Der Fall Berenberg beschäftigt die Finanzwelt, seitdem die Bank selbst am Freitag über die De-Facto-Absetzung ihrer kompletten Geschäftsleitung durch die Bankenaufsicht informiert hat. Hans-Walter Peters, der mit 71 Jahren von der Verwaltungsratsspitze auf Wunsch der Bankenaufsicht als einer von zwei Sonderbeauftragten zurückgekehrt ist, führt dem Vernehmen nach viele Kundengespräche. Schon am Freitag hatte Peters in einer Pressemitteilung betont: „Bei den in Rede stehenden Verstößen“ seien Kundengeschäfte nicht berührt und „keine Kunden geschädigt“ worden. Seitdem stellt sich die Frage: Was ist dann passiert, dass die Bafin derart harsch in der Berenberg Bank durchgegriffen hat?
Wie die F.A.Z. am Montag berichtet hat, geht es um Eigenhandelsgeschäfte der Bank mit Aktien. Das ist seit Jahren die Domäne von Hendrik Riehmer, der von 2005 an als persönlich haftender Gesellschafter die Bank führte und 2010 Miteigner wurde – beides in engem Schulterschluss mit Hans-Walter Peters. Der Jahresabschlussprüfer Deloitte soll nun moniert haben, im Eigenhandel der Bank seien merkwürdige Buchungen vorgenommen worden. Nach Informationen der F.A.Z. verstoßen sie gegen Regeln.
Unerlaubte Buchungen im Eigenhandel?
Konkret soll die bisherige Bankführung versucht haben, das Jahresergebnis von 2025 „zu schönen“, etwa indem Aktienbestände unerlaubt „im Wert hochgeschrieben“ wurden. Auch sind dem Vernehmen nach die Motive, warum bestimmte Aktien hin- und hergebucht, verkauft und dann wieder gekauft wurden, unklar. Die Bank sprach in ihrer offiziellen Stellungnahme vom Freitag von „Markttransaktionen mit unklarem Hintergrund, bei deren Aufklärung die nötige Transparenz fehlte“.
Beim Stichwort „fehlende Transparenz“ denken viele Beobachter der Finanzwelt schnell an mangelhafte Geldwäschekontrollen, die nicht nur beim Skandalunternehmen Wirecard im Fokus standen, sondern von der Bafin auch bei der Deutschen Bank, der Neobank N26 und vielen anderen Instituten immer wieder angeprangert wurden. Auffällig bei der Berenberg Bank ist allerdings, dass die Bafin hier nicht, wie nach der Feststellung derartiger Mängel üblich, Auflagen für einen eingeschränkten Geschäftsbetrieb erlassen hat. Das spricht klar gegen mangelnde Geldwäschekontrollen in der Berenberg Bank.
Micar-Lizenz gerade erst erteilt
Außerdem hat die F.A.Z. von Verbindungen der Berenberg-Bank zum Kryptoanbieter Tether erfahren. In der Tat arbeitet Berenberg unter anderem für diesen Stablecoin-Anbieter und gleicht für ihn „Marktspitzen“ aus und lässt sich dafür bezahlen. Auch für dieses Geschäft hat die Bafin keine Einschränkungen veranlasst, im Gegenteil. Die Berenberg Bank hat im März von der Bafin eine Micar-Lizenz erhalten. Damit erhielt die Berenberg Bank die Erlaubnis, Krypto-Dienstleistungen anzubieten, zu einem Zeitpunkt, als die Jahresabschlussprüfung schon lange lief und der Streit mit der Aufsicht darüber schon länger fortgeschritten war. Man darf daher annehmen, dass die Krypto-Geschäfte nicht die Bafin dazu veranlasst haben, die komplette Geschäftsführung de facto abzuberufen.
Vielmehr spricht eben viel dafür, dass es sich um Aktiengeschäfte unter der Ägide Riehmers handelt, die den Argwohn des Jahresabschlussprüfers Deloitte hervorriefen und von EY als Gutachter des Verwaltungsrats bestätigt wurden. Die Aufsicht macht sich nun die Ergebnisse der beiden Prüfberichte weitgehend zu eigen. Der Jahresabschluss 2025 soll jetzt auf der Zielgeraden sein. Peters hat schon 20 Millionen Euro als Gewinn genannt, es wäre der niedrigste seit 2018, als die Bank 23 Millionen Euro einfuhr. Allein im ersten Halbjahr 2026 soll der Gewinn doppelt so hoch liegen – was die Vermutung untermauert, bei den Bewertungsfragen im Eigenhandel könnte es „nur“ um die Frage gegangen sein, in welchem Jahr man welchen Gewinn steuerrelevant anfallen lässt.
Peters und Riehmer gesellschaftsrechtlich verwoben

Darüber hinaus wird zu einem späteren Zeitpunkt die Rolle Riehmers als Bankeigentümer noch zu klären sein. Die von der Bafin de facto aus der Geschäftsleitung entfernten drei Geschäftsleiter Riehmer sowie David Mortlock und Christian Kühn (ihre Mandate müssen auf Dringen der Bafin ruhen und es besteht dem Vernehmen nach wenig Aussicht auf Wiederkehr) besitzen als persönlich haftende Gesellschafter zusammen knapp acht Prozent der Anteile. Hinzu kommen für Riehmer die gemeinsam mit Hans-Walter Peters gehaltenen Anteile in der Beteiligungsgesellschaft Petrie. Peters ist dort der Geschäftsführer und hält die Stimmrechte in Höhe von 21,4 Prozent an der Berenberg Bank.
Zwischen Peters und Riehmer soll seit dem großen Knall am 19. Juni Funkstille herrschen, heißt es in Hamburg. Aber irgendwann werden die beiden allein wegen ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbindung Petrie reden müssen, ähnlich wie jedes langjährige Ehepaar nach der Trennung. Noch aber steht über allem der Trennungsschmerz: Wer denkt schon gern, dass der Partner ihn womöglich über Jahre getäuscht hat?
