
Die für den 19. März geplante Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises ist abgesagt worden. Das geht aus einer Pressemitteilung des BKM hervor. Die Auszeichnung sollte in diesem Jahr erstmals im Rahmen der Leipziger Buchmesse in einem „konzentrierten, würdevollen Festakt“ verliehen werden.
Laut Pressemitteilung drohe die Debatte um die Nicht-Berücksichtigung von drei Juryvorschlägen den eigentlichen Zweck der Veranstaltung – die Ehrung unabhängiger Buchhandlungen – zu überlagern. Eine angemessene Würdigung der Preisträgerinnen und Preisträger sei unter diesen Umständen „kaum noch möglich“.
Preisgelder werden trotzdem verteilt
Statt einer Preisverleihung sollen die ausgewählten Buchhandlungen Preisgeld und Urkunde auf direktem Weg erhalten. Die Bekanntgabe der Hauptpreise solle in „gesonderter Form“ erfolgen, hieß es weiter.
Auslöser der aktuellen Kontroverse ist, dass drei von der Jury vorgeschlagene Buchhandlungen nachträglich nicht berücksichtigt wurden. In diesem Zusammenhang war von „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“ die Rede, die zur Streichung geführt haben sollen. Der Vorgang löste eine breite Debatte über politische Einflussnahme, Kriterien staatlich finanzierter Kulturpreise und den Umgang mit Kunst- und Meinungsfreiheit aus.
Der Deutsche Buchhandlungspreis wird aus Bundesmitteln finanziert; für die Auszeichnung steht jährlich insgesamt eine Million Euro zur Verfügung.
Weimer kündigte zudem an, zu einem späteren Zeitpunkt zu einer öffentlichen Dialogveranstaltung einzuladen. Thema sollen Kunst- und Meinungsfreiheit sowie die Bedeutung staatlich finanzierter Kunstpreise sein.
