Zum ersten Mal nach sieben Jahren wartete die Deutsche Bahn am Donnerstag bei der Vorstellung ihrer Halbjahresbilanz mit schwarzen Zahlen auf. Man sei mit 147 Millionen Euro im Plus, konnte die Bahnchefin Evelyn Palla verkünden. Der Umsatz lag bei 13,6 Milliarden Euro. Dass die Bahn auf einem Schuldenberg von 21,6 Milliarden Euro sitzt, gehört allerdings auch zum Bild, und dass sie in Sachen Pünktlichkeit noch mächtig aufholen muss, weiß die Bahn selbst.
So unpünktlich und unzuverlässig, wie sie kürzlich in der ZDF-Dokumentation „Am Puls mit Dunja Hayali – Unsere Bahn: geliebt, verflucht – gefährlich?“ erschien, will sich die Deutsche Bahn aber doch nicht darstellen lassen. Sie erhob massiv Einspruch, und in zwei Punkten musste sich das ZDF korrigieren: Die Angaben zur Pünktlichkeit der Züge der Deutschen Bahn im Vergleich zur Bahn in Belgien und zu den digitalen Stellwerken der Deutschen Bahn revidierte der Sender.
Doch geschah dies nicht so freiwillig, wie es den Anschein haben konnte, sondern erst, nachdem das Unternehmen am Tag der Ausstrahlung im linearen ZDF-Programm eine Abmahnung verschickt hatte. Das ZDF gab sogar eine Unterlassungserklärung ab. Doch damit könnte die Angelegenheit noch längst nicht erledigt sein.
„Nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen“
Der Beitrag, heißt es in der Abmahnung, die der F.A.Z. vorliegt, enthalte „nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen“ und verschweige „an verschiedenen Stellen wesentliche entlastende Tatsachen“. Dadurch entstehe ein „verzerrtes Gesamtbild“. Unwahr sei die Behauptung, die Deutsche Bahn verfüge über kein einziges digitales Stellwerk. Es seien deren vielmehr drei, zudem habe die Bahn „mehr als 20 weitere Stellwerke im Echtbetrieb, die verschiedene Elemente digitaler Stellwerkstechnik nutzen“.
Der Vergleich der Pünktlichkeitsstatistik mit Belgien sei verzerrt. Die vom ZDF angeführte belgische Quote von 92 Prozent Pünktlichkeit betreffe „sämtliche Zugverkehre“. Dabei gehe es vorwiegend um Nahverkehrszüge. Der Vergleich des Personenverkehrs insgesamt zeige, dass die Deutsche Bahn mit 88 Prozent fast gleichauf liege. Das ZDF habe für Deutschland indes nur die Pünktlichkeitsquote des Fernverkehrs von 60,1 Prozent angegeben, nicht aber die Pünktlichkeit im deutschen Regionalverkehr mit 88,7 Prozent.

Diese beiden Punkte hat das ZDF inzwischen verändert und dies in der Mediathek auch vermerkt. Aus „0“ digitalen Stellwerken sind „3“ geworden, beim Vergleich der Pünktlichkeitszahlen der Bahn in Deutschland und in Belgien ist mit Blick auf die belgische Bahn nun nicht mehr von „Fernverkehr“, sondern von „Personenverkehr“ die Rede.
Unterlassungserklärung „im Sinne eines Entgegenkommens“
Zu der „0“-Angabe hat das ZDF der Deutschen Bahn gegenüber, wie es im Antwortschreiben des Senders heißt, „im Sinne eines Entgegenkommens“ und „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage“ eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die übrigen Ansprüche der Deutschen Bahn aber weist das ZDF als „unzulässigen Versuch, eine kritische Berichterstattung in Gänze zu unterbinden“, zurück.
Die Deutsche Bahn hat das ZDF nämlich aufgefordert, den Film in weiteren Teilen umfangreich zu verändern und offline zu nehmen – wegen der Tatsachenfehler und wegen des „bewussten Verschweigens“ wesentlicher Fakten, die dem Bild, das die Doku mit Dunja Hayali von der Bahn zeigt, widersprochen hätten. Die der Redaktion „bekannten entlastenden Tatsachen“ habe man „nahezu vollständig verschwiegen“.
Was angeblich verschwiegen wurde
Verschwiegen werde zum Beispiel, dass die Bahn seit Jahren erheblich in die Digitalisierung der Schieneninfrastruktur investiere. Allein 2025 seien 64 Stellwerke erneuert worden, für die weitere Digitalisierung der Schiene stünden mehr als zehn Milliarden Euro bereit, bis Ende 2026 liege „ein verbindlicher Rollout-Plan für die digitale Zugsteuerung im gesamten Schienennetz“ vor. Nach dem „tragischen Unfallgeschehen in Burgrain“ – bei dem Unglück im Juni 2022 entgleiste ein Regionalzug wegen schadhafter Betonschwellen, fünf Menschen kamen ums Leben, 72 wurden verletzt – habe man „weitreichende Konsequenzen“ gezogen und dies dem ZDF auf Anfrage vor der Ausstrahlung der Doku auch erläutert.

