
Nach dem islamistisch motivierten Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin stellt sich wie nach früheren Terrorakten die Frage: Welche Lehren lassen sich daraus ziehen? Die Politik steht unter enormem Druck. Sie soll Antworten liefern, Vorschläge oder besser gleich Gesetzesinitiativen, die dazu beitragen, solche Taten zu verhindern. Und das möglichst schnell. Von Amts wegen richtet sich diese Erwartung zuallererst an den Bundesinnenminister.
Eine solche Verschärfung wäre hilfreich, unabhängig davon, ob dies im Fall von Abdul Ballout etwas geändert hätte. Längere Haftstrafen, wie sie das Strafrecht für Erwachsene ermöglicht, verlängern zunächst einmal unmittelbar die Sicherheit der Bevölkerung vor diesem Straftäter. Diese Sicherheit ist die unerlässliche Voraussetzung für jede freiheitliche Gesellschaft.
Ein juristisch heikles Feld
In der schon seit Längerem geführten Debatte über die Anwendung des Jugendstrafrechts bei Erwachsenen bleibt dieser Gesichtspunkt in der Regel unterbelichtet. Sie kreist entweder um die Resozialisierung des Täters oder um den Abschreckungseffekt auf Dritte.
Ein juristisch heikles Feld betritt Dobrindt mit seiner Forderung nach einheitlichen Präventivhaftregeln, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen. Dabei dürfte er die Regeln seines Heimatlandes Bayern vor Augen haben, das bundesweit die mit Abstand längste Präventivhaft erlaubt. Im Kern geht es um die Frage, wie in einem Rechtsstaat das Verhältnis von Justiz und Exekutive austariert wird. Die derzeitige Rechtslage, die den Sicherheitsbehörden enge Grenzen setzt, sollte nicht in Stein gemeißelt sein. Gleiches gilt für Dobrindts Forderung, vermehrt elektronische Fußfesseln einzusetzen. Auch das sollte kein Tabu sein. Andere Länder, die nicht im Verdacht stehen, Polizeistaaten zu sein, nutzen Fußfesseln schon heute häufiger.
Dobrindts Forderungen mögen mit manchen pauschalen Formulierungen den Tatbestand eines Schnellschusses erfüllen. Aber sie sind ein Anfang. Der Vorschlag der SPD hingegen wirkt schlicht ratlos. Dass ein Verbot von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz radikale Islamisten beeindrucken würde, lässt sich präventiv verneinen.
