
Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 55 Jahre alten Frau mit Downsyndrom hat das Landgericht Gießen ein Vermieter-Paar aus Lauterbach im Vogelsberg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld bei beiden Angeklagten fest und ordneten Sicherungsverwahrung an. Das Urteil erging wegen Mordes durch Unterlassen und gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Die Kammer folgte damit im vollen Umfang dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.
Die Vorsitzende Richterin schilderte mehr als eine Stunde lang den Hintergrund des Todes der Mieterin, der die Angeklagten nach Angaben der Staatsanwaltschaft mindestens 77 Tabletten verschiedener Psychopharmaka gegeben und deren Tod sie billigend in Kauf genommen hatten. Durch die Tabletten wurde die Mieterin demnach vergiftet. Die Angeklagten hielten es nach den Worten der Richterin für möglich, dass das Leben der Frau durch medizinische Hilfe noch hätte gerettet werden können, nachdem sie schon bewusstlos gewesen war. Das sei Mord durch Unterlassen in Verdeckungsabsicht. Die Mieterin sei tagelang handlungsunfähig gewesen. Ihr Zustand habe sich zusehends verschlechtert. Sie habe geschrien, als die Vermieterin versucht habe, sie auf die Beine zu stellen.
Richterin: Mieter beleidigt, erniedrigt, schikaniert und geschlagen
Die ausführlichen Schilderungen begründete die Vorsitzende Richterin mit dem Hinweis, die Persönlichkeit der Angeklagten und ihr Handeln darlegen zu wollen. Das Vermieter-Paar habe im Stadtteil Wernges seit 2015 ein Geschäftsmodell aufgezogen, indem sie einzelne Zimmer in ihrem Haus an sozial benachteiligte Frauen und Männer, Menschen am Rande der Gesellschaft, darunter Alkoholiker, vermieteten. Ziel sei ihr finanzieller Vorteil gewesen. So hätten sie Miete und Kaution vom Jobcenter kassiert, aber die jeweiligen Mieter zur Aufnahme von Arbeit gedrängt, um zusätzliche Mietzinsen kassieren zu können.
Sie hätten Schäden am Haus durch Mieter fingiert und amtliche Leistungen bezogen, obwohl die Mieter arbeiteten. Für angebliche Schäden hätten Mieter außerdem zahlen müssen. Die Vermieter zogen zudem EC-Karten ein und kauften mit ihnen ein, bis das jeweilige Konto gesperrt wurde, wie es weiter hieß. Nicht zuletzt habe das Paar auch Gartenarbeiten und Putzdienste auf die Mieter verlagert. „Es kam ihnen auf ihre Bequemlichkeit an“, sagte die Vorsitzende. Einige Menschen seien auch zur Prostitution gedrängt worden. Das Paar habe die Männer und Frauen in ihrem Haus beleidigt, erniedrigt, schikaniert und geschlagen. Zeugen berichteten, ihnen seien Hundehaare und Hundekot zum Essen vorgehalten worden. Im Zusammenhang mit Chats und Audionachrichten habe die Kammer keinerlei Zweifel an den Zeugenaussagen.
Die besondere Schwere der Schuld sei in der Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit zu sehen. Die Kammer hielt den Angeklagten eine menschenverachtende Gesinnung vor. Die Geschädigte sei ein vulnerables Opfer gewesen – „mit ihr konnten sie alles machen“. Das Paar habe nach dem Tod der Frau noch deren Konto abgeräumt. Nach der Tat soll der Angeklagte die Tote im Keller zerteilt und Kopf und Beine wie Arme in einen Wald bei Schlitz gebracht haben. Die Tatschuld gehe über einen üblichen Mord hinaus.
Die Staatsanwaltschaft hatte der 45 Jahre alten Frau und ihrem 59 Jahre alten Lebensgefährten gemeinschaftlichen Mord durch Unterlassen und gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Eine Verteidigerin der angeklagten Frau sah im Verlauf der Beweisaufnahme die Körperverletzung mit Todesfolge nachgewiesen und plädierte auf eine Freiheitsstrafe, deren Höhe sie ins Ermessen des Gerichts stellte. Dagegen sagte der Verteidiger des Vermieters, es sei nicht belegbar, dass sein Mandant von der Tablettengabe gewusst habe, die zum Tod der Mieterin geführt habe, oder an dieser beteiligt gewesen sei. Er sah nur unterlassene Hilfeleistung, die eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen würde. Der Rechtsanwalt sprach sich für eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je zehn Euro aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche ist ein Antrag auf Revision möglich. Die Anwälte beider Angeklagten kündigten noch im Gericht an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.