Das ZDF hält dem entgegen, dass sich Sebastian Bellwinkel, der Autor der ZDF-Doku mit Dunja Hayali, bei der Bahn nach der Zahl der digitalen Stellwerke eigens erkundigt habe und auf eine Statistik verwiesen worden sei, in der keine digitalen Stellwerke vermerkt gewesen seien. Was die umfangreichen Textpassagen angehe, von denen die Deutsche Bahn meine, sie seien zu unterlassen, sei „nicht ersichtlich, welche im Gesamtkontext der Berichterstattung wesentlichen Tatsachen bewusst verschwiegen worden sein sollen“. Ehrverletzende Schlussfolgerungen habe man nicht gezogen und auch nicht nur negative Punkte angeführt, an vielen Stellen würden Fortschritte hervorgehoben.
Kann sich die Deutsche Bahn nicht auf verletzte Grundrechte berufen?
Dass die Deutsche Bahn dem ZDF die Passage der Doku über das Unglück in Burgrain untersagen wolle, sei überraschend, eine „bewusst unvollständige Berichterstattung“ liege auch hier nicht vor. Und abgesehen davon, schreibt das ZDF der Deutschen Bahn, könne diese sich als zu hundert Prozent in staatlichem Eigentum stehende juristische Person gar nicht auf (angeblich verletzte) Grundrechte berufen.
Das wiederum sieht die Deutsche Bahn anders: Als wirtschaftlich tätiges Unternehmen könne sie dies sehr wohl. Was die Ansprüche wegen angeblich unvollständiger oder bewusst einseitiger Berichterstattung angeht – die das ZDF zurückgewiesen hat –, stützt sich die Darlegung des Bahn-Anwalts Christian Schertz unter anderem auf eine Grundsatzentscheidung, die der Bundesgerichtshof kürzlich gefällt hat. Das Gericht entschied, dass eine Darstellung, die einseitig Ausschnitte eines Geschehens mitteilt, andere aber bewusst weglässt, um zu einer scheinbar eindeutigen Schlussfolgerung zu führen, unzulässig ist (Az. VI ZR 346/24). Der Grundsatz dürfte das Geschäft insbesondere des zuspitzenden Magazinjournalismus erschweren und den Pressekammern der deutschen Gerichte noch Arbeit bescheren.
Wie geht es zwischen der Deutschen Bahn und dem ZDF nun weiter? Es ist ein Frontalzusammenstoß: Die Bahn hält die Doku mit Dunja Hayali für untragbar und will sie offline sehen, das ZDF sagt, der Film sei sorgfältig recherchiert, die jetzt im ZDF-Streaming-Portal abrufbare Fassung weise „keine inhaltlichen Mängel auf“. Für weitere „Anpassungen“ sehe man „keinen Anlass“, die Forderung, den Film zu depublizieren, weise man zurück, heißt es auf unsere Anfrage beim Sender.
Der Deutschen Bahn, stellt ein Sprecher der Bahn der F.A.Z. gegenüber fest, stehe ein Unternehmenspersönlichkeitsrecht zu. Sie müsse eine einseitige Berichterstattung wie diese nicht hinnehmen. Dem ZDF gegenüber habe man „eine Unterlassungsverpflichtungserklärung erwirkt und auch weitere Punkte angegriffen, in denen die Berichterstattung unvollständig war, so dass dem Zuschauer ein falscher Eindruck vermittelt wurde“. Fakten seien „zunächst falsch dargestellt und nachträglich korrigiert worden“, die Änderungen seien „aber erst nach juristischer Geltendmachung durch unsere Anwälte“ erfolgt, „was für die Zuschauenden nicht hinreichend kenntlich gemacht wurde“.
Die Deutsche Bahn, sagte der Bahn-Sprecher schließlich, wehre sich nicht nur „gegen die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen in der ZDF-Doku“. Der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zufolge könne „auch eine unvollständige Berichterstattung rechtswidrig sein, wenn wesentliche Fakten weggelassen wurden und dadurch ein Zerrbild der Wirklichkeit entsteht“.
Ob daraus noch etwas folgt? Es könnte sein, dass sich der Streit zwischen der Deutschen Bahn und dem ZDF vor Gericht fortsetzt und zu einem Prozess führt, bei dem die Grenzen kritischer – oder überspitzter, je nachdem, wie man es sieht – Berichterstattung neu gezogen werden.
