Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Beamte in Sachsen-Anhalt dazu aufgerufen, rechtswidrigen Weisungen einer möglichen AfD-Landesregierung zu widersprechen. »Beamtinnen und Beamte schwören einen Eid auf die Verfassung«, sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe. »Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten. Wenn ein Beamter den Eindruck hat, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt werden, muss er die Bedenken intern klar äußern.«
Ein Beamter könne »sich nicht einfach darauf zurückziehen, dass man nur tue, was ihm gesagt wurde«, sagte Hubig. Sie erinnerte gleichzeitig an die Unabhängigkeit der Justiz: »Ich bin mir sicher, dass sich die Justiz gegen jeden Versuch von Einflussnahme versperren würde.«
Bei Staatsanwaltschaften sei der rechtliche Rahmen allerdings anders, sagte die Ministerin. »Als Teil der Exekutive unterliegen sie einem ministeriellen Weisungsrecht. Allerdings ist das natürlich begrenzt.« Sie habe »keinen Zweifel daran, dass sich auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rechtswidrigen Weisungen widersetzen würden«.
Der Bund könne gegebenenfalls gegen Rechtsverstöße einer Landesregierung vorgehen. »Die Länder sind genauso an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden. Und es gibt das Prinzip der Bundestreue«, sagte Hubig. »Verletzt ein Bundesland seine rechtlichen Pflichten, kann der Bund das Bundesverfassungsgericht anrufen.«
Bundesregierung und Bundesrat haben Einfluss
Hubig erwähnte auch den sogenannten Bundeszwang im Grundgesetz, der ein Weisungsrecht des Bundes gegenüber einem Land begründen könnte. Dies könnte geschehen, wenn eine Landesregierung ihre Behörden anweisen würde, »geltendes Recht zu missachten, also beispielsweise keine Einbürgerungsanträge mehr zu bearbeiten oder keine gleichgeschlechtlichen Ehen mehr zuzulassen«.
Die Bundesregierung könnte den Landesbehörden dann »direkt die Weisung erteilen, die Gesetze doch anzuwenden«, sagte die Ministerin. Dazu sei die Zustimmung des Bundesrates notwendig.
Dem RedationsNetzwerk Deutschland gegenüber hatte auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) über den sogenanten Bundeszwang gesprochen. Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt könnte Artikel 37 des Grundgesetzes angewendet werden, das den Bundeszwangs regelt. Die würde geschehen, wenn eine verfassungsfeindlich handelnde AfD-Landesregierung zu disziplinieren wäre.
Die AfD hatte die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit deutlichem Vorsprung gewonnen, sie kam auf fast 44 Prozent. Die absolute Mehrheit verfehlte die Partei jedoch in dem Bundesland.
