die geplante Gebührenanpassung verteidigt CDU-Fraktionsvize Krings. Es sei „nicht zu vermitteln, wenn NGOs oder Medienunternehmen eine aufwendige Leistung des Staates fast zum Nulltarif nach Belieben abrufen könnten“. Bislang kann eine IFG-Anfrage den Antragsteller bis zu 500 Euro kosten ‒ zumindest, wenn ein „deutlich höherer Verwaltungsaufwand entsteht“. Einfache Auskünfte sind kostenlos.
In der SPD sind jedoch viele Abgeordnete gegen die Änderungen, auf die sich die Koalitionsspitzen verständigt haben. „Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen“, zitiert der Evangelische Pressedienst aus einer gemeinsamen Stellungnahme der SPD-Arbeitsgruppen Inneres, Digitales sowie Recht und Verbraucherschutz.
Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus werde es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben. Das bekräftigt auch der Berichterstatter der SPD im Innenausschuss, Johannes Schätzl, gegenüber der F.A.Z. „Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses sehen nun vor, Kernelemente dieses Gesetzes so einzuschränken, dass es einer De-facto-Abschaffung des IFG gleichkäme.“
