Hunderte Menschen haben in Brandenburg in den vergangenen Jahren ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Im Jahr 2024 – als das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) eingeführt wurde – änderten insgesamt 299 Menschen in Brandenburg ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister. Im vergangenen Jahr waren es nach Angaben der Statistiker 478 Menschen.
Seit August 2024 möglich
Die Möglichkeit, seinen Geschlechtseintrag zu ändern, besteht seit dem 1. November 2024. Seit diesem Stichtag können transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Die Anmeldung für diese Änderung war bereits seit dem 1. August 2024 möglich.
Der Großteil der Eintragungen entfiel in Brandenburg auf Erklärungen, bei denen der weibliche in einen männlichen Geschlechtseintrag verändert wurde. Fast 160 dieser Einträge gab es in den Anfangsmonaten 2024. 2025 kamen noch einmal 235 Einträge hinzu. Von «männlich zu weiblich» ließen sich im vergangenen Jahr 125 Menschen umtragen.
Hinzu kamen Geschlechtseinträge von «divers» und «ohne» zu «männlich, weiblich, divers oder ohne Angabe». Seit Dezember 2018 sind in den deutschen Standesämtern als Angaben zum Geschlechtsmerkmal vier Ausprägungen vorgesehen: männlich, weiblich, ohne Angabe und divers.
Kaum mehr Beratungsbedarf
«In den ersten Wochen und Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gab es regelmäßig Fragen zu den wählbaren Vornamen sowie zum Verfahrensablauf der Anmeldung und Abgabe der Erklärung», berichtete eine Sprecherin der Landeshauptstadt Potsdam. Mittlerweile bräuchten die meisten Interessenten keine Beratung mehr. In Potsdam haben seit 1. November 2024 «227 Personen eine solche Erklärung tatsächlich abgegeben».
In Frankfurt (Oder) sind die Zahlen deutlich geringer. Bis Ende Juli 2026 wurden in diesen zwei Jahren 27 Erklärungen abgegeben – wohlgemerkt von Menschen, die in Frankfurt (Oder) leben, wie eine Sprecherin der Stadtverwaltung erklärte. Hinzu kämen noch Folgebeurkundungen von Frankfurtern, die nicht mehr in der Stadt lebten.
Mit Blick auf das Gesetz hatten mehrere Politiker vor Missbrauch des Gesetzes gewarnt. Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) forderte zuletzt, dass die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag nachgeschärft werden müsse. «Gerade im Justizvollzug zeigen sich die praktischen Probleme des Gesetzes. Hier geht es um den Schutz von Mitgefangenen und um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats», so Meißner.
Zuletzt sorgte in diesem Kontext der Fall von Neonazi Marla Svenja Liebich für Schlagzeilen. Obwohl Liebich offiziell als Frau gilt, soll sie ihre Haftstrafe in einem Gefängnis für Männer verbüßen.
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